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Pensionskassen und Klimanotfall. Auswirkungen von Investitionen auf das Klima offenlegen

17.3904 · Interpellation · 2017-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche internationalen Instrumente und Normen könnten Pensionskassen anwenden, um auf transparente Weise ihre Auswirkungen auf das Klima offenzulegen und so klimafreundlich wie möglich zu investieren?

2. Beabsichtigt der Bundesrat, die Pensionskassen zu verpflichten oder sie zumindest dazu anzuregen, die Auswirkungen ihrer Investitionen hinsichtlich der Nachhaltigkeit offenzulegen?

3. Sieht der Bundesrat auch vor, klare Mindestanforderungen zu umschreiben für die Veröffentlichung klimatischer Risiken, die die Pensionskassen in ihrem jährlichen Geschäftsbericht darzulegen hätten?

Begründung

Das Übereinkommen von Paris ist Teil des geltenden Rechts und für die Signatarstaaten, darunter die Schweiz, rechtlich verbindlich. Es verweist auf die zentrale Bedeutung, die private Fonds für das Erreichen der Klimaziele haben, und richtet das Augenmerk auf die Tatsache, dass die Finanzströme mit dem Ziel einer maximalen Erwärmung von 1,5 bis 2 Grad Celsius im Einklang stehen müssen.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat 2015 eine Studie über die "Kohlenstoffblase" veröffentlicht. Es zieht den Schluss, dass Investitionen in Unternehmen und Institutionen, die stark von fossilen Energien abhängig sind, massiv an Wert verlieren könnten, wenn die Treibhausgasemissionen weltweit reduziert werden, damit das Klimaziel von maximal 2 Grad Erwärmung erreicht wird. Die Pensionskassen könnten mit Einbussen in der Höhe von bis zu einem Fünftel der jährlichen Rentenzahlungen konfrontiert werden. Sie müssen also die klimatischen Risiken bei ihren Anlageentscheiden berücksichtigen, und zwar so rasch wie möglich.

Bislang haben einige Kassen (Publica, BVK) beschlossen, auf Investitionen in den Kohlesektor zu verzichten. Andere verwenden das vom Bafu zur Verfügung gestellte Instrument, um die Auswirkungen ihrer Investitionen auf das Klima abzuschätzen, dies mit dem Ziel, die Auswirkungen möglichst zu reduzieren.

Die Pensionskassen garantieren die künftigen Renten der Versicherten und müssen deshalb Rechenschaft ablegen, und zwar öffentlich. In der Schweiz tun dies die meisten Kassen bisher jedoch nicht. Auf internationaler Ebene hingegen (so namentlich in Frankreich) sind die Pensionskassen immer mehr gehalten, die Auswirkungen ihrer Investitionen hinsichtlich der Nachhaltigkeit offenzulegen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Es gibt derzeit noch keine internationalen Standards zur Messung der Klimaverträglichkeit von Finanzprodukten. Seit 2016 unterstützt der Bundesrat die internationalen Arbeiten (insbesondere im Rahmen der G-20 und des Financial Stability Board) zur Entwicklung von standardisierten Parametern zwecks einheitlicher Präsentation der indirekten Auswirkungen von Investitionen und Finanzierungen auf das Klima. Auf nationaler Ebene hat der Bundesrat im Februar 2016 verschiedene Grundsätze für eine kohärente Finanzmarktpolitik der Schweiz im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit definiert. Diese Grundsätze sind auch im Bericht des Bundesrates vom Oktober 2016 zu den Stossrichtungen der Finanzmarktpolitik enthalten (www.sif.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Bericht Finanzmarktpolitik). Der Bundesrat hat insbesondere eine Gesprächsrunde mit Akteuren des Finanzsektors, der beruflichen Vorsorge und den Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Bundesämter ins Leben gerufen. Im Zentrum der regelmässigen, freiwilligen Treffen steht der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren des Finanzsektors über die Methoden auf dem Gebiet der nachhaltigen Anlagen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Arbeiten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

2./3. Unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) wurde zwischen April und Juli 2017 ein Klimaverträglichkeitstest für alle Pensionskassen und Sozialversicherungen durchgeführt. Mehrere Dutzend Vorsorgeeinrichtungen konnten bei dieser Gelegenheit die Klimaverträglichkeit ihrer Aktien- und Obligationenportfolios kostenlos und auf freiwilliger Basis analysieren lassen. Knapp zwei Drittel der von Schweizer Pensionskassen und Sozialversicherungen verwalteten Vermögen in den untersuchten Anlageklassen wurden im Rahmen des Pilotprojekts analysiert. Der dazu verwendete Klimaverträglichkeitstest wurde zum grossen Teil mit europäischen Forschungsmitteln entwickelt. Der Test wird nun fertiggestellt und später unlizenziert zur Verfügung gestellt. Am 23. Oktober 2017 hat das Bafu eine anonymisierte Meta-Analyse veröffentlicht (www.bafu.admin.ch > Erster Schritt in Richtung klimaverträgliche Finanzflüsse).

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, auf dem Gebiet der nachhaltigen Anlagen in der beruflichen Vorsorge Verpflichtungen oder Mindestanforderungen einzuführen. Er setzt vielmehr darauf, dass die Pensionskassen Klimarisiken im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflicht gegenüber den Versicherten angemessen berücksichtigen und die Kommunikation in diesem Bereich auf freiwilliger Basis erfolgt.

Antwort des Bundesrates.

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