18.321 · Standesinitiative · 2018-11-06
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten ist.
Begründung
Der Grosse Rat reicht diese Standesinitiative ein in Anbetracht dessen, dass:
- im Jahr 2016 in der Schweiz 64 Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert waren;
- ein Freiheitsentzug bei Kindern zu ernsten gesundheitlichen Problemen wie Angstzuständen, schwere Depression, posttraumatische Belastungsstörung und sogar Selbstverstümmelung führen kann;
- sich alle betroffenen internationalen Instanzen - darunter der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes, das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge, das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der Uno-Ausschuss gegen Folter, der Uno-Sonderberichterstatter über Folter sowie Unicef - einig darüber sind, dass die Inhaftierung von Kindern aus migrationsrechtlichen Gründen gegen die Kinderrechte verstösst;
- ein Grossteil dieser internationalen Instanzen in Genf ansässig ist oder dort regelmässig zusammenkommt;
- mehrere Staaten sowie einige Kantone auf die Administrativhaft für Kinder verzichten, darunter der Kanton Genf;
- es andere Optionen als die Administrativhaft gibt, die sich bewährt haben.