Mythos "Verlust der Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeber"
17.4260 · Interpellation · 2017-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Bei Lohnrunden wird argumentiert, der Bund könnte als Arbeitgeber an Attraktivität verlieren und könne nicht mehr mit der Privatwirtschaft mithalten, wenn man weiter spare. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Konnte bei früheren Massnahmen im Bereich der Bundespersonalkosten (z. B. Streichung von Privilegien, Null-Lohnrunden usw.) beobachtet werden, dass es Kündigungswellen gab oder dass signifikant weniger oder qualitativ schlechtere Stellenbewerbungen eingingen? Wenn ja, kann er das mit Zahlen belegen?
2. Wie beurteilt er die Wichtigkeit von Soft-Faktoren für die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber, wie z. B. die Sicherheit des Arbeitsplatzes, das Angebot an sportlichen Aktivitäten, betrieblicher Gesundheitsförderung, Sprachkursen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Karrierechancen, interessante und meist auch politische Arbeitsinhalte, gute Netzwerkmöglichkeiten, das Image des Arbeitgebers, individuelle oder flexible Arbeits- und Arbeitszeitmodelle?
3. Wie beurteilt er das Gesamtpaket an Sozialleistungen des Bundes, wie etwa Vaterschaftsurlaub, Ferienansprüche, Kinderbetreuung, Taggeld- und Unfallversicherung, oder PK-Leistungen im Vergleich zur KMU-Wirtschaft der Schweiz, Frühpensionierungen, Abfindungen, Zuschläge usw.?
4. Heute wird im Start-up-Bereich, aber auch bei grossen innovativen Firmen der Sinn der Arbeit immer wichtiger. Viele junge Menschen gründen Unternehmen oder suchen Stellen, wo sie Sinn in der Arbeit sehen. Sind das heute nicht die viel wichtigeren Faktoren für die Attraktivität eines Arbeitgebers?
5. In Anbetracht dieser Faktoren bitte ich ihn um eine Gesamtbeurteilung der Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber im Vergleich zur KMU- und Start-up-Wirtschaft der Schweiz.
6. Er wird zudem gebeten, das Bundespersonalwachstum und die entsprechenden Personalkosten der letzten 20 Jahre quantitativ den Entwicklungen der Bevölkerungszahl, der Anzahl Firmen, des BIP sowie des BIP pro Kopf gegenüberzustellen?
7. Wie beurteilt er aus staatspolitischer Perspektive den Umstand, dass ein Vergleich mit der Privatwirtschaft in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber eigentlich nur teilweise relevant ist, da die Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft durch Einnahmen auf dem freien Markt gewährleistet werden müssen, beim Staat hingegen auf kollektiv und zwangsweise entrichteten Steuern und Abgaben beruhen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Arbeitsmarkt wird über die nächsten Jahre vom Fachkräftemangel, von der technologischen Entwicklung, der Individualisierung, dem Wertepluralismus, der digitalen Arbeitsweise und der Globalisierung der Wirtschaft geprägt. Der Spardruck auf die öffentliche Hand und die Erwartungen an die Bundesverwaltung als vorbildliche Arbeitgeberin sind hoch und dürften weiter steigen.
Insbesondere die zunehmende Individualisierung wirkt sich auf die Loyalität und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden aus. Die weichen Faktoren haben an Bedeutung gewonnen und überstrahlen die traditionellen Einflussgrössen Vergütung und Karrieremöglichkeiten. Dies gilt vor allem dann, wenn Letztere von den Mitarbeitenden als marktkonform eingeschätzt werden.
Das kompetitive Marktumfeld konditioniert die verschiedenen Faktoren dahingehend, dass Verschlechterungen in einem Bereich Verbesserungen in anderen Bereichen bedingen. Geschieht dies nicht, wechseln gut qualifizierte Arbeitskräfte rasch die Stelle. Dies ist aufgrund des Fachkräftemangels problemlos möglich. Und die abnehmende Loyalität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstärkt diesen Trend. Da spielen selbst die mit einem Arbeitgeberwechsel verbundenen Unwägbarkeiten und eine allenfalls geringere Arbeitsplatzsicherheit nur eine untergeordnete Rolle.
Der Bundesrat verfügt über keine Daten bezüglich der Veränderung der Qualität der Stellenbewerbungen nach Anpassungen der Anstellungsbedingungen oder darauf gründender Ausschläge der Fluktuationsrate.
Ein genereller Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Bundespersonalwachstums beziehungsweise der Personalkosten und der Bevölkerungs-, Firmen- und BIP-Entwicklung existiert nicht. Wohl aber beeinflussen diese Faktoren die Entwicklung des Personalbestandes in einzelnen Verwaltungseinheiten.
Aufgrund ihrer Aufgabenstellung, Heterogenität, Grösse, Komplexität und Breitenwirkung vergleicht sich die Bundesverwaltung primär mit grösseren Unternehmen, kantonalen Verwaltungen und bundesnahen Unternehmen. Ein Vergleich mit KMU oder Start-up-Unternehmen ist nicht sachgerecht.
Was schliesslich die angesprochene Relativierung des Vergleichs der öffentlichen Verwaltung mit der Privatwirtschaft anbelangt, so ist festzuhalten, dass der Bund seine Mitarbeitenden ebenso wie private Firmen auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt rekrutieren muss. Damit steht er zwangsweise in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft, unabhängig davon, ob die Entlöhnung durch Steuergelder oder durch privat erwirtschaftetes Kapital erfolgt.
Antwort des Bundesrates.