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17.3926 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Kraftwerke können zu den aktuellen Marktpreisen nicht mehr kostendeckend Strom produzieren. Entsprechend werden notwendige Investitionen aufgeschoben. Nicht nur der Bau neuer Kraftwerke ist so infrage gestellt, sondern auch der Erhalt des bestehenden Kraftwerkparks ist damit gefährdet.

Die Investitionen, insbesondere in die Wasserkraft, sind aber unbestrittene Bedingung für eine erfolgreiche Umsetzung der Schweizer Energiestrategie. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann nach der Beendigung der Förderung ohne sichere Rahmenbedingungen nicht im geforderten Mass realisiert werden. Ohne die erforderlichen Erträge sind auch ein geordneter Betrieb und die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke politisch kaum zu verantworten. Entsprechend sind die energiepolitischen Rahmenbedingungen eng mit dem künftigen Schweizer Strommarktmodell verknüpft. Auch bei der Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, besteht gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Handlungsbedarf. Diese Ansicht wird auch von der Energiedirektorenkonferenz geteilt. Sich einfach auf Importe zu verlassen ist, ohne Absicherung mittels Abkommen, keine tragfähige Strategie. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre dies ein inakzeptables Risiko.

Die für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 absehbar notwendigen Kraftwerkskapazitäten dürften angesichts grosser Widerstände nur sehr schwierig zur realisieren sein. Der Bau von Gaskombikraftwerken stünde zudem im Widerspruch zu den Klimazielen, die der Bundesrat erreichen will.

Ein neues Strommarktdesign muss gleichzeitig mehrere unterschiedliche Ziele erreichen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Ziele muss ein Strommarktmodell erreichen?

2. Nach welchen Kriterien gewichtet er die einzelnen Ziele?

3. Was gewichtet er höher: die Energieversorgungssicherheit in der Schweiz im Winter oder die Kompatibilität mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU, das zurzeit aber in weiter Ferne liegt?

4. Welche Bedeutung erhalten die heutigen Kernkraftwerke im künftigen Strommarktmodell, damit diese in der verbleibenden Restlaufzeit wirtschaftlich und sicher betrieben werden können?

5. Gibt es ein Modell, das alle Ziele gleichzeitig erreicht, oder beabsichtigt er, verschiedene Modelle, die unterschiedliche Ziele verfolgen, zur Diskussion zu stellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Vor dem Hintergrund der diversen Herausforderungen im Strommarkt hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Mai 2017 das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt, die Eckpfeiler eines mittel- und langfristigen Marktdesigns zu erarbeiten.

1./2. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeiten ist die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit. Das Marktdesign soll kompatibel sein mit den schweizerischen Klimazielen, mit der vollständigen Marktöffnung sowie mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU. Weiter werden eine möglichst minimale Verzerrung des bestehenden Strommarktes und eine möglichst geringe gesamtwirtschaftliche Kostenfolge angestrebt. Die finanzielle Unterstützung ausgewählter Produktionstechnologien oder gar einzelner Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Beim Vorgehen zur Beurteilung der zukünftigen Stromversorgungssicherheit der Schweiz im europäischen Kontext stützt sich das BFE auf eine quantitative Analyse (sogenannte System-Adequacy-Analyse). Diese Analyse berücksichtigt den schweizerischen und europäischen Produktionspark sowie die Nachfrageseite und bildet den Transport der Energie im Übertragungsnetz (innerhalb der Schweiz sowie im Verbund mit den Nachbarstaaten) ab.

3. Die Energieversorgungssicherheit in der Schweiz im Winter kann nicht unabhängig von der Lage des europäischen Strommarktes betrachtet werden. Die Arbeiten des BFE gehen deshalb von einer Kompatibilität mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU aus und betrachten gleichzeitig die schweizerische System Adequacy (siehe oben).

4. Das Strommarktmodell ist technologieneutral auszugestalten. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Kernkraft wurden überdies mit der Energiestrategie 2050 gesetzt. Für die Überwachung des sicheren Betriebs während der Restlaufzeit der Kernkraftwerke ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat zuständig.

5. Das UVEK hat erste Überlegungen zum Strommarktdesign am UVEK-Infrastrukturtag vom 27. Oktober 2017 vorgestellt. Der Bundesrat wird im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes auch das künftige Marktdesign aufzeigen. Die Vorlage soll im zweiten Halbjahr 2018 in die Vernehmlassung gehen.

Antwort des Bundesrates.