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18.3588 · Motion · 2018-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Betrieb von herkömmlichen Modellluftfahrzeugen vom Anwendungsbereich des bilateralen Luftverkehrsabkommens herauszunehmen und unter nationaler Gesetzgebung zu belassen.

Begründung

Die EU erarbeitet derzeit umfangreiche Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge. Im Fokus dieser Regelungen ist der Betrieb unbemannter Drohnen. In der Folge würden aber erhebliche Teile des herkömmlichen Modellfluges eingeschränkt, ohne dass dadurch die Sicherheit erhöht würde. Personen, die Modellflugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm betreiben, müssten sich alle drei Jahre registrieren. Zudem wäre ein internetbasierter Wissenstest zu bestehen. Flüge mit Modellflugzeugen wären grundsätzlich auf eine maximale Höhe von 120 Meter über Grund beschränkt. Diese Regel würde zum Beispiel das Modellfliegen im Gebirge praktisch verunmöglichen. Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten beschränken sich auf Aktivitäten innerhalb eines Vereins, was weitgehend unzureichend ist. Die neuen Vorschriften hätten auch einen erheblichen Mehraufwand für das Bazl zur Folge: Es müsste ein Register für Modellflugpiloten führen und dieses beaufsichtigen. Das ist angesichts der konstant hohen Arbeitslast des Bazl und des anerkannt hohen Sicherheitsstandards beim Modellflug nicht opportun. Artikel 23 des bilateralen Luftverkehrsabkommens gibt der Schweiz die Möglichkeit, von der Übernahme der Vorschriften für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen abzusehen und die bewährten liberalen Regeln gemäss schweizerischem Recht beizubehalten.

Modellflug ist viel mehr als Hobby und Freizeitaktivität: Zunächst bietet er Jugendlichen Zugang zu Fliegerei und Technik. Darüber hinaus trägt er massgeblich zur Innovation in der Luftfahrt bei, sind doch die Entwicklung umweltschonender Elektromotoren oder Verbesserungen im Bereich der Aerodynamik massgeblich auf Versuche und Erkenntnisse aus dem Bau von Modellflugzeugen zurückzuführen. Zudem erscheint es höchst fragwürdig, wenn solche Freizeitaktivitäten einem komplizierten EU-Regelwerk unterworfen würden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz sind zurzeit rund 16 000 Modellfliegende aktiv. Sie betreiben ihre Freizeitaktivitäten seit Jahrzehnten auf der Basis einer liberalen Regulierung. Der Sicherheitsstandard im Modellflug ist hoch, in der Schweiz gab es bisher nur zwei tödliche Unfälle mit Modellfliegern, darunter ein Selbstunfall. Daher besteht heute grundsätzlich kein Bedarf für eine weiter gehende Regulierung.

Heute beanspruchen jedoch zunehmend neue Nutzer den knappen Luftraum, allen voran die Betreiber von Drohnen. Um auch in Zukunft allen Nutzungsbedürfnissen gerecht zu werden, sind Regulierungen notwendig. Davon kann auch der Modellflug nicht vollständig ausgenommen werden.

Die EU hat sich dafür entschieden, ein neues europäisches Regelwerk für die unbemannte Luftfahrt zu schaffen, welches auch den Modellflug umfasst. Die Schweiz hat grosses wirtschaftliches Interesse, dieses Regelwerk im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Nur so kann der wachsenden Schweizer Drohnenindustrie in Europa der Marktzugang gesichert werden. Um den Modellflug von der geplanten europäischen Regulierung auszunehmen, müsste die Schweiz für die abweichende nationale Regelung eine Ausnahme beantragen. Weil sich die Rahmenbedingungen für den Modellflug in der Schweiz nicht wesentlich von jenen in EU-Mitgliedstaaten unterscheiden, wäre dies kaum zu begründen. Zudem kann keine ausreichend klare Trennungslinie zwischen dem Modellflug und dem Betrieb von Drohnen gezogen werden, um Rechtsfolgen daran zu knüpfen. Bei einer Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Freizeitaktivitäten müssen wohl Erstere priorisiert werden.

Bei der Mitarbeit am europäischen Regelwerk für die unbemannte Luftfahrt setzte sich die Schweiz aber mit Erfolg für die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Modellflugs ein. Der Entwurf der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) zuhanden der Europäischen Kommission beinhaltet denn auch zahlreiche Erleichterungen für den Modellflug, welche eine pragmatische Umsetzung der Regeln in der Schweiz mit für den Modellflug geringem Zusatzaufwand erlauben sollten. Dabei beabsichtigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), bei der Umsetzung eng mit den Betroffenen zusammenzuarbeiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.