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17.3861 · Interpellation · 2017-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels empfindet die Zentralschweiz die Verbindungen in die Südschweiz als verschlechtert. Zwar konnte die Fahrzeit verkürzt werden. Beim Fahrplan stellen sich aber wesentliche Verschlechterungen ein. Insbesondere das Umsteigen in meist bereits überfüllte Züge von Zürich in die Südschweiz in Arth-Goldau verärgert viele Zugspassagiere. Auch das Fahrradmitnahme-Angebot vermag ebenfalls nicht zu genügen. Kürzlich wurde von den SBB auf den Fahrplanwechsel eine Verbesserung (mehr Direktzüge) angekündigt, welche dann vom Bundesamt für Verkehr (BAV) kurz darauf wieder relativiert wurde (nur am verlängerten Wochenende). Dazu folgende Fragen:

1. Werden die Interventionen in diesem Zusammenhang von den Kantonen und im Eidgenössischen Parlament ernst genommen, zum Beispiel die Interpellation 16.3704, "SBB-Fahrplanentwurf 2017. Beabsichtigte Schwächung des Bahnknotens Luzern?"?

2. Wie erfolgt die Koordination und Kommunikation zwischen den SBB und dem BAV? Wie können diese verbessert werden?

3. Wurden die Zentralschweizer Kantone über die angekündigten Fahrplanverbesserungen informiert, die im Nachhinein wieder nachteilig korrigiert wurden? Wie war deren Reaktion? Wurden die Zentralschweizer Kantone im Vorfeld konsultiert? Wurden deren Inputs berücksichtigt?

4. Ist der Bundesrat bereit, das BAV anzuhalten, bereits auf den kommenden Fahrplanwechsel die aufs verlängerte Wochenende beschränkte Verbesserung, wie gefordert, auf die ganze Woche auszudehnen?

5. Hat er Verständnis für den Umstand, dass sich die Bevölkerung der Zentralschweiz aufgrund der Milliardeninvestitionen für den Gotthard-Basistunnel und laufend steigenden Billettpreise ohne wahrnehmbaren Gegenwert systematisch vernachlässigt fühlt?

6. Was gedenkt er gegen dieses Missbehagen zu unternehmen?

7. Ist er bereit, aufgrund der wiederkehrenden Kritik die Entscheidungskriterien des BAV für den konkreten Fall wie auch für strategische Entscheide (beispielsweise Ausbauschritt 2030/35) durch eine externe Stelle nach objektivierbaren Kriterien beurteilen zu lassen? Wie würde er sich zu einer entsprechenden parlamentarischen Forderung stellen?

8. Welche positiven Nachrichten bezüglich öffentlichem Verkehr kann er der Zentralschweiz in der nächsten Zeit überbringen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-6. Der Bundesrat nimmt die Anliegen der Zentralschweiz ernst. Der Bundesrat erachtet das derzeitige Fernverkehrsangebot zwischen Luzern und dem Tessin und Italien als ungenügend. Er hat bereits in der Beantwortung der Interpellation 17.3128 das Bedürfnis der Zentralschweiz nach einer Direktverbindung ins Tessin am frühen Vormittag anerkannt.

Die SBB haben für den Fahrplan 2018 einen zusätzlichen Zug ab Basel um 8.04 Uhr und ab Luzern um 9.18 Uhr geplant. Dieser belegt eine Gütertrasse und steht in Konflikt mit dem vom Bundesrat am 30. August 2017 verabschiedeten Netznutzungskonzept. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den von den SBB beantragten Zug im Sinne eines Kompromisses von Freitag bis Montag bewilligt. Eine Bewilligung während der ganzen Woche, also auch an den Hauptverkehrstagen des Güterverkehrs, würde den Vorgaben von Netznutzungskonzept und Netznutzungsplan widersprechen.

In der Neat-Botschaft von 1990 wurde der Verbindung Basel-Luzern-Gotthard eine ebenso grosse Bedeutung zugemessen wie der Verbindung Zürich-Gotthard. Der aktuelle Fahrplan der SBB fokussiert stark auf Zürich, weshalb der Bundesrat von den SBB erwartet, dass rasch eine Verbesserung realisiert und eine frühere Direktverbindung von Luzern durch den Gotthard-Basistunnel ins Tessin eingeplant wird. Die Kantone haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei den SBB bezüglich Fahrplangestaltung einzubringen: Im Rahmen des Fahrplanverfahrens 2018 konnten alle Kantone zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen. Der damalige Entwurf der SBB sah eine frühere Direktverbindung Basel-Luzern-Gotthard-Basistunnel-Lugano vor, und zwar in einer Fernverkehrstrasse anstelle eines Zuges aus Zürich.

7. Das BAV hält sich bei der Beurteilung von Trassenkonflikten an die gesetzlichen Vorschriften und das vom Bundesrat verabschiedete Netznutzungskonzept. Über den nächsten Ausbauschritt wird das Parlament beraten und abschliessend entscheiden. Eine externe Überprüfung ist aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt.

8. Der Bundesrat hat am 29. September 2017 die Vernehmlassung zum Ausbauschritt 2030/35 eröffnet. Die Ausbauvorhaben wurden vorgängig nach einheitlichen, standardisierten Kriterien bewertet und einlässlich auch mit den Planungsregionen besprochen. Der Bundesrat schlägt einen Ausbauschritt 2035 (AS 2035) vor, der unter anderem die Realisierung des Zimmerberg-Basistunnels II beinhaltet. Dieser Tunnel stellt eine wichtige Vorleistung für den späteren Bau eines Durchgangsbahnhofs Luzern dar. Zudem ist im AS 2035 die Finanzierung der Projektierungsarbeiten am Durchgangsbahnhof Luzern durch den Bund vorgesehen, womit die Arbeiten nach einem Parlamentsentscheid zugunsten des AS 2035 ohne Zeitverlust bis zu einem baureifen Projekt weitergehen können. Weiter unterbreitet er in der Vernehmlassungsvorlage eine Möglichkeit, wie Luzern die Realisierung des Durchgangsbahnhofs mit einer Drittfinanzierung beschleunigen könnte. Ebenfalls vorgesehen sind Verbesserungen bei der Zentralbahn. Bis Mitte Januar 2018 haben alle interessierten Kreise Gelegenheit, sich zu den vorgeschlagenen Massnahmen zu äussern.

Antwort des Bundesrates.