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17.4233 · Postulat · 2017-12-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Ziele der Work Smart Initiative bei der Planung neuer und der Bewirtschaftung und Sanierung bestehender Immobilien der Bundesverwaltung umgesetzt werden können. Dabei sind auch die Auswirkungen auf das Personal, die Kosteneinsparungspotenziale sowie die Auswirkungen auf die Umweltbilanz (sparsamerer Umgang mit den Ressourcen, geringere Umweltbelastung durch eingesparte Arbeitswege usw.) aufzuzeigen.

Begründung

Die Förderung von örtlich und zeitlich flexiblem Arbeiten entlastet die Infrastruktur und die Umwelt und kommt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen. Die Work Smart Initiative fördert flexibles und ortunabhängiges Arbeiten. Nebst Unternehmen wie Axa Winterthur, Microsoft Schweiz, PWC, der Post und Swisscom hat auch der Bund die entsprechende Charta unterzeichnet. Diese Unternehmen wollen nicht nur motivierende Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeitenden schaffen und den Arbeitsmarkt besser erschliessen, sondern auch Energie, Gebäude und Verkehrsinfrastrukturen smarter nutzen und diese gleichmässiger im Tagesverlauf auslasten.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 17.3592 bestätigt, dass die IKT-Strategie und die Personalstrategie des Bundes auf die Umsetzung mobiler Arbeitsformen ausgerichtet sind. In dieser Aufzählung fehlt aber ein wichtiges Element, nämlich die Planung und Steuerung der Immobilien des Bundes. Der Bericht soll aufzeigen, wie diese optimal auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt ausgerichtet werden können. Dabei sollen auch die Erfahrungen und Kenntnisse der anderen Unterzeichner der Charta einfliessen, damit man gegenseitig von den besten Lösungen lernen kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Ziele der Work Smart Initiative werden unter anderem mit der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB; SR 172.010.21) unterstützt.

Entsprechend diesen Zielen wurde im Jahr 2015 der Standard Multispace im Bund eingeführt (Weisungen über die wirtschaftliche Nutzung und den Betrieb der Bauten im BBL-Immobilienportfolio sowie Anhang I, Standards für Büroarbeitsplätze (abrufbar unter https://www.bbl.admin.ch/bbl/de/home/dokumentation/gesetzgebung.html)). Dieser sieht mehrheitlich die Einrichtung von Arbeitsplätzen in grösseren Gruppenbüros vor. Das Konzept Multispace bietet unterschiedliche Raumstrukturen für unterschiedliche Anforderungen und fördert die Kommunikation und den Wissensaustausch.

Aktuell ist ein Pilotprojekt mit Coworking-Büroarbeitsplätzen für die verwaltungsübergreifende Nutzung eingerichtet. Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sollen zukünftig bei Neubauten und Gesamtsanierungen von Büro- und Verwaltungsgebäuden, wo möglich und sinnvoll, Coworking-Büroarbeitsplätze vorgesehen werden.

Mobile Arbeitsformen tragen wesentlich zur Attraktivität eines Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt bei. Die Thematik der Mobilität ist daher ein wichtiger Bestandteil der vom Bundesrat am 18. November 2015 verabschiedeten Personalstrategie 2016-2019. Gestützt darauf wurde eine Teilstrategie für mobile Arbeitsformen ausgearbeitet. Verschiedene Massnahmen zur Förderung mobiler Arbeitsformen werden laufend umgesetzt. So wurden mit Artikel 33 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) die personalrechtlichen Grundlagen für mobile Arbeitsformen geschaffen. Mit der in den Jahren 2014 bis 2016 eingeführten neuen Internet-Technologie "Skype for Business" verfügt die Bundesverwaltung zudem auch technisch über eine wesentliche Voraussetzung für mobiles Arbeiten.

Mit der Einhaltung der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist zudem garantiert, dass bei der Umsetzung der Work Smart Initiative die Vorgaben des Gesundheitsschutzes eingehalten werden.

Die modernen Arbeitsplatzformen müssen interdisziplinär weiterentwickelt werden. Dazu erarbeiten die Querschnittsämter des EFD im Jahr 2018 ein Grundlagenpapier zum "Arbeitsplatz der Zukunft". Darin werden auch die Auswirkungen auf das Personal und die Umweltbilanz sowie die Kosteneinsparungspotenziale aufgezeigt.

Die Bundesverwaltung leistet mit der Einführung von mobilen Arbeitsformen heute schon einen wichtigen Beitrag auf mehreren Ebenen, insbesondere bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und generell bezüglich der Arbeitszufriedenheit. Wie aufgezeigt, sind zudem verschiedene Aktivitäten im Sinne des Postulates in Arbeit. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, eine weitere Prüfung und Berichterstattung durchzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.