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18.3784 · Interpellation · 2018-09-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viel kostet die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) im Jahr?

2. Viele Berichte, welche die EMEK erarbeitet hat, befassten sich mit den gleichen Themen, welche auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bearbeitet. Ist es gerechtfertigt, eine teure ausserparlamentarische Kommission einzusetzen die grundsätzlich eine Doppelspurigkeit schafft? Wenn ja, wo liegt der Mehrwert?

3. Das Bakom vergibt viele Studien an universitäre Institute. Wäre es nicht günstiger herausgekommen, die entsprechenden Aufträge wären extern vergeben worden, statt eine eigene ausserparlamentarische Kommission zu gründen?

4. Eine wichtige Ergänzung zu den Studien von Eidgenössischem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und Bakom wäre die Untersuchung der Frage, wie die privaten Anbieter im Markt gestärkt und staatliche Eingriffe und Subventionen schrittweise gesenkt werden könnten. Wird sich die EMEK in absehbarer Zeit mit dieser Fragestellung befassen?

5. Soweit bekannt, wurde die EMEK einem Kosten- und Qualitätscheck nie unterzogen. Ist der Bundesrat bereit, eine solche Analyse durchzuführen? Wenn nein, was ist die Begründung?

6. Braucht es die EMEK noch? Wenn ja, beabsichtigt der Bundesrat, ihre Aufgaben anzupassen?

Begründung

Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft in einer Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bis 2010 erstellte das Eidgenössische Personalamt einen jährlichen Bericht über die ausserparlamentarischen Kommissionen (letztmals über das Berichtsjahr 2009). Dieses Reporting wurde aus Spargründen eingestellt.

Im Rahmen der ordentlichen Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen 2018 nach Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010; siehe auch Antwort zu Frage 5) wurden die Departemente beauftragt, die Kosten für die ausserparlamentarischen Kommissionen darzulegen. Die Ergebnisse der Überprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Ende 2018 vor. Für die Jahre 2016 und 2017 lagen die jährlichen Ausgaben für die Eidgenössische Medienkommission (EMEK) durchschnittlich bei Fr. 332 348.50.

2. Dass sich die EMEK zu denselben medienpolitischen Fragen äussert wie die Verwaltung, liegt in der Natur der Sache. Gemäss Einsetzungsverfügung der EMEK kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Kommission bei medienpolitischen Grundsatzentscheiden anhören. Die EMEK amtet damit als beratendes Organ für Bundesrat und Verwaltung. Mit ihren Stellungnahmen und Anregungen bringt die EMEK bei wichtigen aktuellen medienpolitischen Fragestellungen eine strukturierte Aussensicht zu den von der Verwaltung vorbereiteten Geschäften ein.

3. Die externe Vergabe von Studienaufträgen durch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Arbeit der EMEK verfolgen unterschiedliche Ziele: Die vom Bakom mandatierte Forschung dient vorab dazu, mittels wissenschaftlicher Programmanalysen Grundlagen für die öffentliche Diskussion über die Erfüllung der Leistungsaufträge durch die konzessionierten Veranstalter zu liefern. Die EMEK dagegen bringt die Perspektiven von externen Sachverständigen in Medienfragen in die medienpolitische Diskussion ein.

4. Die EMEK ist nicht weisungsgebunden, es gehört jedoch zu ihrem Auftrag, dass sie aktuelle Fragestellungen frühzeitig erkennt und Themen aufgreift, die für die Schweizer Medienlandschaft von Bedeutung sind. Die EMEK beobachtet die Veränderungen in der Branche, geht offen an Themen und aktuelle Begebenheiten heran und wägt dabei die Rollen aller Medien - ob privat oder öffentlich finanziert - ab. Sie nimmt weder die Interessen von bestimmten Branchenakteuren noch jene von Parteien oder der Verwaltung wahr.

5. Gemäss Artikel 57d des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.01) werden die ausserparlamentarischen Kommissionen gesamthaft alle vier Jahre anlässlich der Gesamterneuerungswahlen auf ihre Notwendigkeit, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung hin überprüft.

Die Notwendigkeit wird dabei nach Massgabe der Kriterien nach den Artikeln 57a bis 57c RVOG geprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen 2019 liegen voraussichtlich Ende 2018 vor.

6. Eine vollständige Abwägung von Kosten und Nutzen der ausserparlamentarischen Kommissionen liegt voraussichtlich Ende 2018 vor (siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 5).

Antwort des Bundesrates.

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