17.4174 · Interpellation · 2017-12-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Mit unschöner Regelmässigkeit zeigt der Bundesrat sich "überrascht" bis "enttäuscht" von Entscheiden der EU-Kommission. Zuletzt war dies der Fall, als die EU-Kommission die Schweiz wegen ihrer eigenständigen Steuerpolitik auf eine ominöse "graue Liste" setzte. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen nach der Performance der Schweizer Vertretung bei der EU, die unter anderem eine mehrköpfige Abteilung "Wirtschaft und Finanzen" beschäftigt.
1. Hatte die Schweizer Vertretung vorgängig Kenntnis von den Absichten der EU, die Schweiz auf die "graue Liste" von Ländern mit angeblich unlauteren Steuerpraktiken zu setzen?
2. Wenn nein: Wie informieren die Schweizer Vertreter sich bei der EU-Kommission?
3. Wenn ja: Mit welchen Mitteln intervenierten die Schweizer Vertreter wann gegen diese Pläne der EU?
4. Mit welchen Mandaten und Aufgaben ist die Abteilung "Wirtschaft und Finanzen" ausgestattet?
5. Da im Bereich Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren mit der EU keine Fortschritte erzielt werden konnten und eine eher negative Entwicklung festzustellen ist, ist zu fragen, ob die Schweizer Vertretung, insbesondere die Abteilung "Wirtschaft und Finanzen", die Aufgaben zur Zufriedenheit des Landes erfüllt.
6. Wie viele Leute umfasst die gesamte Mission der Schweiz bei der EU? Und welche Kosten (Löhne und andere Aufwendungen) fallen dabei an?
7. Werden die Leistungen von Botschaftern und Botschaften generell evaluiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Am 5. Dezember 2017 hat der Rat der EU in seinen Schlussfolgerungen die EU-Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke veröffentlicht. Von den 92 analysierten Ländern und Gebieten figurierten zu diesem Zeitpunkt 17 auf der Liste (Anhang I). Wie erwartet erscheint die Schweiz nicht auf dieser Liste. Sie wird aber in Anhang II der Schlussfolgerungen zusammen mit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 46 anderen Ländern und Gebieten erwähnt, die als kooperativ eingestuft werden und im Prozess sind, ihre Steuerregeln an internationale Standards anzupassen.
1.-3. Die Schweiz hat im Januar 2017 ein Schreiben der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU (Code-of-Conduct-Gruppe) erhalten, in dem die Erstellung der erwähnten Liste angekündigt wurde. Seither stand die Schweiz in regelmässigem Kontakt mit Behörden und Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU sowie mit der Code-of-Conduct-Gruppe. In der Folge wurde der Schweiz am 26. Oktober 2017 von der Code-of-Conduct-Gruppe schriftlich bestätigt, dass sie nicht für die Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete vorgeschlagen werde. Die Code-of-Conduct-Gruppe stellte weiter fest, dass die Schweiz zwei der drei Kriterien der EU, um nicht in Anhang I genannt zu werden, erfülle und sich betreffend das dritte Kriterium zur Umsetzung der gemeinsamen Verständigung zur Unternehmensbesteuerung vom 14. Oktober 2014 verpflichtet habe. Der am 5. Dezember 2017 veröffentlichte Beschluss des Rates der EU machte es offiziell, dass die Schweiz nicht auf der Liste nichtkooperativer Länder und Gebiete figuriert.
Die Schweizer Mission bei der EU stand während dem gesamten Prozess der Erarbeitung der Schlussfolgerungen des Rates der EU in Kontakt mit ihren Ansprechpartnern vor Ort. Über die detaillierte Ausgestaltung der Schlussfolgerungen und die Schaffung eines spezifischen Anhangs II war die Schweiz im Voraus aber nicht informiert worden. Bis zuletzt gab es keinerlei Anzeichen, dass die Schweiz darin erwähnt werden sollte.
Die Schweiz bleibt diesbezüglich regelmässig in Kontakt mit den EU-Mitgliedstaaten und EU-Behörden: Anfang 2018 hat die Schweiz auch gegenüber der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft ihr Engagement zur Umsetzung der gemeinsamen Verständigung betont.
4./5./7. Die Leistungen der Schweizer Botschaften und Missionen - bzw. der Missionschefinnen und Missionschefs - werden jedes Jahr im Rahmen eines Leistungsbeurteilungsprozesses evaluiert. Dieser Prozess umfasst sowohl den allgemeinen Aufgabenkatalog der jeweiligen Schweizer Vertretung als auch vorgängig festgelegte jahresspezifische Ziele. Die Schweizer Mission bei der EU unterstützt die Schweizer Europapolitik im Rahmen der ihr von der Zentrale vorgegebenen Aufgaben und Ziele. Der Aufgabenkatalog der Schweizer Mission beinhaltet unter anderem die gezielte Einflussnahme zur Unterstützung der Schweizer Politik gegenüber der EU, den Aufbau und die Pflege des Kontaktnetzes vor Ort, die Beobachtung der Entwicklungen in der EU und die Erstellung von Berichten und Analysen in Bereichen, die für die Schweiz relevant sind. Darüber hinaus unterstützt die Mission spezifisch die Europapolitik des Bundesrates, indem sie sich unter anderem gegenüber den Institutionen der EU für das Verständnis und die Unterstützung für den bilateralen Weg einsetzt und die zuständigen Stellen in Bern in ihren jeweiligen Dossiers unterstützt. In den Zielvereinbarungsprozess der Schweizer Mission sind alle Departemente eingebunden. Die Aufgaben der Abteilung "Wirtschaft und Finanzen" leiten sich aus diesen Zielen ab. Fortschritte im Bereich der Finanzdienstleistungen hängen demgegenüber in erster Linie von politischen Entscheiden in der Schweiz und der EU ab.
6. In der Schweizer Mission sind nebst EDA-Mitarbeitenden auch Detachierte aller Departemente tätig. Ende 2017 arbeiteten insgesamt 52 Mitarbeitende auf der Schweizer Mission bei der EU (inklusive Lokalpersonal und Praktikantinnen/Praktikanten). Die Kosten der Mission beliefen sich 2017 auf insgesamt rund 8,5 Millionen Franken.
Antwort des Bundesrates.