17.4046 · Postulat · 2017-12-07
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, wie er die Organisation Easyvote des Dachverbandes der Schweizer Jugendparlamente (DSJ) dahingehend unterstützen kann, dass ein Versand der Abstimmungsbroschüren an alle jungen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in sämtlichen Gemeinden der Schweiz erfolgen kann.
Begründung
Die Organisation Easyvote ist schweizweit anerkannt, neutral und fördert die politische Partizipation der jungen Erwachsenen. Leider beteiligen sich nicht alle Schweizer Gemeinden an diesem Projekt, darum kommen nicht alle jungen Stimmberechtigten bei Abstimmungen in den Genuss der Zusendung der Easyvote-Broschüre. Die leicht verständlichen und informativen Broschüren sind bei den jungen (und auch erwachsenen!) Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sehr beliebt. Bei sämtlichen Angeboten von Easyvote ist die Neutralität gewährleistet.Da die Stimmbeteiligung der jungen Bürgerinnen und Bürger immer noch tief ist, sollte der Bund alle Möglichkeiten unterstützen, welche die Partizipation der jungen Stimmberechtigten fördern und das politische Engagement dieser Bevölkerungsgruppe stärken.Erfreulicherweise unterstützt das Bundesamt für Sozialversicherungen Easyvote bereits. Da die politische Partizipation der Jugend im Interesse unserer direkten Demokratie ist und die Förderung derselben Bundesaufgabe ist, soll der Bund Möglichkeiten aufzeigen, wie er die Organisation Easvote dahingehend unterstützen kann, dass in Zukunft alle jungen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in sämtlichen Gemeinden der Schweiz bei Abstimmungen die Easyvote-Broschüre erhalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist die Förderung der politischen Partizipation der Jugendlichen ein Anliegen. Seit mehreren Jahren unterstützt das Bundesamt für Sozialversicherungen Easyvote (bzw. das Vorgängerprojekt "Easy Abstimmigsbüechli"). Gestützt auf Artikel 7 Absatz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 2011 (KJFG; SR 446.1) erhält Easyvote in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich rund 200 000 Franken pro Jahr. Zudem macht die Bundeskanzlei der Herausgeberin der Easyvote-Abstimmungsbroschüre seit 2010 die elektronische Version der Abstimmungserläuterungen zugänglich, sobald diese vorliegt. Die Erläuterungen des Bundesrates bilden eine zentrale Quelle für die Easyvote-Abstimmungsbroschüre.Der Bund unterstützt demnach die Arbeit von Easyvote, kann sich aber nicht für einen flächendeckenden Versand der Easyvote-Abstimmungsbroschüre einsetzen. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zum Postulat Amaudruz 14.3104 und zum Postulat Reynard 14.3469 schrieb, hat er weder einen Auftrag noch eine gesetzliche Grundlage, die Verbreitung von Abstimmungszeitungen oder anderer abstimmungsbezogener publizistischer Produkte von Dritten zu fördern. Nach Artikel 10a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) informiert der Bundesrat die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen und beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit. Gemäss Artikel 11 BPR verfasst der Bundesrat zur Information der Stimmberechtigten "eine kurze sachliche Erläuterung". Der Auftrag aus dem BPR bezieht sich einzig auf die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates, deren Zielpublikum sämtliche Stimmberechtigte sind. Deshalb werden an die Erläuterungen des Bundesrates zu Recht hohe Ansprüche gestellt: Sie gelten gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes als Materialien der Gesetzgebung.Würde der Bundesrat die Verteilung von Informationsprodukten zu Abstimmungsthemen unterstützen, deren redaktionelle Verantwortung von Dritten getragen wird, würden sich im Falle von fehlerhaften, widersprüchlichen oder gar einseitigen Inhalten heikle Fragen zur Rolle und zur Verantwortung des Bundes stellen. Es würden sich auch Fragen nach der Gleichbehandlung verschiedener Anspruchsgruppen stellen, beispielsweise die Frage, ob der Bund nicht auch den Vertrieb von Abstimmungserläuterungen unterstützen müsste, die sich an andere spezifische Zielgruppen wenden.Auch sind im föderalen System der Schweiz gemäss Artikel 10 Absatz 2 BPR die Kantone für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zuständig. Der Bund hat weder Auftrag noch Rechtsgrundlagen, um die Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Aufträge bei Abstimmungen finanziell zu unterstützen.