18.3078 · Motion · 2018-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung zu ändern, um Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen (z. B. Fahrzeugkrane, Arbeitsbühnen usw.) zuzulassen.
Begründung
Im Baugewerbe ist es nicht unüblich, dass Bauunternehmen überall im Land Fahrzeugkrane, Arbeitsbühnen und sonstige schwere Baumaschinen mieten.
Die Personen, die diese Maschinen bedienen, brauchen häufig ein Fahrzeug, um sich nach Hause oder an den Arbeitsplatz zu begeben. Für diese regelmässigen Fahrten die gemieteten Baustellenfahrzeuge zu nutzen, die sehr umweltbelastend sind, ist nicht ideal. Daher haben einige Unternehmen vorgeschlagen, kleine Personenwagen als Anhänger mitzuführen.
Diese Praxis ist in anderen Ländern Europas üblich und ermöglicht wesentliche Einsparungen, eine erhöhte Lebensqualität für das Baustellenpersonal und eine Verringerung der umweltschädlichen Abgase.
Anscheinend verbietet es die geltende Regelung jedoch strikt, ein Fahrzeug mit weissem Kontrollschild (Personenwagen) an ein Fahrzeug mit blauem Kontrollschild (Arbeitsfahrzeuge) anzuhängen, obschon die entsprechenden Anhängevorrichtungen zugelassen sind und ihre Sicherheit geprüft ist. Die Einführung einer Ausnahmeregelung dürfte das Problem lösen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.