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17.4216 · Interpellation · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Wie stellt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sicher, dass die im WBF angesiedelten, für die Prävention von Armut relevanten Akteure über das nötige Know-how (Daten, Entwicklungen, Wirkungsmessung usw.) verfügen, um einen effektiven Beitrag zu einer wirksamen Armutspolitik des Bundes zu liefern?

2. Wie wird sichergestellt, dass sich die genannten Bundesstellen ausreichend untereinander und mit den anderen wichtigen Akteuren der Armuts-, Bildungs- und Wohnpolitik wie den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen koordinieren können?

3. Welche Rolle spielen die Erkenntnisse des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut für die Ausrichtung der Aktivitäten der obengenannten Bundesstellen und deren Koordination mit verantwortlichen Stellen anderer föderaler Ebenen und bei privaten Organisationen?

Begründung

Eine starke und breite Mittelschicht ist zentral für den Zusammenhalt und die politische Stabilität der Schweiz. Um in der Schweiz eine breite Mittelschicht zu erhalten, muss vor allem das Absinken der unteren Mitte in den Bereich der einkommensschwachen bzw. von Armut bedrohten oder betroffenen Haushalte verhindert werden.

Tiefe berufliche Qualifikationen, mangelhafte Grundkenntnisse in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie fehlende anerkannte Abschlüsse sind wesentliche Risikofaktoren für den Abstieg eines Haushalts der unteren Mittelschicht. Dies gilt insbesondere bei Arbeitslosigkeit. Zudem werden diese Haushalte im Bereich der Ausgaben von laufend steigenden Wohnkosten belastet, die ebenfalls dazu führen können, dass für andere Ausgaben zu wenig finanzielle Mittel vorhanden sind.

Damit sind im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Arbeitslosenversicherung, der Berufsbildung, Weiterbildung (inklusive Förderung der Grundkompetenzen gemäss Weiterbildungsgesetz) und Nachholbildung (bspw. Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz) sowie dem Bundesamt für Wohnungswesen gleich mehrere Akteure angesiedelt, die gemäss den Erkenntnissen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut einen wesentlichen Beitrag zu einer erfolgreichen Politik für eine breite und starke Mittelschicht leisten können und müssen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) stellt durch eine aktive Teilnahme des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) in der Steuer- bzw. Begleitgruppe des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut (Nationales Programm gegen Armut) und in verschiedenen weiteren Gremien sicher, dass das nötige Wissen im Bereich der Armutspolitik koordiniert und ausgetauscht wird.

2. Das Seco und das SBFI sind in den nationalen Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) aktiv sowie in anderen nationalen Steuerungs-, Entwicklungs- und Koordinationsgremien wie zum Beispiel der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung (Idane), in der vom Seco geführten Arbeitsgruppe Ausbildung, Beschäftigung, ausländische Arbeitskräfte (Agba) und auch nach Bedarf in Gremien zur Zuwanderung und Integration.

Das BWO ist aktiv in Gremien, an welchen auch Kantone und Städte beteiligt sind: Netzwerk Agglomerationspolitik (z. B. mit ARE Steuergruppe Netzwerk Lebendige Quartiere), Koordinationsgremium Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung (Federführung des Themenschwerpunkts "Ausreichendes und bedürfnisgerechtes Wohnraumangebot schaffen"), Wohnungspolitischer Dialog mit Kantonen, Städten und Gemeinden, (Städte- und Gemeinde-)Netzwerk Wohnen.

3. Die Fragestellungen und der Wissensbedarf, die sich aus dem Nationalen Programm gegen Armut ergeben oder daran anschliessen, fliessen in aktuelle und künftige Forschungsprogramme ein, namentlich in die Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Wohnforschung.

2018 wird das Programm abgeschlossen, die bisherigen Ergebnisse werden evaluiert und gesichert. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2018 über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt und entscheidet dann über allfällige weiterführende Tätigkeiten. Die Ansätze zur Prävention und Bekämpfung von Armut werden wie im Jahre 2016 auch 2018 Vertretern aus Bund, Kantonen und Gemeinden an einer nationalen Konferenz bekanntgemacht mit dem Ziel, den Austausch über erfolgversprechende Strategien zu ermöglichen und anzuregen.

Antwort des Bundesrates.