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Ausländische Finanzierung von Unterschriftensammlungen für Referenden und Volksinitiativen. Eine Gefahr für unsere direkte Demokratie?

18.3577 · Interpellation · 2018-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich frage den Bundesrat:

1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die fehlende Transparenz und die fehlende Pflicht, die Finanzierung von Referenden und Volksinitiativen offenzulegen, grosse ausländische Stakeholder allenfalls die Möglichkeit erhalten, in unseren demokratischen Prozess einzugreifen und zu versuchen, die Meinungsbildung in der Bevölkerung in ihrem Sinn zu beeinflussen?

2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass diese Möglichkeit für das Funktionieren und die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie der Schweiz möglicherweise schädlich ist?

3. Ist seines Erachtens ein Eingreifen erforderlich?

4. Falls ja: Ist er bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und diesen der Bundesversammlung zu unterbreiten?

Begründung

In einem Live-Chat vom 2. Mai 2018, den "20 Minuten" im Rahmen des Abstimmungskampfes gegen das neue Geldspielgesetz organisierte (http://www.tio.ch/svizzera/politica/1256560/-gia-diciasette-paesi-europei-bloccano-siti-web-), erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga, dass das neue Gesetz für die ausländischen Online-Spielbanken ohne Bewilligung ungelegen komme und dass diese nicht grundlos 500 000 Franken zur Finanzierung des Referendums ausgegeben hätten. Diese Aussage ist besorgniserregend und muss ernst genommen werden: Es kann nämlich nicht geleugnet werden, dass eine allfällige Einmischung ausländischer Interessengruppen in die Abstimmungen in der Schweiz ein bedeutendes und reales Risiko darstellen würde für ein Land wie das unsrige, das auf der direkten Demokratie gründet und in dem die Bürgerinnen und Bürger mit dem Mittel des fakultativen Referendums und der Volksinitiative verlangen können, dass ein von der Bundesversammlung verabschiedetes Gesetz einer Abstimmung unterstellt oder aber dass direkt unsere Bundesverfassung angepasst wird. Es stellt sich daher die Frage, ob es auf gesetzlicher Ebene Massnahmen braucht, um den korrekten Ablauf unseres demokratischen Prozesses zu gewährleisten und das Risiko gefährlicher und unerwünschter ausländischer Einmischungen in die politische Debatte zu senken.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In der schweizerischen Rechtsordnung sind auf Bundesebene für Referendums- und Initiativkampagnen weder Finanzierungsbeschränkungen noch Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung vorgesehen. Dem Bundesrat ist bewusst, dass aufgrund dieser Rechtslage nicht verhindert werden kann, dass Personen aus dem Ausland die Kampagnen - ohne entsprechende Kenntnisnahme der Öffentlichkeit - finanziell unterstützen und damit versuchen, die Meinungsbildung der Stimmbevölkerung zu beeinflussen.

2. Eine vertiefte Analyse der Relationen zwischen Finanzmitteln und Erfolg, die 2012 vom Institut Sotomo im Auftrag des EJPD durchgeführt wurde, macht deutlich, dass der Einfluss des Geldes auf die politischen Entscheide nicht überschätzt werden sollte. Der Bundesrat bezweifelt daher, dass die finanziellen Mittel in unserem politischen System einen überwiegenden Einfluss auf das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen haben. Die finanzielle Unterstützung durch ausländische Geldgeber kann sich auch zulasten der Empfänger auswirken, wie dies möglicherweise bei der Abstimmung über das Geldspielgesetz der Fall war (vgl. Ergebnisse der Tamedia-Nachabstimmungsumfrage vom 12. Juni 2018, wonach eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Unterstützung aus dem Ausland kritisch gegenüberstand). Ausserdem liegen dem Bundesrat bis anhin keine Anhaltspunkte vor, dass sich die Finanzierung von Kampagnen durch Personen im Ausland als weitverbreitetes Phänomen präsentieren würde. In diesem Sinne ist das Risiko, dass die Funktionsfähigkeit unserer direkten Demokratie infolge der ausländischen Finanzierung beeinträchtigt würde, nach Ansicht des Bundesrates begrenzt.

3./4. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion der grünen Fraktion 15.3714 festgehalten, dass er nicht beabsichtige, im Bereich der Transparenz über die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen gesetzgeberisch tätig zu werden. Seine Haltung hat der Bundesrat im Rahmen der Ablehnung der Transparenz-Initiative am 31. Januar 2018 bestätigt. Die Schaffung einer Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungskampagnen auf nationaler Ebene ist insbesondere mit den Eigenheiten des schweizerischen politischen Systems - bzw. mit der direkten Demokratie und dem schweizerischen Milizsystem - kaum vereinbar. Eine Beschränkung der Offenlegungspflicht auf die Finanzierung aus dem Ausland wäre ausserdem kaum durchsetzbar, da die Verhinderung der Umgehung einer allfälligen Regelung schwierig sein dürfte. Dies erläuterte der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Humbel 16.3274 in Bezug auf die Finanzierung von muslimischen Vereinen und Moscheen: Bereits die einfache Möglichkeit, dass Zuwendungen über ausländische Privatpersonen an hier niedergelassene Privatpersonen erfolgen, welche die Unterstützungsleistung sodann weiterleiten, zeigt auf, wie anspruchsvoll dieses Vorhaben wäre.

Antwort des Bundesrates.

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