17.3981 · Interpellation · 2017-11-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
1. Weshalb stellt das BFE in Aussicht, ein Gasversorgungsgesetz anzustreben, das in zentralen Punkten den umfangreichen Studien diametral widerspricht?
2. Erachtet er eine Gasmarktöffnung zugunsten unserer schweizerischen Industrie, des Gewerbes und der Haushaltkunden als unnötig?
3. Erkennt er ein Bedürfnis, die Gasbranche vor offenem Wettbewerb zu schützen?
4. Warum wurden die Arbeiten am Gasversorgungsgesetz gestoppt?
5. Wie rechtfertigt er Kosten und Aufwand für die Erarbeitung der Studien und die Einführung der Mitarbeitenden des BFE in das Thema, wenn die Erkenntnisse nun nicht umgesetzt werden?
Begründung
Industrie und Gewerbe in der Schweiz sind dringend auf wettbewerbsfähige Preise beim Einkauf von Erdgas angewiesen. Das ist heute nicht möglich, weil kein Wettbewerb besteht. Ursache ist eine für den Wettbewerb klar ungenügende gesetzliche Regelung. Deshalb hat das Bundesamt für Energie (BFE) im Jahr 2015 die Arbeiten an einem Gasversorgungsgesetz (GasVG) aufgenommen.
Im Januar 2017 übergab das BFE der Begleitgruppe seinen Schlussbericht zu den Studien (erstellt in den Jahren 2015 und 2016) und zeigte auf, wie es sich die weitere Entwicklung des GasVG in den Grundzügen vorstellt. Erstaunlicherweise wird dabei aber in zentralen Punkten von den klaren Erkenntnissen aus den Studien abgewichen und eine Regelung in Aussicht gestellt, die für die Schweiz volkswirtschaftlich mit klaren Nachteilen verbunden ist, den Wettbewerb erheblich beschränkt und ganz erhebliches Diskriminierungspotenzial enthält (im Bereich "City Gate Model", Standardlastprofile (SLP) oder noch teilweise Marktöffnung). In den Studien wurde eindeutig das Gegenteil empfohlen.
Nachdem alle Studien abgeschlossen wurden, wird das GasVG nun offenbar nicht weiter vorangetrieben. Die Arbeiten daran sind aus Kapazitätsgründen beim BFE zurzeit eingestellt, und ein GasVG ist nun nicht früher als im Jahr 2024 zu erwarten. Damit verlieren die Investitionen in die umfangreichen Studien mit der Zeit ihren Wert, und das erarbeitete Know-how beim BFE geht durch abgehende Mitarbeitende (teilweise bereits erfolgt) verloren; die Ausarbeitung eines GasVG verteuert sich, die Investitionen in die Studien werden nutzlos.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) wurde in der Botschaft über die Legislaturplanung 2015-2019 (BBl 2016 1105, 1222) vom Bundesrat angekündigt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die entsprechenden Arbeiten am GasVG begonnen und dazu Anfang 2017 zuhanden einer Begleitgruppe (unter anderem mit Vertretern von Industrie, Gasbranche, Kantonen, Preisüberwachung) erste materielle Vorschläge gemacht. Das BFE stützte sich bei seinen Vorschlägen nicht nur auf die Ergebnisse der vom Interpellanten genannten Studien (abrufbar auf der BFE-Website unter Themen > Fossile Energien > Erdgas > Gasversorgungsgesetz). Auch andere Gesichtspunkte, wie die bestehende Verbändevereinbarung (abrufbar unter www.ksdl-erdgas.ch) zwischen Gasbranche und Industrieverbänden sowie eine möglichst hohe Kompatibilität mit entsprechenden EU-Normen, flossen in die Überlegungen ein.
2./3. Der Schweizer Gasmarkt ist mit der bestehenden privatrechtlichen Verbändevereinbarung für grössere Industriekunden geöffnet. Die geringe Anzahl von Kunden, welche sich durch Dritte beliefern lassen, ist ein Hinweis auf Probleme hinsichtlich des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Zudem besteht seit dem Schlussbericht der Wettbewerbskommission zur Verbändevereinbarung (Schriftenreihe "Recht und Politik des Wettbewerbs" 2014/1,S. 110ff.) eine gewisse Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Konformität der in der Verbändevereinbarung definierten Marktzugangsbedingungen mit dem Kartellrecht. Anlässlich der Arbeiten an einem GasVG werden verschiedene Marktöffnungsvarianten geprüft. Neben der vollständigen Öffnung sind auch Varianten mit zeitlicher Staffelung oder mit einer Differenzierung der Öffnung nach Kundenmerkmalen in Prüfung. Der Bundesrat wird sich in der Vernehmlassungsvorlage zur genauen Ausgestaltung der Öffnung des Gasmarktes äussern.
4./5. Das BFE hat Ende Mai 2017 die Begleitgruppe zum GasVG darüber orientiert, dass sich die Erarbeitung des Gesetzes verzögert. Die Eröffnung der Vernehmlassung zum GasVG soll voraussichtlich Mitte 2019 erfolgen. Die erarbeiteten Grundlagen werden bei der Formulierung der Vernehmlassungsvorlage weiterhin berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.