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17.3903 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit 2008 finanziert der Bund Programme des Natur- und Heimatschutzes (NHG) auf der Grundlage von Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Die Beträge sind von 665 Millionen Franken für das erste Programm 2008-2011 auf 970 Millionen für das zweite Programm 2012-2015 gestiegen. Für das laufende Programm 2017-2019 wurden 976 Millionen Franken gewährt.

Meines Wissens umfassen diese Beträge weder die Finanzhilfen im Einzelfall noch Mandate und Kosten von Expertinnen und Experten in der Schweiz oder bei internationalen Organisationen, noch die Finanzierung der Projekte von Organisationen, die sich mit der Biodiversität und dem Klimawandel befassen.

So klar und hell unsere Natur und unsere Landschaften sind, so nebelhaft umhüllt sind auf dem Gebiet des Naturschutzes die statistischen Einzelheiten und die Finanzierungen. Mit meiner Interpellation möchte ich diesen Nebel lichten.

Ich möchte für die drei Programmperioden ab 2008, 2012 und 2017 die mit dem NHG verbundenen Gesamtkosten und für die Periode 2020-2023 eine Schätzung in Erfahrung bringen.

1. Welches sind die von den Kantonen und Gemeinden in diesen Perioden getragenen Beträge?

2. Welcher Anteil des allgemeinen Globalbudgets "Landwirtschaft" (BLW) kommt dem Schutz der Natur, der Biodiversität und der Landschaft zu?

3. Wie hoch ist der Anteil der Landwirtschaftsflächen in den verschiedenen Bundesinventaren des Natur- und Landschaftsschutzes?

4. Welche Flächen unseres Landes besitzen und/oder verwalten die Natur- und Heimatschutzorganisationen? Gibt es eine nach Organisationen gegliederte Liste dieser Flächen?

5. Welche Beträge wurden an Gemeinden, Forschungsinstitutionen, nationale und internationale Natur- und Heimatschutzorganisationen, Fachleute usw. ausgerichtet, und zwar für die Gesamtheit ihrer Aktivitäten (inklusive Biodiversität, Klima, Bundesinventare)?

6. Wie sieht die Liste der Mandate sowie der Expertinnen und Experten des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) aus?

7. Wie sieht die Liste der Schweizer Expertinnen und Experten bei internationalen Organisationen wie der Weltnaturschutzunion (IUCN) aus, und wie werden diese Personen finanziert?

8. Gibt es ein unabhängiges Monitoring, das es ermöglicht, die Wirkungen der von diesen Institutionen umgesetzten Programme/Projekte zu quantifizieren? Welches waren ihre bisherigen Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimawandel?

9. Welches waren die Auswirkungen/der Nutzen dieser Programme/Projekte für die Bevölkerungen?

10. Wie wurden die Bevölkerungen, Gemeinden und Regionen in die Entscheidungsprozesse einbezogen?

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG, SR 541) hat der Bund im Rahmen der Programmvereinbarungen (Arten, natürliche Lebensräume, Landschaften, Pärke, Unesco-Stätten) Finanzmittel in folgender Höhe eingesetzt (Gesamtbetrag pro Programmperiode):

- Periode 2008-2011: 159,4 Millionen Franken

- Periode 2012-2015: 152,4 Millionen Franken

- Periode 2016-2019: 245,5 Millionen Franken

- Der vom Bundesrat am 6. September 2017 verabschiedete Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz sieht von 2019 bis 2023 zusätzliche Mittel für die Biodiversität im Umfang von jährlich 10 Millionen Franken vor. Hinzu kommt eine Aufstockung der Mittel für Sofortmassnahmen von heute jährlich 40 auf maximal 60 Millionen Franken, was eine entsprechende Beteiligung der Kantone voraussetzt (s. Antwort 1). Dementsprechend werden die Mittel für die Periode 2020-2023 voraussichtlich 371,4 Millionen Franken betragen.

1. Die Kantone setzen im Rahmen der Programmvereinbarungen gleich viele Mittel ein wie der Bund.

2. Gemäss Staatsrechnung haben die Ausgaben für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung im Jahr 2016 insgesamt 3659 Millionen Franken betragen (Bundesamt für Landwirtschaft sowie Bundesamt für Sozialversicherungen für die Familienzulagen in der Landwirtschaft und Eidgenössische Finanzverwaltung für die "Schoggi"-Gesetz-Beiträge). Davon sind 11 Prozent Biodiversitätsbeiträge (403 Millionen Franken) und 4 Prozent Landschaftsqualitätsbeiträge (142 Millionen Franken). Ein weiteres Prozent entfällt auf die Position "Ressourceneffizienz, Ressourcen- und Gewässerschutzprogramm" (39 Millionen Franken).

3. Die Ausdehnung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) innerhalb der verschiedenen Bundesinventare des Natur- und Landschaftsschutzes kann nur annähernd abgeschätzt werden, denn die präzise Lage der als LN geltenden Flächen ist nicht in elektronischer Form verfügbar. Zahlreiche Biotope werden landwirtschaftlich nicht genutzt (z. B. Auen, Hochmoore), befinden sich in besonderen Gebieten oder werden von landwirtschaftsfremden Kreisen unterhalten (z. B. Riedgebiete, Flachmoore). Bei den Flächen der Bundesinventare des Natur- und Landschaftsschutzes, die zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zählen, handelt es sich hauptsächlich um Flachmoore sowie um Trockenwiesen und -weiden, welche extensiv bewirtschaftet werden, aber auch um grosse Teile der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.

4. Verschiedene Organisationen auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes besitzen und verwalten Flächen in der Schweiz. Es handelt sich dabei um Privateigentum. Der Bund verfügt über keine nach Organisationen gegliederte Aufstellung dieser Flächen. Das Geodatenportal des Bundes (https://map.geo.admin.ch > Geokatalog > Natur und Umwelt > Natur- und Landschaftsschutz) gibt indessen Auskunft über die von Pro Natura verwalteten Naturschutzgebiete und Waldreservate.

5. In den Bereichen Natur, Landschaft und Klima wurden 2017 unter den entsprechenden Leistungs- und Kreditposten des Bafu folgende Beträge an Gemeinden, Forschungsorganisationen sowie nationale und internationale Natur- und Heimatschutzorganisationen ausgerichtet:

- Leistung 3.014 Biodiversität (Globalbudget Bafu: 14,74 Millionen Franken; Kredite für Subventionen: 71,02 Millionen Franken)

- Leistung 3.015 Landschaft (Globalbudget Bafu: 2,57 Millionen Franken; Kredite für Subventionen: 22,84 Millionen Franken)

- Leistung 1.013 Eindämmung und Bewältigung des Klimawandels (Globalbudget Bafu: 4,08 Millionen Franken; Kredite für Subventionen: 752,21 Millionen Franken; CO2-Abgabe und Einlage Technologiefonds)

- Transferkredit A231.0321 Internationale Kommissionen und Organisationen auf den Gebieten Biodiversität, Natur, Landschaft und Klima: 3,22 Millionen Franken

- Transferkredit A231.0322 Multilaterale Umweltfonds auf den Gebieten Biodiversität, Natur, Landschaft und Klima: 23,72 Millionen Franken

6. Eine solche Liste würde den Rahmen dieser Antwort sprengen. Sie kann aber beim Bafu angefordert werden.

7. Wie bereits unter 5 erwähnt, unterstützt die Schweiz verschiedene internationale Organisationen, die auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes tätig sind. Die IUCN unterhält ein grosses Netzwerk von Experten, die meist auf freiwilliger, unbezahlter Basis in den verschiedenen Fachkommissionen ihr Wissen einbringen. Diese Experten werden nicht vom Bund ernannt oder bezahlt. Das Bafu führt daher auch keine Liste der Schweizer Experten, die für die IUCN tätig sind. Das Bafu finanziert auch in anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen keine Experten im Bereich Naturschutz.

8. Die internationalen Organisationen verlangen als Standard eine externe unabhängige Evaluation ihrer Projekte im Bereich Naturschutz. Sie weisen meistens einen positiven Effekt der Projekte nach. So ist zum Beispiel bei Projekten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, die in Drittstatten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) durchgeführt werden, die Verifizierung des Monitorings durch eine akkreditierte Prüfstelle vorgeschrieben. Dies führt zu einer verlässlichen Quantifizierung der reduzierten Treibhausgasemissionen.

9./10. Bei den mit Mitteln der Schweiz finanzierten internationalen Projekten im Bereich Naturschutz wird ein besonderes Augenmerk auf den Einbezug der lokalen Bevölkerung gerichtet. So haben sich die Vertragsparteien beispielsweise in Artikel 8j des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43) explizit dazu verpflichtet, lokale und indigene Bevölkerungsgruppen einzubeziehen und deren traditionelles Wissen sowie traditionelle kulturelle Praktiken zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu respektieren. Der Schutz der Biodiversität und intakter Ökosysteme ist direkt verbunden mit der Existenzsicherung der lokalen Bevölkerung. Die Bedeutung von vielseitigen genetischen Ressourcen und natürlichen Ökosystemen für die Ernährungssicherheit wird wegen des Klimawandels an Bedeutung gewinnen.

Antwort des Bundesrates.