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17.4031 · Motion · 2017-12-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf internationaler Ebene für eine Restrukturierung der Staatsschulden von Mosambik einzusetzen, damit das Land wieder eine Perspektive für eine nachhaltige soziale Entwicklung erhält. Gläubiger und Organisatoren von Auslandkrediten sollen einen angemessenen Beitrag leisten, namentlich, wenn sie bei der Kreditgewährung Sorgfaltspflichten verletzt haben.

Begründung

Der Staat Mosambik erklärte im Oktober 2016 seine Zahlungsunfähigkeit. Seither verschlechterte sich die soziale Lage in diesem mausarmen Land nochmals massiv. Die breite Bevölkerung ist von dringend benötigten Gütern der Gesundheitsversorgung und des täglichen Bedarfs abgeschnitten. Sie leidet sehr und hat kaum Aussicht auf eine nachhaltige soziale Entwicklung.

Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene seit Jahren für die Entwicklung eines griffigen Rahmens für die Restrukturierung von Staatsschulden ein. Sie hat sich damit einen hervorragenden Ruf erarbeitet und wird als sachverständiger und ehrlicher Akteur ohne versteckte Agenda wahrgenommen. Mosambik ist seit Langem Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit.

Die Schweiz ist deshalb in guter Position, um die Initiative für die Restrukturierung der Staatsschulden in Mosambik unter dem Primat von Nachhaltigkeits- und Entwicklungsüberlegungen zu ergreifen. Die Leitlinien der Uno-Generalversammlung über die Umstrukturierung von Staatsschulden (A/RES/69/319) und die Unctad-Richtlinien über verantwortliche Darlehen vom 12. Januar 2012 sollten wegleitend sein, ebenso die laufende Uno-Diskussion über die Schaffung eines Insolvenzverfahrens für Staaten, das den Nachhaltigkeitszielen der Uno-Agenda 2030 gerecht wird.

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Erklärung der Zahlungsunfähigkeit und dem von der Credit Suisse und der russischen VTB organisierten 2-Milliarden-Geheimkredit. Der damalige Staatschef Armando Guebuza und Geheimdienstchef Gregorio Leao sorgten am Parlament vorbei für eine Staatsgarantie. Die 2 Milliarden versickerten in Bankgebühren, Korruption und rostigen Schiffsruinen und schufen kaum materielle Werte. Als der Geheimkredit aufflog, stoppten IWF und Geberstaaten - darunter die Schweiz - im Mai 2016 die Budgethilfe. Bei der Restrukturierung der Schulden ist deshalb eine angemessene Beteiligung der Gläubiger und der Organisatoren der mosambikanischen Schulden anzustreben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Staatsverschuldung Mosambiks ist mit Bekanntwerden der verdeckten Kredite im Wert von 2 Milliarden US-Dollar im April 2016 von 66 Prozent (2015) auf geschätzte 120 Prozent des Bruttoinlandprodukts (2016) gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat Mosambik seinen Schuldendienst auf gewissen Forderungen bereits ausgesetzt oder Zahlungsrückstände angehäuft. Dazu gehören die betreffenden Kredite der privaten Finanzinstitutionen und gewisse Staatsanleihen. Eine Restrukturierung der Schulden dürfte deshalb unumgänglich sein.

Für eine Restrukturierung staatlicher Forderungen ist in erster Linie der Pariser Club zuständig, in welchem auch die Schweiz vertreten ist. Der Pariser Club ist ein informelles Gremium von staatlichen Gläubigern zur Koordination von Schuldenrestrukturierung. Die Schweiz verfügt jedoch derzeit über keine ausstehenden Forderungen gegenüber Mosambik. Zudem wäre eine Schuldenrestrukturierung im Pariser Club erst möglich, wenn Mosambik ein makroökonomisches Stabilisierungsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF) abschliessen würde. Ein solches Programm bedingt jedoch, dass die mosambikanische Regierung lückenlos über die - gemäss dem unabhängigen Audit - fehlenden Informationen aufklärt. Mosambik ist dieser Aufforderung nach mehr Transparenz durch die internationale Gebergemeinschaft, inklusive der Schweiz und des IWF, bisher nicht nachgekommen.

Selbst wenn eine Schuldenrestrukturierung im Pariser Club möglich werden sollte, gilt es festzuhalten, dass der weitaus grösste Teil der neuen Schulden gegenüber dem Privatsektor besteht. Eine Restrukturierung müssen deshalb primär die privaten Gläubiger tragen. Damit soll auch vermieden werden, dass falsche Anreize bei der Kreditvergabe gesetzt werden. Gemäss dem Positionspapier zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen von 2015 erwartet der Bundesrat von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Firmen, dass sie die verantwortungsvolle Unternehmensführung gestützt auf international anerkannte CSR-Standards wie insbesondere die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bei ihrer gesamten Tätigkeit wahrnehmen.

Als langjährige Entwicklungspartnerin von Mosambik unterstützt die Schweiz die Förderung von mehr Transparenz und einer soliden Rechenschaftsablage bei den öffentlichen Finanzen. Dazu gehört auch die vollständige Klärung der Vorgänge um die Kreditvergabe. Sie unterstützt auch die Steuerbehörden, um die Abhängigkeit von externer Finanzierung zu verringern. Schliesslich setzt sie sich dafür ein, dass die mosambikanische Bevölkerung staatliche Basisdienstleistungen - insbesondere im Wasser- und Gesundheitsbereich - erhält.

Über den spezifischen Fall Mosambik hinaus unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Rahmenbedingungen für staatliche Schuldenrestrukturierungen, wie er dies in seinem Bericht vom 13. September 2013 in Erfüllung des Postulates Gutzwiller 11.4033, "Ein Insolvenzverfahren für Staaten", ausführlich dargelegt hat. Allerdings ist es zentral, dass eine solche Lösung international mitgetragen wird. Im Vordergrund steht deshalb eine Stärkung von vertraglich basierten Mechanismen.

In den letzten zwei Jahren wurden in diesem Bereich massgebliche Fortschritte erzielt, welche durch den IWF gestützt und international verstärkt angewendet werden. Diese werden inskünftig insbesondere bei Schuldenrestrukturierungen mit dem Privatsektor zum Tragen kommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.