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17.3878 · Interpellation · 2017-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Produkte, bei denen Tabak erhitzt statt verbrannt wird, sogenannte Heat-not-burn-Produkte, gelten nicht als herkömmliche Zigaretten. Das Besondere an diesen sogenannten Heat-not-burn-Produkten ist, dass Röllchen mit Tabak mittels eines Halters in einem batteriebetriebenen Heizelement erhitzt werden. Die dadurch entstehende nikotinhaltige Wolke aus toxischen Festteilchen wird inhaliert.

Die Hersteller sprechen von potenziell risikoreduzierten Produkten. Ein schweizerisches Forscherteam der Universitäten Bern und Lausanne kommt aber diesen Frühling in einer Studie zum Schluss, dass bei Heat-not-burn-Produkten wie bei Zigaretten Rauch entsteht und krebserregende Substanzen freigesetzt werden.

Im Übrigen bezahlen die Firmen auf der neuen Produktekategorie deutlich tiefere Steuern als bei Zigaretten sowie weder die Sota noch die Tabakpräventionsabgabe. Bei einer acht Franken teuren Packung beträgt die Tabaksteuer nur etwa 12 Prozent statt über 54 Prozent.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wieso dürfen Heat-not-burn-Produkte noch immer als rauchlos beworben werden?

2. Wieso werden sie nicht gemäss Tabaksteuergesetz mit dem vollen Tarif für Zigaretten besteuert?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Sogenannte Heat-not-burn-Tabakprodukte sind Produkte, bei denen der Tabak primär erhitzt wird und vorwiegend Dampf und nicht Rauch produziert wird. Auf dem Schweizer Markt gibt es unterschiedliche Heat-not-burn-Produkte, bei denen der Tabak je nach Produkt auf zwischen 30 und 350 Grad erhitzt wird.

Rauch wird gemeinhin als ein Gemisch von Feinpartikeln und Gasen verstanden, das infolge eines Verbrennungsprozesses entsteht. Bei komplexen Produkten wie z. B. Tabak verläuft der Unterschied zwischen der Produktion von Dampf und der Produktion von Rauch nicht immer klar, denn es handelt sich meistens um ein Gemisch aus Dampf und Rauch, welche in unterschiedlichen Anteilen vorhanden sind.

Eine Forschergruppe der Universitäten Bern und Lausanne hat dieses Jahr eines der Heat-not-burn-Produkte untersucht. Die Forscher haben Schadstoffe - inkl. krebserzeugender Stoffe - im "Dampf" gefunden, welche infolge einer Teilverbrennung entstanden sind. Die Forscher schliessen daraus, dass das untersuchte Produkt mindestens teilweise "Rauch" abgibt. Im Falle dieses Produktes ist demnach nachgewiesen, dass

a) es Schadstoffe enthält, die identisch mit denen von Zigarettenrauch sind, und b) die Mengen dieser Schadstoffe in der Regel jedoch deutlich tiefer sind als bei Zigarettenrauch.

Beim "Dampf" des untersuchten Heat-not-burn-Produktes gilt nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, dass er nicht gänzlich als "rauchlos" betrachtet werden kann.

Gemäss Lebensmittelgesetz ist es Sache der kantonalen Laboratorien zu überprüfen, ob die Anforderungen an die Werbung oder den Täuschungsschutz bei Tabakprodukten eingehalten werden und ob bei Bedarf zu intervenieren ist.

Im neuen Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes, zu dem Ende Jahr die Vernehmlassung eröffnet wird, werden Heat-not-burn-Tabakprodukte in einer spezifischen Kategorie abgehandelt.

2. In der Schweiz sind verschiedene Tabakprodukte erhältlich, bei welchen Tabakkapseln oder -sticks mittels eines elektronischen Geräts erhitzt werden. Im Gegensatz zu den klassischen E-Zigaretten, welche mit einer Flüssigkeit befüllt und aufgrund der Annahme der Motion Zanetti Roberto 11.3178, "Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer", seit 2012 nicht mehr besteuert werden, unterliegen solche Tabakkapseln und -sticks der Tabaksteuer.

Im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung gibt es keinen Grundsatz, dass Tabakprodukte aufgrund ihrer Gesundheitsrisiken zu besteuern wären. Im Sinne dieses Gesetzes fallen Heat-not-Burn-Produkte unter die Steuerkategorie "übrige Tabakfabrikate" (wie zum Beispiel Pfeifentabak) und werden mit 12 Prozent des Kleinhandelspreises besteuert; dies, weil sich die Tabakkapseln und -sticks im Aufbau und auch in der Verwendung massgeblich von den herkömmlichen Zigaretten unterscheiden und der darin enthaltene Tabak erhitzt und nicht angezündet wird.

Antwort des Bundesrates.