17.4101 · Motion · 2017-12-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen national zu regeln.
Begründung
Seit Langem besteht im Bereich der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen ein Wildwuchs mit entsprechenden Risiken. Das ist umso problematischer, als die Sicherheitsdienstleistungen das staatliche Gewaltmonopol tangieren.
Nachdem das interkantonale Konkordat definitiv gescheitert ist (vgl. "NZZ" vom 21. Oktober 2017), drängt es sich auf, die seit Langem geforderte schweizweite Regelung der Mindeststandards nun auf Bundesebene in Angriff zu nehmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen vom 2. Dezember 2005 (BBl 2006 623) bezeichnete der Bundesrat eine Harmonisierung der sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen als erforderlich. Angesichts kantonaler Bemühungen, eine Konkordatslösung zu erreichen, verzichtete er damals auf gesetzgeberische Massnahmen. Seit 1996 existiert das Concordat sur les entreprises de sécurité (CES) der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. 2010 erliess die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zusätzlich das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps). Es war das Ziel, dass sich möglichst alle Kantone entweder dem Westschweizer Konkordat oder dem Küps anschliessen. Grosse Kantone wie Zürich, Bern, Aargau oder Luzern sind aber keinem der beiden Konkordate beigetreten. Die KKJPD beschloss deshalb am 6. April 2017, das Küps vorläufig nicht in Kraft zu setzen und stattdessen den Beschluss des Parlamentes zur Motion Seiler Graf 16.3723, "Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln", abzuwarten. Die Räte haben diese Motion noch nicht behandelt. In seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2017 zu dieser Motion führte der Bundesrat aus, dass er "die weitere Entwicklung ... aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ... den Erlass von Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen auf Bundesebene prüfen" werde. Nachdem die kantonalen Bemühungen für eine Konkordatslösung nicht erfolgreich waren, hält der Bundesrat den Zeitpunkt für gekommen, bundesrechtliche Mindestvorschriften zu erlassen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.