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17.3704 · Postulat · 2017-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Belästigung im Alltag vorzulegen. Darin sollen das Ausmass des Phänomens in der Schweiz und insbesondere die hier und in anderen Ländern getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung dieser alltäglichen Plage beurteilt werden.

Begründung

In der Antwort auf die Interpellation 17.3150 räumt der Bundesrat ein, dass ihm keine Zahlen über das Ausmass der Belästigung im Alltag in der Schweiz vorliegen und dass er der Ansicht ist, dass diese Problematik in der Kompetenz der lokalen Behörden liege.

Die in mehreren Ländern erhobenen Daten sind erschreckend. So stellte beispielsweise eine in Frankreich vom Hohen Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführte Studie fest, dass 100 Prozent der Frauen, die öffentliche Transportmittel benutzen, mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexistischer Belästigung oder sexueller Übergriffe wurden. Besonders betroffen sind sehr junge Frauen: Einer britischen Studie zufolge wurden 81,5 Prozent der Europäerinnen vor dem Alter von 17 Jahren im öffentlichen Raum belästigt.

In der Schweiz scheint die Situation nicht besser zu sein: Eine in Lausanne durchgeführte Studie belegt, dass 72 Prozent der befragten Frauen zwischen 16 und 25 schon im öffentlichen Raum belästigt wurden. 82 Prozent davon gaben an, dass gegen dieses Verhalten etwas unternommen werden muss, aber dass sie die Täter nicht anzeigen, weil sie annehmen, dass die gegenwärtig verfügbaren Mittel nicht zu einer zufriedenstellenden Bekämpfung dieser Übergriffe führen.

Dennoch bestehen Lösungsansätze. Portugal hat die Belästigung im Alltag Ende 2015 für strafbar erklärt. Auch in England werden Belästigungen nun in einigen Regionen strafrechtlich geahndet. In der Schweiz bereitet die Stadt Lausanne bis Ende 2017 einen Aktionsplan vor, der mehrere konkrete Massnahmen umfasst: Schutz des öffentlichen Raums, Stärkung potenzieller Opfer, Zeugen und Akteure im Bereich der Sicherheit sowie Prävention.

Wir dürfen diese alltägliche Plage nicht hinnehmen. Auf allen politischen Ebenen unseres Landes besteht hier Handlungsbedarf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Belästigung im Alltag ist ein vielschichtiges und komplexes gesellschaftliches Problem, welches in sehr unterschiedlichen Ausprägungen zutage treten kann. Aus diesem Grund erscheint eine differenzierte Betrachtung angemessen, die auch den lokalen Verhältnissen Rechnung trägt. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Reynard 17.3150 vorgebracht, ist der Bundesrat deshalb der Ansicht, dass lokale Gemeinwesen besser in der Lage sind, diese Problematik zu beurteilen und mit ihr umzugehen.

Lokale Gemeinwesen können sich dabei am Vorgehen der Stadt Lausanne orientieren, die bei einem mit der ETH Lausanne affiliierten Institut eine Studie über Strassenbelästigung in Auftrag gegeben hat. Im Dezember 2016 veröffentlichte die Stadt einen darauf gestützten Bericht, in dem das Ausmass und die Erscheinungsformen des Phänomens dargestellt wurden. Auch in der Stadt Luzern wird das Phänomen derzeit vom Stadtrat aufgrund einer entsprechenden Interpellation behandelt. Auf internationaler Ebene bestehen ebenfalls Studien dazu. Nach Auffassung des Bundesrates würde die Erarbeitung eines Berichtes auf Bundesebene keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zeitigen. Sie würde somit lediglich unnötigen und unverhältnismässigen Aufwand verursachen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.