Lexipedia

Tierverkehrsdatenbank für Schafe. Eine Lösung suchen, die zur Einzelerfassung der Tiere passt

18.3499 · Interpellation · 2018-06-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Tierverkehrsdatenbank (TVD): Könnte man für die Tiere der Schafgattung eine digitale Identifizierungsmarke vorsehen, mit der sich die einzelnen Tiere erkennen lassen, ohne zusätzliche Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Vertrieb?

Begründung

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Tiere der Schafgattung ab dem 1. Januar 2020 analog zu den Tieren der Rindergattung in der Tierverkehrsdatenbank zu erfassen sind. Diese neue Massnahme hat zum Ziel, die Bekämpfung von Tierseuchen zu verstärken und die Bestimmungen über die Kontrolle des Tierverkehrs anzupassen.

Die neuen Vorschriften führen für die Tierhalter zu mehr Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten. Es ist nicht einfach, in einer Gruppe von 100 Schafen, die im Schlachtbetrieb ankommen, die einzelnen Identifikationsnummern von Hand zu erheben. Es gibt Marken mit elektronischem Chip, die eine schnelle und einfache Identifizierung eines Tieres ermöglichen, sobald es die Schlachtstrasse betritt. Prüft der Bundesrat dieses Verfahren im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Tierverkehrsdatenbank für Schafe?

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 des Tierseuchengesetzes vom 1. Juli 1966 (TSG; SR 916.40) muss ab dem 1. Januar 2020 jedes Tier der Schaf- und Ziegengattung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein. Artikel 7 der TVD-Verordnung (AS 2018 2085) sieht vor, dass ab diesem Datum alle Bewegungen der einzelnen Tiere der Schaf- und Ziegengattung bei der TVD zu melden sind. Wie die Tiere der Rindergattung müssen auch die Tiere der Schaf- und Ziegengattung mittels einer Doppelohrmarke - eine für das rechte Ohr, eine für das linke - identifiziert werden. Um das Meldeverfahren zu vereinfachen, hat der Bundesrat festgelegt, dass eine dieser beiden Marken mit einem elektronischen Chip ausgestattet werden kann. Der Lieferant der Ohrmarken, der im Anschluss an die WTO-Ausschreibung bestimmt wurde, hat sich verpflichtet, diese Anforderung zu erfüllen.

Der Bundesrat schätzt die Investitionskosten für die Bereitstellung der TVD für Tiere der Schaf- und Ziegengattung auf rund 2,2 Millionen Franken. Bei den wiederkehrenden Kosten für den Betrieb wird von 0,5 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen. Gemäss Artikel 15b TSG werden die Betriebskosten grundsätzlich durch Gebühren der Tierhalter gedeckt.

Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, die Gebühren für Ohrmarken per 1. Januar 2020 zu erhöhen (von 57 Rappen auf 1 Franken für Ohrmarken ohne elektronischen Chip und auf 2 Franken für jene mit elektronischem Chip). Um die Folgen dieses Mehraufwands auszugleichen, hat der Bundesrat beschlossen, die Gewährung der Beiträge an die Kosten für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (vgl. Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten; SR 916.407) in Höhe von Fr. 4.50 auf die Züchter von Lämmern und Gitzi auszudehnen. Die Schlachtbetriebe erhalten heute bereits einen Beitrag in Höhe von Fr. 4.50 für die TVD-Meldung der Schlachtung eines Tiers der Schaf- oder Ziegengattung.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die neuen Massnahmen für die Branche wirtschaftlich tragbar sind. Ausserdem lässt er es den Akteuren offen, sich für die elektronische Identifizierung zu entscheiden oder nicht.

Antwort des Bundesrates.