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18.321 · Standesinitiative · 2018-11-06

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten ist.

Begründung

Der Grosse Rat reicht diese Standesinitiative ein in Anbetracht dessen, dass:

- im Jahr 2016 in der Schweiz 64 Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert waren;

- ein Freiheitsentzug bei Kindern zu ernsten gesundheitlichen Problemen wie Angstzuständen, schwere Depression, posttraumatische Belastungsstörung und sogar Selbstverstümmelung führen kann;

- sich alle betroffenen internationalen Instanzen - darunter der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes, das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge, das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der Uno-Ausschuss gegen Folter, der Uno-Sonderberichterstatter über Folter sowie Unicef - einig darüber sind, dass die Inhaftierung von Kindern aus migrationsrechtlichen Gründen gegen die Kinderrechte verstösst;

- ein Grossteil dieser internationalen Instanzen in Genf ansässig ist oder dort regelmässig zusammenkommt;

- mehrere Staaten sowie einige Kantone auf die Administrativhaft für Kinder verzichten, darunter der Kanton Genf;

- es andere Optionen als die Administrativhaft gibt, die sich bewährt haben.