17.4085 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Dem künftigen Forschungszentrum 3R sind für die Periode 2017-2020 Fördergelder in der Höhe von 4 Millionen Franken vonseiten des Bundes und von weiteren 4 Millionen Franken vonseiten anderer Partner wie der Privatwirtschaft oder der Universitäten zugesagt. Diese Mittel reichen niemals aus, wenn man den Anspruch hat, dass damit im Bereich 3R wirksame Forschung betrieben wird. Man fragt sich, was der Schweizerische Nationalfonds (SNF) in diesem Bereich tut.
Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. In seinem Bericht unter dem Titel "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche" in Erfüllung des Postulates 12.3660 schreibt der Bundesrat, dass er im folgenden Handlungsfeld ein Potenzial sieht: "Optimierung des Informationsflusses zwischen den Förderinstitutionen (wissenschaftliche Prüfung der Tierversuchsvorhaben) wie z. B. dem SNF und den Bewilligungsbehörden (Evaluation der Tierversuchsgesuche) namentlich betreffend die Eignung des methodischen Vorgehens der zu beurteilenden Forschungsvorhaben". Wie steht es um dieses Handlungsfeld?
2. Im gleichen Bericht ist davon die Rede, dass die Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms (NFP) ausserhalb der periodischen NFP-Prüfrunden, aber im Rahmen der ordentlichen Mittel (SNF-Kredite) geprüft werden soll. Das hat offensichtlich nichts mit dem Projekt eines 3R-Forschungszentrums zu tun. Wie steht es also um dieses NFP-Vorhaben?
3. In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 17.3545 wird ausgeführt, dass der SNF die 3R-relevanten Projekte nach den gleichen Regeln wie alle anderen Projekte evaluiert. Wie kommt es aber, dass schlussendlich doch viel mehr Projekte mit Tierversuchen die Prüfung bestehen, während der Gesetzgeber doch das Gegenteil wollte? Was will der SNF unternehmen, damit es zu einer Trendumkehr kommt?
4. Angenommen, es wird beim SNF ein Projektgesuch eingereicht, in dem Tierversuche vorgesehen sind: Wie zeigt der Gesuchsteller auf, dass er, wie es das Tierschutzgesetz verlangt, Alternativen zu diesen Versuchen geprüft hat? Und wie verifiziert der SNF diesen Punkt ganz genau? Zieht er ein Expertengremium bei (ich spreche nicht von den kantonalen Kommissionen, die nicht aus Expertinnen und Experten bestehen, sondern von Fachleuten im Bereich 3R)?
5. Wird der SNF das künftige 3R-Zentrum finanziell unterstützen? Falls nein: Warum nicht? Und wie kann die 3R-Forschung an Gelder des SNF gelangen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Unterstützung der 3R-Forschung ist für den Bundesrat eine Priorität. Deshalb unterstützt er ein neues 3R-Kompetenzzentrum (3RCC), das Entwicklungen in diesem Bereich vorantreiben soll. Das Zentrum rechnet mit einem Budget von über 11 Millionen Schweizerfranken für den Zeitraum 2017-2020. In der Beitragsperiode 2018-2020 beteiligt sich der Bund mit 4 Millionen Franken, die vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) getragen werden. Die restlichen Beiträge stammen von den Hochschulen und der Privatindustrie (Interpharma). Dank der organisatorischen Verankerung des 3RCC in den Hochschulen werden die Forschenden der ETH, Universitäten und Fachhochschulen in die Tätigkeiten eingebunden sein. Neben der Kommunikation mit den Forschenden und der Bevölkerung sowie der Aus- und Weiterbildung von Forschenden wird das Zentrum primär Projekte zwecks Entwicklung innovativer 3R-Methoden finanzieren. Die Grundlagenforschung wird weiterhin vom SNF unterstützt, wobei auch die 3R-Prinzipien einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund antwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Während der Erarbeitung des Konzepts für das 3RCC stand der SNF im Kontakt mit den kantonalen Tierversuchskommissionen. Die von diesen und dem SNF parallel geführte Evaluation stellt die Unabhängigkeit der Entscheidungen in Berücksichtigung ethischer Gesichtspunkte sicher. Beim SNF wird die Evaluation und Auswahl der Forschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt und bewusst von der ethischen Prüfung getrennt, für die eine Kommission aus Laien, Forschenden und Vertreterinnen bzw. Vertretern des Tierschutzes zuständig ist. Eine positive Antwort der kantonalen Tierversuchskommissionen ist unabdingbare Voraussetzung, damit der SNF Beiträge für Forschungsprojekte gewährt.
2. Die aktuelle Prüfrunde 2017/18 der nationalen Forschungsprogramme (NFP) ist thematisch beschränkt auf "Digitaler Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft". Das 3RCC muss zuerst seine Tätigkeit aufnehmen und 2020 im Hinblick auf die neue Förderperiode evaluiert werden. Ein allfälliger Bedarf zur weiteren Förderung von 3R-Forschung kann erst im Rahmen dieser Evaluation festgestellt werden.
3. Nur rund 15 Prozent der bei der Abteilung Biologie und Medizin eingehenden Anträge sehen Tierversuche vor, die meistens nur einen Teil des Projekts ausmachen. Das Verfahren der wissenschaftlichen Evaluation gewährleistet, dass die modernsten Methoden angewendet werden, und unterstützt damit das 3R-Prinzip. Die Anzahl Gesuche, die Zellkulturen betreffen, übersteigt die Anzahl Anträge, die Tierversuche beinhalten. Ab April 2018 führt der SNF für Gesuche eine neue Rubrik ein, in der die Forschenden angeben müssen, ob sie die Tierversuche in ihrem Projekt ganz oder teilweise durch Alternativmethoden ersetzen. Mit dieser Massnahme kann eine solidere statistische Grundlage geschaffen und eine Sensibilisierung erreicht werden.
4. Die Gesuchstellenden müssen die wissenschaftlichen Kriterien erfüllen und den Einsatz von Alternativmethoden prüfen. Bei der wissenschaftlichen Evaluation wird auch die Anwendung von möglichen Alternativmethoden geprüft.
5. Der SNF hat die Aufgabe, innovative Grundlagenforschung und nicht Institutionen zu unterstützen. Das 3R-Prinzip ist bei den SNF-Gesuchen häufig bereits berücksichtigt, wenn Forschende Methoden verbessern oder alternative Ansätze entwickeln, um ihre ursprüngliche wissenschaftliche Frage zu beantworten. Auf der Grundlage von Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) kann der Bund das 3RCC als Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung direkt subsidiär unterstützen.
Antwort des Bundesrates.