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18.3593 · Motion · 2018-06-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die es erlaubt, 50 Prozent der Bewilligungen für die Einfuhr von Pferden an den Erwerb von einheimischen Pferden (Halbblüter oder Freiberger) zu binden.

Begründung

Die Geburt von Fohlen der Freiberger Rasse, der einzigen Schweizer Pferderasse, ist in den letzten zwanzig Jahren konstant und deutlich zurückgegangen, etwa um 40 Prozent. Diese Pferderasse ist darum in Gefahr, längerfristig auszusterben.

Angesichts dieser Tatsache unternimmt der Schweizerische Freibergerverband (FSFM) grosse Anstrengungen, seine Produkte besser zu vermarkten. Er hat ein neues Instrument bekommen zur Förderung der Freiberger Rasse, die Strategie zur Erhaltung des Freibergerpferdes - "Markt und Image". Sie umfasst einen Katalog von 50 Massnahmen, die das Ziel haben, die Verkaufszahlen zu steigern und neue Vertriebskanäle zu erschliessen. Diese Strategie ist aus dem Auftrag des Bundesrates an Agroscope via das Nationalgestüt in Avenches hervorgegangen. Es bleibt aber dabei, dass all diese Bemühungen des FSFM und der Akteure rund um die Freiberger Pferderasse in direkter Konkurrenz stehen zu den Importen von Pferden.

Jedes Jahr werden ungefähr 4000 Equiden in die Schweiz importiert. Von diesen Equiden werden 60 Prozent in das Register des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) aufgenommen und sind somit im Sport und Pferdewettbewerb aktiv. Die übrigen 40 Prozent werden demnach für die Zucht verwendet, für Freizeitbeschäftigungen mit dem Pferd oder für andere Aktivitäten, die nicht vom SVPS registriert werden. Diese Equiden (2016 waren es 1400) stehen also in direkter Konkurrenz mit den Freibergern auf deren primärem Markt, der Freizeitbeschäftigung mit Pferden.

Nachdem das Bundesamt für Landwirtschaft auf eine Reduktion der Einfuhrbewilligungen (um 500 Stück) auf das von den WTO-Abkommen vorgesehene Minimum (3322 Stück) nicht eingetreten ist, fordere ich, vor dem Hintergrund dessen, was ich oben ausgeführt habe, eine Lösung, mit der der Markt von Sportpferden nicht durch eine Senkung der Kontingente tangiert wird. Die genannte Reduktion hätte es erlaubt, die Einfuhr von Pferden zu begrenzen, die nicht für den Pferdesport bestimmt sind, sondern für Freizeitbeschäftigungen und die somit in direkte Konkurrenz mit den Freibergern treten.

Um die negativen Auswirkungen der Einfuhr von Pferden auf den Verkauf einheimischer Pferde abzumildern, schlage ich vor, die Importeure in die Pflicht zu nehmen und 50 Prozent der Bewilligungen für die Einfuhr eines Pferdes an den Erwerb eines einheimischen Pferdes (Halbblut oder Freiberger) zu knüpfen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Zollkontingent wurde bereits in den 1990er Jahren anhand einer Inlandleistung verteilt. Wegen folgender Auswirkungen wurde die Inlandleistung 1999 abgeschafft:

Sie leistete keinen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden Pferdezucht im Inland, denn es wurden vorzugsweise Pferde von minderer Qualität gekauft, da die Käufer in erster Linie an einem Kontingentsanteil interessiert waren. Die Preise wurden teilweise durch vorgängige Absprachen unter den Käufern manipuliert; das Ziel, das Einkommen der Züchter zu verbessern, wurde verfehlt. Die Inlandleistung führte aus Sicht des Tierschutzes zu fragwürdigen Ergebnissen, wie beispielsweise zusätzlichen Pferdetransporten oder sofortigen Schlachtungen der gekauften Pferde.

Aufgrund dieser Erfahrungen aus der Vergangenheit steht der Bundesrat der Einführung einer Inlandleistung für Pferde ablehnend gegenüber. Die Motion ist aus der Sicht des Bundesrates zusätzlich unter folgenden Gesichtspunkten problematisch:

Im Hobbybereich stehen bei der Wahl der Pferderasse die Vorlieben der Käufer im Vordergrund. Pferdeliebhabende sollten nicht gezwungen werden, eine bestimmte Rasse zu kaufen, die sie eigentlich gar nicht wollen.

Es ist davon auszugehen, dass primär Händler an Kontingentsanteile über eine Inlandleistung gelangen würden. Pferdeliebhabende wären deshalb gezwungen, zuerst einen Kontingentsanteil bei einem Händler zu kaufen, was den Import der Pferde verteuern würde. Die Rückkehr zur Inlandleistung würde auch eine Wiedereinführung der Bewilligungspflicht und damit Aufwand für alle Beteiligten nach sich ziehen. Dabei könnte die Anzahl der importierten Pferde nicht reduziert werden. Deshalb bezweifelt der Bundesrat, dass mit der Wiedereinführung der Inlandleistung der Geburtenrückgang bei den Freibergern gestoppt werden kann.

Das System der Inlandleistung würde zudem eine zusätzliche Bedingung an die Einfuhr innerhalb des Zollkontingents darstellen. Dies ist in den WTO-Verpflichtungen der Schweiz nicht vorgesehen und könnte von anderen WTO-Mitgliedern als Verletzung des internationalen Rechts interpretiert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.