Ausfuhrstopp für in der Schweiz verbotene Pestizide. Was hier als gefährlich gilt, ist es auch im Ausland
17.4094 · Motion · 2017-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen Handel (PIC-Verordnung) zu ändern und die Ausfuhr von Pestiziden zu verbieten, deren Verwendung in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten ist.
Begründung
Die Schweiz exportiert gefährliche Pestizide, deren Verwendung in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten ist. In seiner Antwort auf die Interpellation 17.3872 gibt der Bundesrat an, dass seit 2011 durchschnittlich 74 Ausfuhrmeldungen pro Jahr ausgestellt worden sind, wobei die durchschnittliche Menge 145 Tonnen pro Jahr beträgt. Die betroffenen Pestizide sind Ametryn, Atrazin, Methidathion, Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron. In vier Fällen wurde Paraquat und in dreizehn Fällen Atrazin exportiert, und die Bestimmungsländer waren mehrheitlich Entwicklungsländer. Diese zwei Stoffe gehören zu den giftigsten Pestiziden der Welt. Paraquat ist in der Schweiz aufgrund der hohen akuten Toxizität seit 1989 verboten (Antwort des Bundesrates auf das Postulat 02.3477). Paraquat wird auch mit der Parkinson-Erkrankung in Zusammenhang gebracht, und es kann irreversible Schäden am Erbgut verursachen. Atrazin ist in der Schweiz seit 2007 verboten. Es ist ein endokriner Disruptor, der zu Beeinträchtigungen des Fortpflanzungssystems führen und zahlreiche Krebserkrankungen hervorrufen kann. Atrazin wird auch das "Uran der Pestizide" genannt, denn auch nach einem Verbot belastet es das Grundwasser während mehrerer Jahre weiter. Die Schweiz setzt also Tausende von Menschen in Entwicklungsländern Produkten aus, von denen sie weiss, dass sie hochgiftig sind. In diesen Ländern, in denen die Regulierung und die Kontrollmöglichkeiten schwächer sind, sterben wegen dieser Pestizide pro Jahr mehr als 200 000 Menschen. Gemäss dem kürzlich erschienenen Expertenbericht zuhanden des UN-Menschenrechtsrates stellt die Tatsache, dass man die Bevölkerung anderer Länder Giftstoffen aussetzt, welche nachweislich schwerwiegende Gesundheitsprobleme oder sogar den Tod herbeiführen, ganz klar eine Verletzung der Menschenrechte dar. Die Schweiz ist für die Auswirkungen der Verwendung dieser Pestizide direkt mitverantwortlich. Sie muss dieser Doppelmoral ein Ende setzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Ausfuhren von gefährlichen Industriechemikalien und Pestiziden, die in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten, streng beschränkt bzw. nicht zugelassen sind und deshalb im Anhang 1 der PIC-Verordnung (SR 814.82) aufgeführt sind, unterstehen dem Verfahren der Ausfuhrnotifikation nach Artikel 12 dieser Verordnung. Dieses Notifikationsverfahren gewährleistet, dass die Behörden der Einfuhrländer über bevorstehende Importe von gefährlichen Industriechemikalien oder Pestiziden informiert werden und entsprechende Massnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Der Bundesrat erachtet ein generelles Ausfuhrverbot für Pestizide, die in der Schweiz wegen ihrer Gesundheits- oder Umweltrisiken nicht verkehrsfähig sind, als nicht verhältnismässig, soweit der Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, welche die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschränken.
Durch die Verwendung von gesundheits- oder umweltgefährlichen Pestiziden können unter Umständen ernsthafte Gesundheits- oder Umweltprobleme verursacht werden, insbesondere in Entwicklungsländern, in denen Arbeitnehmende und Bauern nicht über die notwendige Ausbildung, Information und Schutzausrüstung für eine sichere Anwendungspraxis verfügen. Diese Personen exponieren daher sich selber und die Umwelt regelmässig diesen gefährlichen Pestiziden.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, einen Entwurf für eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, welche die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden (Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte), deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig macht. Der Regelungsentwurf soll den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet werden. In der Europäischen Union existiert eine solche Regelung der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung bereits für bestimmte in der Union verbotene oder strengen Beschränkungen unterworfene Chemikalien.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.