Licht ins Dunkel bringen. In den Achtzigerjahren wurden Kinder aus Sri Lanka in der Schweiz illegal adoptiert
17.4181 · Postulat · 2017-12-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen die Praxis der privaten Vermittlungsstellen und der Behörden auf Kantons- und Bundesebene bezüglich der Adoptionen von Kindern aus Sri Lanka in den Achtzigerjahren zu untersuchen. Er soll einen Bericht vorlegen und darin die genannten Verfehlungen, die Informationen, die sich im Besitz der Behörden befinden, und die damals getroffenen Massnahmen beleuchten. Im Bericht sollen ferner die Bemühungen und die zur Verfügung stehenden Mittel erläutert werden, die die betroffenen Personen bei der Suche nach ihrer Herkunft unterstützen sollen. Schliesslich soll im Bericht der aktuelle rechtliche Rahmen für internationale Adoptionsverfahren analysiert und sollen Empfehlungen zur Praxis und zum gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Rahmen formuliert werden.
Begründung
In den Achtzigerjahren wurden 11 000 sri-lankische Kinder von europäischen Eltern adoptiert, davon mehr als 700 in der Schweiz. In mehreren kürzlich veröffentlichten Reportagen wurde aufgedeckt, dass zu jener Zeit Verfehlungen begangen wurden: Einige Kinder sollen gestohlen oder verkauft worden sein, namentlich im Rahmen von sogenannten Baby-Farmen. Auch die Schweiz wird aufgrund der vermuteten Beihilfe einiger Schweizer Adoptionsstellen wieder von diesem Skandal eingeholt. Die sri-lankische Regierung anerkennt heute den Sachverhalt.
Diese adoptierten Kinder, die nun erwachsen sind, haben einerseits gemäss dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Art. 8) und andererseits nach Zivilgesetzbuch (Art. 268c) ein Recht darauf, die Wahrheit über ihre Herkunft zu erfahren. Die Behörden in der Schweiz und Sri Lanka müssen ihnen diesbezüglich die nötige Unterstützung gewähren.
In den Achtzigerjahren lagen die Adoptionsverfahren sowie die Überwachung der Schweizer Adoptionsstellen in der Kompetenz der Kantone. Das Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption trat in der Schweiz im Jahr 2003 in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Adoptionsbedingungen, um sicherzustellen, dass der Handel mit Kindern sowie die Entführung und der Verkauf von Kindern verhindert werden. Beinahe 15 Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens ist es sinnvoll, die aktuelle Praxis der Schweizer Behörden bezüglich der internationalen Adoption zu analysieren, um zu prüfen, ob die aktuelle Gesetzgebung ausreicht, um Verfehlungen in diesem Bereich zu vermeiden, auch hinsichtlich der Überwachung von privaten Vermittlungsstellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Seit dem 1. Januar 2003, dem Datum des Inkrafttretens des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (SR 0.211.221.311), ist das Bundesamt für Justiz (BJ) die schweizerische Bundeszentralbehörde unter diesem Übereinkommen. Seitdem ist das BJ auch verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die privaten Adoptionsvermittlungsstellen und übt es im Adoptionsbereich eine allgemeine Beratungs- und Koordinationsfunktion aus. Bis zum 31. Dezember 2002 lag die internationale Adoption, einschliesslich der Zulassung und Aufsicht über die Vermittlungsstellen, ganz im ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich der Kantone. Auch heute sind die Kantone für das eigentliche Adoptionsverfahren sowie die Herkunftssuche zuständig (Art. 268c ZGB). Angesichts der Komplexität des Dossiers und aufgrund der Koordinationsfunktion der Bundesbehörden erachtet es der Bundesrat dennoch für angezeigt, das Postulat anzunehmen unter Hervorhebung der Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Kantone.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.