Lexipedia

17.4130 · Interpellation · 2017-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Eine unlängst durchgeführte Studie bringt an den Tag, dass mehr als ein Viertel der an der Universität Genf immatrikulierten Studierenden keine Lehrveranstaltungen besucht und keine Prüfungen absolviert. Der Anteil dieser Studierenden soll im Masterstudium noch höher sein. Es gibt verschiedene Gründe: die Mehrfachimmatrikulation an verschiedenen Hochschulen; fehlende Berufsperspektiven für ausländische Studierende, die nicht damit rechnen, in der Schweiz eine Arbeitsstelle zu finden; ganz zu schweigen von den hohen Lebenshaltungskosten.

Nichts deutet darauf hin, dass sich dieses Phänomen auf die Universität Genf beschränkt. Dennoch wäre es wichtig zu wissen, wie es an anderen Bildungsinstitutionen steht, damit Massnahmen ergriffen werden können, um das Studienangebot und die Studienvoraussetzungen in der Schweiz zu verbessern. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf meine zu Beginn der Wintersession gestellte Frage in der Fragestunde gibt es zu dieser Thematik keine Untersuchung betreffend die ETH.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Gibt es unter den an der ETH Zürich oder der ETH Lausanne immatrikulierten Studierenden eine grössere Anzahl, die weder die Lehrveranstaltungen besucht noch die Prüfungen ablegt (es gibt doch zweifellos diesbezügliche Statistiken)?

2. Falls es solche Studierende gibt und ihre Zahl ins Gewicht fällt: Wurden Massnahmen ins Auge gefasst, um diesem Problem zu begegnen?

3. Falls eine präzise Antwort nicht möglich ist: Ist eine entsprechende Studie an unseren ETH angezeigt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. An den beiden ETH gewährleisten maximale Fristen, dass allfällige Pro-forma-Einschreibungen nur während einer sehr beschränkten Zeit bestehen könnten. In den Statistiken würden sich solche allfälligen Pro-forma-Einschreibungen mit den Studienabbrüchen vermischen. Grundsätzlich sind die Gründe für eine Nichtanmeldung zu Prüfungen, beispielsweise zur Basisprüfung nach dem ersten Studienjahr, nicht bekannt, ausser der oder die betroffene Studierende habe die Studienrichtung gewechselt.

Um ein konkretes Beispiel zu haben, wurden an der EPFL die Fälle von Bachelor- und Masterstudierenden, welche sich im akademischen Jahr 2016/17 nicht für die vorgesehenen Prüfungen anmeldeten, näher geprüft. Betroffen waren insgesamt nur 35 Studierende. Darunter sind bloss 19 Studentinnen und Studenten, die sich ohne Angabe von Gründen im Bachelorstudium - meist zu dessen Beginn - nicht zu den Prüfungen meldeten und entsprechend exmatrikuliert wurden. Zwei Drittel dieser Studierenden hatten die Schweizer Staatsbürgerschaft oder waren in der Schweiz niedergelassen. Unter den Masterstudierenden sind es nur wenige Einzelfälle, die ohne ersichtliche Gründe ihr Studium aufgeben.

Auch an der ETH Zürich gelten strikte Fristen, die das Bachelor- und das Masterstudium betreffen. Dies gilt für die maximale Dauer, bis zu welcher sich Studierende zu Prüfungen anmelden (resp. wieder abmelden) und diese bestanden haben müssen (bspw. Basisprüfung nach einem Jahr Bachelorstudium), gewisse andere Auflagen erfüllt und sie in das Masterstudium übergetreten sein müssen. Diese Fristen können nicht durch Beurlaubungen unterbrochen oder verlängert werden, was Pro-forma-Einschreibungen ebenfalls verhindert. Zusätzliche Einschränkungen ergeben sich aus der Praxis der Migrationsämter. Um ihre (jeweils für ein Jahr gültige) Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt zu verlängern, händigen die ETH den ausländischen Studierenden neben der Einschreibebestätigung auch ein Dokument aus, auf dem zu ersehen ist, wie viele ECTS-Punkte sie für ihr Studium erarbeitet haben. Dadurch wird der vom Migrationsamt verlangte Nachweis des Studienfortschritts erbracht.

2. Die in Antwort 1 erwähnten Fristen und Regelungen gewährleisten aus Sicht des Bundesrates, dass die Anzahl Studierender, die ohne Angabe von Gründen nicht zu den Vorlesungen und Prüfungen erscheinen, äusserst tief bleibt. Die konkreten Zahlen der EPFL bestätigen diesen Befund. Weiter gehende Massnahmen erachtet der Bundesrat daher nicht als angezeigt.

3. Angesichts der geringen Zahlen und der geltenden Rahmenbedingungen erachtet der Bundesrat die Erstellung einer weiter gehenden Studie nicht als angezeigt.

Antwort des Bundesrates.