17.3923 · Motion · 2017-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die betreffende Gesetzgebung so anzupassen, dass der Verkauf, die Vermietung und die Installierung von Mess- und Steuersystemen sowie Dienstleistungen und Messungen (Ablesung, Bearbeitung und Übermittlung von Daten) nicht nur den Netzbetreibern vorbehalten sind.
Begründung
Mit Urteil vom 14. Juli 2017 hat das Bundesgericht entschieden, dass es in bestimmten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen kein Monopol in Bezug auf die Messsysteme gibt.
Auch wenn es nötig ist, herkömmliche Mess- und Steuersysteme oder auch solche der neuen Generation zu installieren, ist es nicht zwingend, in diesem Bereich ein Monopol zu schaffen.
Das Stromversorgungsgesetz legt fest, dass der Bundesrat die Anforderungen an die Mess- und Steuersysteme regelt und dass diese Systeme nur von Berufsleuten installiert werden dürfen. Auf jeden Fall bleibt die Öffnung stark eingeschränkt.
In den vergangenen Jahren liess sich feststellen, dass der Messsystemmarkt für Vertreiber sehr lukrativ ist. Innert weniger Jahre amortisieren sie die vermieteten Apparate um ein Mehrfaches - ganz zuungunsten der Endverbraucherinnen und Endverbraucher und der Investitionen in die elektrischen Installationen.
Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist es, eine pragmatische und einvernehmliche Lösung anzubieten für eine wenigstens teilweise Öffnung des Markts. Damit erhielten die Endverbraucherinnen und Endverbraucher, die das benötigen, die Möglichkeit auszuwählen. Zudem würde dadurch die Energieeffizienz gesteigert und die Innovation in den KMU unterstützt.
Der Bundesrat soll deshalb prüfen, ob zur Sicherstellung der Energieeffizienz und zum Schutz der Wirtschaftsfreiheit eine Liberalisierung zugunsten aller Endverbraucherinnen und Endverbraucher sinnvoll ist oder ob die Liberalisierung nur gewissen Kategorien von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern zugutekommen soll.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Messwesen ist für die Funktionstüchtigkeit des Stromnetzes von zentraler Bedeutung, sei es für den Betrieb, die Erstellung von Prognosen oder die Netzbewirtschaftung. Eine Trennung des Messwesens vom Netzbetrieb setzt neue Schnittstellen voraus, für die Regelungen ausgearbeitet werden müssten. Insbesondere die Verantwortung in Bezug auf die Genauigkeit der Daten sowie die Rechte und Pflichten der neuen Dienstleister müssten definiert werden.
Überdies befindet sich die Schnittstelle zwischen Zähler und Verteilnetzbetreiber derzeit im Umbruch, dies namentlich aufgrund des Einsatzes von intelligenten Stromzählern. Auch im Hinblick auf die Einführung von Steuerungs- und Regelsystemen sowie für die Nutzung der verbraucher- und produzentenseitigen Flexibilität sind zusätzliche Regeln zu prüfen.
Eine zumindest teilweise Liberalisierung des Messwesens ist möglich. Voraussetzung dafür sind jedoch zweckmässige Rahmenbedingungen, die eine maximale Effizienz zwischen allen beteiligten Akteuren (Netzbetreiber, Konsumenten, Produzenten und Leistungserbringer) gewährleisten.
Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Messwesens stellen, sollen im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes vertieft geprüft werden. Eine Annahme dieser Motion würde dieser Prüfung vorgreifen. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage findet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 statt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.