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17.4264 · Interpellation · 2017-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Eines der verfolgten Ziele ist, die heutigen Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) um 50 Prozent zu reduzieren. Zu diesem Zweck sieht der Aktionsplan vor, dass bis 2027 gegenüber der Periode 2012-2015 einerseits die Emissionen von PSM um 25 Prozent reduziert werden und andererseits die Anwendungen von PSM mit besonderem Risikopotenzial um 30 Prozent reduziert werden.

Als PSM mit besonderem Risikopotenzial gelten gemäss Anhang 9.1 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, die einen Wirkstoff enthalten, der mindestens eines der folgenden zwei Kriterien erfüllt: Der Wirkstoff ist gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung ein Substitutionskandidat, und der Wirkstoff ist im Boden persistent.

Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Sind diese beiden Kriterien für die Bestimmung der potenziellen Risiken eines PSM wirklich die relevantesten?

2. Wie wird die Wahl dieser beiden Kriterien ("Substitutionskandidat" und "im Boden persistent") wissenschaftlich begründet? Und auf der Grundlage von welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese beiden Kriterien für die Identifizierung von PSM mit Risikopotenzial ausreichen?

3. Welche anderen möglichen Kriterien hätte es auch noch gegeben, und warum wurden sie nicht berücksichtigt?

4. Warum hat man nicht ein System mit mehr als zwei Kriterien und mit Toleranzwerten gewählt?

5. Was ist mit der Exposition, einem Kriterium, das klar Teil des Risikobegriffs ist?

6. Welche Kriterien muss ein Stoff genau erfüllen, damit er als Substitutionskandidat behandelt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Das potenzielle Risiko eines Pflanzenschutzmittels (PSM) basiert auf den toxikologischen Profilen der darin enthaltenen Stoffe und deren Eigenschaften, die bestimmen, wie viel eines PSM in die verschiedenen Umweltkompartimente (Boden, Wasser, Luft) gelangt und wie lange es dort wirksam bleibt. PSM mit besonderem Risikopotenzial sind jene mit unerwünschten Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Zur Erstellung der Liste der PSM mit besonderem Risikopotenzial wurden primär die Toxizität für die Menschen sowie die Langlebigkeit der Stoffe berücksichtigt.

Diese wissenschaftlichen Kriterien entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens. Wissenschaftliche Informationen stehen für alle Kriterien zur Verfügung, und die bestehenden Bestimmungen der PSMV (SR 916.161) werden berücksichtigt.

3. Weitere Kriterien wurden nicht vertieft geprüft. Die gewählten Kriterien können bei Bedarf und aufgrund neuer Kenntnisse erweitert werden. Im Vordergrund steht der Schutz der Wasserlebewesen. Mithilfe des im Aktionsplan vorgesehenen verstärkten Gewässer-Monitorings kann dazu ein Beitrag geleistet werden.

4. Ein Substitutionskandidat wird über sieben Kriterien definiert. Zusammen mit der Persistenz im Boden werden acht Kriterien berücksichtigt. Alle diese Kriterien sind über Referenz- und Leitwerte definiert.

5. Die Exposition bestimmt neben den toxikologischen Eigenschaften eines PSM dessen Risiko. Deshalb beabsichtigt der Aktionsplan, die Emissionen und somit die Exposition insgesamt um 25 Prozent sowie Anwendungen von PSM mit besonderem Risikopotenzial um 30 Prozent in den nächsten zehn Jahren zu reduzieren. Die Emissionen in naturnahe Lebensräume sollen in den nächsten sechs Jahren um 75 Prozent reduziert werden.

6. Die Kriterien für Substitutionskandidaten sind in Anhang 2 Ziffer 4 der PSMV definiert. Ein Wirkstoff gilt als Substitutionskandidat, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

- Seine Toxizität für den Menschen liegt signifikant höher als die der Mehrheit der zugelassenen Wirkstoffe innerhalb der Stoffgruppen bzw. Verwendungsbereiche;

- er erfüllt zwei der drei Kriterien für die Einstufung als PBT-Stoff (persistent im Boden, Wasser oder Sediment, bioakkumulierbar und toxisch für Menschen oder aquatische Organismen);

- kritische Effekte (wie Entwicklungsneurotoxizität) in Kombination mit Verwendungs-/Expositionsmustern führen selbst bei sehr restriktiven Risikomanagementmassnahmen (z. B. umfassende persönliche Schutzausrüstung oder sehr grosse Pufferzonen) zu Besorgnis;

- er enthält einen signifikanten Anteil nichtaktiver Isomere;

- er ist als karzinogene Substanz der Kategorie 1A oder 1B eingestuft oder einzustufen;

- er ist als reproduktionstoxische Substanz der Kategorie 1A oder 1B eingestuft oder einzustufen;

- wenn festgestellt wird, dass er negative endokrine Eigenschaften besitzt, die schädliche Auswirkungen auf den Menschen haben können.

Antwort des Bundesrates.