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17.5143 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat gab in seiner Antwort auf meine Frage 17.5016 zu, dass er das Profil des ehemaligen gambischen Innenministers Ousman Sonko kannte.

- Wusste der Bundesrat also Bescheid über die mutmasslichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

- Warum wies das SEM Sonko unter diesen Umständen dem Kanton Bern zu?

- Warum werden solche Fälle überhaupt einem Kanton zugewiesen bzw. im normalen Asylverfahren behandelt?

- Der Bundesrat wurde im Herbst 2016 informiert. Wann genau? Das Asylgesuch wurde am 10. November 2016 eingereicht.

Stellungnahme des Bundesrates

Stellt eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, ist das SEM gesetzlich verpflichtet, dieses entgegenzunehmen und zu prüfen. Dies trifft auch auf ehemalige Regierungsmitglieder zu, die in der Schweiz um Asyl ersuchen. Zurzeit ist kein weiteres Asylgesuch eines Mitgliedes der ehemaligen gambischen Regierung oder einer anderen Regierung hängig. Das hat sich seit der letzten Frage von Herrn Nationalrat Rutz vor einer Woche nicht geändert.

Die SPK hat die Angelegenheit für eine Sitzung Ende März traktandiert. Der Bundesrat hält indes fest, dass die Oberaufsicht über den Gesetzesvollzug durch die Bundesverwaltung nicht die primäre Aufgabe der SPK ist, sondern den Geschäftsprüfungskommissionen obliegt. Entsprechend wurde die Subkommission BK/EJPD der GPK an deren Sitzung vom 10. Februar 2017 über das Asylgesuch des ehemaligen gambischen Innenministers informiert.

Der Bundesrat wurde am 22. November 2016 über den Fall informiert. Dabei wurde dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht, dass der Asylsuchende von Nichtregierungsorganisationen beschuldigt wird, schwere Menschenrechtsverbrechen begangen zu haben. Der Informationsaustausch zwischen den involvierten Stellen und die Zusammenarbeit unter den Behörden verliefen korrekt. Es besteht in dieser Hinsicht aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf.

Das SEM behandelt das Asylgesuch des ehemaligen Regierungsmitglieds Gambias prioritär. Die Strafuntersuchung wegen möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.

Die Maximaldauer für den Aufenthalt in Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes beträgt 90 Tage. Da aufgrund der Komplexität des Falles ein Abschluss des Asylverfahrens innert dieser Frist nicht möglich war, wies das SEM den Asylsuchenden einem Kanton zu.

Fall Ousman Sonko. Ungenügende Antwort des Bundesrates | Lexipedia | Lexipedia