17.4266 · Interpellation · 2017-12-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Seit dem Jahr 2014 hat die Schweiz eine Strategie und einen Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel. Betreffend Biodiversität enthält der Aktionsplan wichtige Massnahmen. Angesichts der schlechten Noten der OECD für den Umgang der Schweiz mit ihrer Biodiversität sind Synergien zwischen dem Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Anpassung an den Klimawandel von besonderer Wichtigkeit.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, über die Biodiversitätsprogramme im Aktionsplan Klimaanpassung Auskunft zu geben.
1. Wo steht der Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel im Allgemeinen, und wo steht er in Bezug auf die Massnahmen mit Bezug zur Biodiversität?
2. In der Strategie und im Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel führt der Bundesrat sieben Massnahmen betreffend Biodiversität auf. Alle hätten im Aktionsplan Biodiversität aufgenommen werden müssen, sind dort aber nicht zu finden. Was ist der Grund dafür, dass dieser klare Auftrag nicht umgesetzt wurde, und wie beurteilt er die Politikkohärenz zwischen den beiden Plänen?
3. Wo steht speziell das Projekt Seeregulierung? Welches sind die Ergebnisse zu den Auswirkungen der bereits praktizierten Wasserspiegelabsenkungen von grossen Seen während der Brut- und Laichzeit im Frühling? Welches sind die Folgerungen, und wie werden die Seeregulierungen entsprechend angepasst?
4. Was hat die Abklärung ergeben im Bereich der Risikoabschätzung und Managementprüfung für besonders betroffene (Teil-)Populationen, Arten und Lebensräume? Da der Bundesrat im Aktionsplan festhält, dass damit zu rechnen ist, dass einzelne Arten ohne gezielte Unterstützung langfristig im angestammten Gebiet nicht mehr überleben können, interessieren vor allem die Ergebnisse zur Frage, ob allenfalls neue Schutzgebiete notwendig sind.
5. Die Massnahme zum Schutz und zur Regeneration von Torf- und organischen Böden ist besonders wichtig, weil dadurch nicht allein wertvolle Lebensräume erhalten werden, sondern auch CO2-Emissionen in grossem Stil verhindert werden können. Welches sind die bereits erfolgten Massnahmen im Programm, welches die Förderung der Regeneration von Mooren und den verbleibenden Torfböden zum Ziel hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie "Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz" wurden 2017 in einem Bericht dargestellt. Die Mehrheit der Massnahmen des Aktionsplans befindet sich in der Umsetzungsphase. 14 Massnahmen sind bereits abgeschlossen, 22 sind in der Umsetzung fortgeschritten, und 16 sind in der Anfangsphase. Fünf Massnahmen sind in Planung. Aufgrund mangelnder Ressourcen wurde die Umsetzung von neun Massnahmen, darunter auch die sieben Massnahmen im Bereich Biodiversität, zurückgestellt. Im Rahmen laufender Aktivitäten zur Förderung der Biodiversität können gewisse Aspekte dieser Massnahmen jedoch aufgenommen werden (Massnahmen b1, b4 sowie b6 des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel).
2. Der vom Bundesrat am 6. September 2017 verabschiedete Aktionsplan Biodiversität (AP SBS) nimmt mit seinen Massnahmen und Pilotprojekten die Kernanliegen des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich Biodiversität auf. Die beiden Aktionspläne sind zueinander kohärent und in das weitere politische Umfeld eingebettet: Durch die Konzeption der ökologischen Infrastruktur, die Sanierung bestehender Schutzgebiete und die Artenförderung werden die Grundlagen der Biodiversität und damit die Voraussetzungen für ihre Anpassungsfähigkeit verbessert. Pilotprojekte in den Bereichen Gewässer, Moore oder Agglomerationen nehmen die Thematik Klimawandel implizit oder explizit auf. Auch andere Politikbereiche wie die Landwirtschaft oder die Nachhaltigkeit sind Teil des Massnahmenpakets.
3. Im Rahmen der Umsetzung der Massnahme "w5 Seeregulierung" des Aktionsplans Anpassung an den Klimawandel werden zurzeit Messungen der Seespiegel durchgeführt und ausgewertet. 2018 werden die Modellrechnungen mit verschiedenen Klimaszenarien beginnen. Basierend auf diesen Berechnungen werden die Auswirkungen von Seespiegeländerungen untersucht und Reglementsanpassungen geprüft. Bei der Seespiegel-Regulierung ist sicherzustellen, dass natürliche Seespiegelschwankungen in ausreichendem Mass zugelassen werden, um die natürlichen Uferhabitate zu erhalten und die Fortpflanzung der Fische und weiterer Arten zu ermöglichen.
4. Mit der Umsetzung des AP SBS werden bestehende Schutzgebiete schrittweise saniert und aufgewertet sowie besser in die landesweite ökologische Infrastruktur eingebunden. Damit wird auch ein erster Schritt zur Minderung der klimabedingten Risiken getan. Bei der Konzeption der ökologischen Infrastruktur ist auch zu prüfen, ob die Schutz- und Vernetzungsgebiete ausreichen, um das Oberziel der Strategie Biodiversität Schweiz einer reichhaltigen, gegenüber Veränderungen reaktionsfähigen und langfristig erhaltenen Biodiversität zu erreichen. Diese Arbeiten werden zusammen mit den Kantonen angegangen.
5. Im Rahmen des Pilotprogramms zur Anpassung an den Klimawandel widmete sich eines der Pilotprojekte der Erhaltung der Wasserressourcen im Einzugsgebiet von Moorbiotopen. Dieses Pilotprojekt ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Massnahme zum Schutz und zur Regeneration von Torf- und organischen Böden und wird im AP SBS als Projekt "Eindämmung des Klimawandels: Nachhaltige Nutzungen helfen den Schweizer Mooren" weitergeführt. Darüber hinaus haben im Sommer 2017 Vertreter des Detailhandels, des Gartenbaus, der Erden-Produzenten und der Verband des gärtnerischen Einzelhandels mit dem Bund eine Absichtserklärung unterschrieben, um die Torfverwendung in der Schweiz zu reduzieren.
Antwort des Bundesrates.