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17.4137 · Interpellation · 2017-12-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit 2004 ist es Sache des Bundes, die Bildung in den Gesundheitsberufen zu regeln. Der Bund hat die Aufgabe, landesweit im Fachhochschulbereich für Rahmenbedingungen zu sorgen, die im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität in den Gesundheitsberufen gewährleisten.

Der Bundesrat hat 2007 in einer Antwort auf eine Interpellation und 2016 in der parlamentarischen Debatte über das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) verlauten lassen, er wolle mit der Einführung des Masters in Pflege ins GesBG noch zuwarten. Das Verfahren zur Einführung steht denn auch noch aus, obwohl es den Studiengang bereits gibt.

Wann und aufgrund welcher Kriterien will der Bundesrat das Verfahren planen im Bewusstsein, dass eine solche Ausbildung die Sicherheit der Patientinnen und Patienten verbessert und die interprofessionelle Zusammenarbeit stärkt?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG; SR 811.21) wurde am 30. September 2016 vom Parlament verabschiedet und wird spätestens 2020 in Kraft treten. Die Frage der Regelung der Masterstufe Pflege wurde sowohl im Rahmen der Vernehmlassung, die zwischen Dezember 2013 und April 2014 durchgeführt wurde, als auch während der parlamentarischen Debatte ausführlich geprüft.

Angesichts der Ergebnisse der Vernehmlassung (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2013) kam der Bundesrat zum Schluss, dass eine solche Regelung verfrüht wäre, da sich zu diesem Zeitpunkt in der Praxis noch keine klaren Berufsprofile herausgebildet hätten. Zudem gilt es zu bedenken, dass Pflegefachpersonen mit Bildungsabschlüssen nach bisherigem Recht benachteiligt werden, wenn ein Masterstudiengang geregelt würde, ohne dass dazu ein klares Berufsprofil vorliegt. Ihre Bildungsabschlüsse könnten in Bezug auf die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung nicht verglichen werden, und den Kantonen würden klare Kriterien fehlen, um zu beurteilen, wann das Erteilen der Berufsausübungsbewilligung einen Masterabschluss voraussetzt. Das Parlament ist dem Bundesrat im September 2016 in dieser Einschätzung gefolgt und hat darum die Regelung der Masterstufe Pflege im GesBG vorläufig abgelehnt.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Rolle der Pflegenden gerade im interprofessionellen Kontext vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels von grosser Bedeutung für die Sicherung einer qualitativ hochstehenden und sicheren Versorgung ist. Die Frage ist aus seiner Sicht darum erneut zu prüfen, wenn sich erweiterte Berufsprofile von Pflegenden mit Masterabschluss etabliert und deren Einsatzbereich definiert haben.

Antwort des Bundesrates.

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