17.4118 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es fügt die Weiterbildung als weiteren Puzzleteil in das Bild des schweizerischen Bildungssystems ein. Artikel 7 Absatz 2 WeBiG bestimmt, dass "Bund und Kantone die Durchlässigkeit und die Modalitäten zur Leistungsvalidierung" fördern. Eine neue Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz, die an der vom SBFI organisierten "Tagung Berufsabschluss für Erwachsene" vorgestellt wurde, zeigt auf, dass von den Erwachsenen, deren berufliche Bildungsleistungen zertifiziert werden, rund zwei Fünftel bereits einen ersten eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss erworben haben.
Es scheint also offensichtlich, dass die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen den Erwerb von fächerübergreifenden Kompetenzen begünstigen. Die durch die Interdisziplinarität geförderten Synergien erweisen sich zunehmend als zusätzliche Schubkraft für die Wirtschaft.
Fördert der Bundesrat in diesem Sinne berufliche Neuorientierungen und nichtlineare Berufskarrieren?
Wenn ja: Mit welchen Massnahmen und Instrumenten, nebst der Validierung von Bildungsleistungen, werden diese Neuorientierungen gefördert?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Verbundpartner der Berufsbildung - Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt - haben sich zum Ziel gesetzt, gute Voraussetzungen für nichtlineare Bildungs- und Berufskarrieren und berufliche Umorientierungen zu schaffen. Dieses Ziel gewinnt vor dem Hintergrund des technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels an Bedeutung.
Zusammen mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt hat der Bund das Leitbild Berufsbildung 2030 erarbeitet. Der Umgang mit nichtlinearen Bildungs- und Berufskarrieren sowie beruflichen Umorientierungen ist dort explizit erwähnt. Im Rahmen der Konsultation zum Leitbild wurde dieses Ziel von den Verbundpartnern der Berufsbildung begrüsst. Nach der Verabschiedung des Leitbilds werden die Verbundpartner das Vorgehen in dieser Thematik gemeinsam festlegen. Der Erwerb von transversalen Kompetenzen, die Nutzung der Angebote der höheren Berufsbildung und die Anrechnung von formalen und nonformalen Kompetenzen an formale Berufsbildungsangebote tragen zum Gelingen von nichtlinearen Bildungs- und Berufskarrieren und beruflichen Umorientierungen bei. Sie sollen weiterentwickelt werden.
2. Neben einer Validierung von Bildungsleistungen können Erwachsene über eine reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung bzw. über die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung berufliche Zweitabschlüsse erwerben. Der Bund fördert die Entwicklung und den Ausbau von erwachsenengerechten Angeboten im Rahmen des laufenden Projekts "Berufsabschluss für Erwachsene".
Er unterstützt Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mit Instrumenten wie dem Handbuch berufliche Grundbildung für Erwachsene oder der Leitvorlage Validierung anderer Qualifikationsverfahren. Zudem haben die Verbundpartner 2016 die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen beschlossen. Die Massnahmen sollen den Berufsabschluss für Erwachsene bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bekannter machen; eine entsprechende Informationskampagne wurde 2017 lanciert. Weiter hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Berufsabschluss für Erwachsene zu einem Projektförderschwerpunkt erklärt. Bis anhin werden fünf innovative Projekte unterstützt, die den Aufbau von Strukturen und Instrumenten, die Information und Sensibilisierung wie auch die Beratung, Begleitung und Koordination zum Ziel haben.
Antwort des Bundesrates.