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17.3921 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die Teilnahme der Schweiz an der Nato-"Partnership for Peace" beunruhigt viele Leute, insbesondere in der Jugend. So erhielt das Anliegen "Austritt Nato-'Partnership for Peace' (PfP)", aus dieser Partnerschaft auszusteigen, beim parteipolitisch neutralen Projekt "Verändere die Schweiz!" des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente über 600 Likes - und somit am meisten Likes der etwa 700 eingereichten Anliegen. Insbesondere diese Überlegungen und Fragen an den Bundesrat tauchten bei der Debatte mit der Jugend auf:

1. Wie hoch sind die Kosten, welche der Schweiz durch die Nato-"Partnership for Peace" entstehen?

2. Inwieweit sind durch diese Partnerschaft sichtbare positive Effekte für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung im Inland aufgetreten?

3. Wie beurteilt er das Anliegen von Teilen insbesondere der Schweizer Jugend, aus der Nato-"Partnership for Peace" auszutreten?

4. Wie ist die Partnerschaft mit einem umstrittenen Militärbündnis mit der traditionellen Neutralität der Schweiz vereinbar?

5. Wie kann die Schweiz mit einem defensiven Militärbündnis, welches ständig in illegale Angriffskriege verwickelt ist und mehr Zivilisten auf dem Gewissen hat als der islamische Terrorismus im Westen, eine Partnerschaft betreiben?

6. Wie ist die Förderung von Frauen in der jordanischen Armee über Nato-Fonds mit der Schweizer Neutralität vereinbar?

7. Neben Kriegsrecht und Sanität bietet die Schweiz auch Gebirgsausbildungen an. Inwiefern fördert dies den Frieden?

8. Wie kann die Schweiz Partner der Nato sein, wenn die Hauptstreitmacht (USA) nicht einmal die Menschenrechte anerkennt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz nimmt seit 1996 an der Partnerschaft für den Frieden teil. Neben den 29 Mitgliedstaaten der Nato sind unter anderem auch Finnland, Irland, Österreich, Schweden und die Russische Föderation Teilnehmer. Die Teilnahme dient einerseits dazu, die Zusammenarbeitsfähigkeit der Schweizer Armee vor allem für die militärische Friedensförderung zu fördern, anderseits einen Beitrag zur Stabilität in unserem Umfeld zu leisten. Die Schweiz hat vor Beginn ihrer Teilnahme explizit festgehalten, dass sie neutral ist und bleibt.

Das Neutralitätsrecht regelt die Rechte und Pflichten neutraler Staaten. Es verlangt unter anderem, dass die Schweiz als neutraler Staat sich an internationalen bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten militärisch nicht beteiligt. Insbesondere ist es ihr untersagt, kriegführende Staaten mit eigenem Kriegsmaterial oder eigenen Truppen militärisch zu unterstützen. Die Schweiz darf kriegführenden Staaten ihr Staatsgebiet (Territorium und Luftraum) nicht für militärische Zwecke zur Verfügung stellen, und sie muss in der Lage sein, ihr Staatsgebiet militärisch zu verteidigen. Sie darf auch keinem Militärbündnis mit gegenseitigen Beistandspflichten beitreten. Mittels ihrer Neutralitätspolitik trifft die Schweiz eigenständig, ausserhalb ihrer neutralitätsrechtlichen Pflichten, weitere Massnahmen, welche die Glaubwürdigkeit ihrer ständigen Neutralität gewährleisten sollen. Gegen aussen dient namentlich die Neutralitätspolitik dazu, die Völkergemeinschaft davon zu überzeugen, dass die neutrale Schweiz ihre neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen einhalten wird. Die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden ist mit diesen Vorgaben vereinbar.

Der Bundesrat antwortet auf die Fragen wie folgt:

1. Die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden verursacht Kosten von rund 4 Millionen Franken pro Jahr, 3,5 Millionen beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und 0,5 Millionen beim Departement für auswärtige Angelegenheiten.

2. Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit haben in der Regel keine sichtbare Wirkung, zumal es vor allem darum geht, Ereignisse zu verhindern. Dies ist auch bei der Partnerschaft für den Frieden der Fall.

3. Der Bundesrat hält die Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft für den Frieden für sicherheitspolitisch und militärisch nützlich und sieht keinen Grund, sie zu beenden.

4. Die Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden ist mit den obendargelegten Inhalten des Neutralitätsrechts und der Neutralitätspolitik vereinbar; insbesondere schafft sie keine Beistandspflichten. Die Schweiz entscheidet eigenständig über ihre sicherheits- und militärpolitische Zusammenarbeit, auch im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden.

5. Der Bundesrat schliesst sich den in der Frage enthaltenen Wertungen nicht an. Die Nato ist die wichtigste Militärorganisation in unserem Umfeld, und sie hat seit ihrer Gründung auch zur Sicherheit der Schweiz beigetragen.

6. Die Förderung von Frauen in der jordanischen Armee (via Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte) ist ein Beitrag zur Umsetzung der Uno-Resolution 1325, "Frauen, Frieden und Sicherheit", und umfasst keine militärische Unterstützung Jordaniens.

7. Militärische Friedensförderung kann in bergigen Gebieten stattfinden, wo in der Gebirgsausbildung erworbene Kenntnisse nützlich sind. Die Gebirgsausbildung dient nicht der Kampfausbildung, sondern dem sicheren Bewegen.

8. Der Schutz und die Förderung der Grundfreiheiten und Menschenrechte und die Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden durch Demokratie sind wichtige aussenpolitische Ziele der Schweiz. Diese gemeinsamen Werte liegen auch der Partnerschaft für den Frieden zugrunde und sind im Rahmendokument der Partnerschaft festgehalten.

Antwort des Bundesrates.