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18.3772 · Motion · 2018-09-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenverkehrsgesetz eine Bestimmung aufzunehmen, welche die Erteilung des Lernfahrausweises für Motorfahrzeuge, bei denen nach geltendem Recht das Führen ab 18 Jahren erlaubt ist, erst ab dem Erreichen des 18. Altersjahres ermöglicht.

Begründung

Die Kompetenz für die Art der Fahrerausbildung, das Festlegen des Alters für das Erteilen der Fahrausweise sowie der Lernfahrausweise liegt gemäss Strassenverkehrsgesetz beim Bundesrat. Er kann also in diesem Bereich per Verordnung "regieren". Das auf dem Verordnungswege vorgesehene "Fahren ab 17" kann daher nur mit einer Änderung im Strassenverkehrsgesetz verhindert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlug in der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften im Jahr 2017 vor, dass die praktische Führerprüfung erst nach einem Jahr Besitz des Lernfahrausweises abgelegt werden dürfe. Damit soll die Phase, während der Neulenkende begleitet Erfahrungen sammeln können, verlängert werden. Diese Massnahme wird in verschiedenen Ländern mit Erfolg praktiziert. Sie hätte ohne Korrektur beim Mindestalter allerdings zur Folge, dass Neulenkende die Personenwagenprüfung künftig frühestens mit 19 Jahren ablegen dürften. Um diese unbeabsichtigte Nebenwirkung zu vermeiden, soll der Lernfahrausweis ab 17 erteilt werden können. Dieser Vorschlag fand in der Vernehmlassung überwiegende Zustimmung. Eine diesbezügliche Änderung des Strassenverkehrsgesetzes erscheint deshalb nicht angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.