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18.4080 · Motion · 2018-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Verordnungen so anzupassen, dass bei der Qualifikation hinsichtlich Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit übereinstimmende Parteienerklärungen mit einbezogen werden.

Begründung

Die Vollzugsbehörden in den Sozialversicherungen qualifizieren Dienstleistungserbringer oft gegen ihren Willen als unselbstständig. Sowohl Erwerbstätige auf digitalen Plattformen als auch Dienstleistende der "traditionellen" Wirtschaft wie Taxifahrer oder Psychologen werden oft in dieses rechtliche Korsett gesteckt.

Absurderweise führt diese Praxis dazu, dass Betroffene in der Schweiz einen schlechteren sozialen Schutz geniessen als im Ausland. Diverse Firmen bieten Weiterbildungen oder Versicherungen gegen gewisse soziale Risiken in der Schweiz nicht an, da das sozialversicherungsrechtliche und in der Folge das arbeitsrechtliche Risiko zu gross ist.

Der Bundesrat wird daher aufgefordert, per Verordnungsänderung dafür zu sorgen, dass die Sozialversicherungsträger künftig bei der Qualifikation neben den bisherigen Kriterien (organisatorische Einbindung und unternehmerisches Risiko) zusätzlich berücksichtigen, ob unter den Beteiligten eine übereinstimmende Auffassung besteht, es sei eine selbstständige Tätigkeit anzuerkennen. Da die anderen Kriterien weiterhin Anwendung finden, wäre die Parteienvereinbarung bei diesem Ansatz nur bei Grenzfällen mitentscheidend.

In seinem Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen" vom 8. November 2017 (S. 65) hat der Bundesrat diese Massnahme bereits skizziert und für prüfenswert befunden.

Eine solche Massnahme würde mehr Rechtssicherheit schaffen, die Parteiautonomie stärken und im Endeffekt den Schutz der Betroffenen erhöhen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 8. November 2017 hat der Bundesrat den Bericht "Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Chancen und Risiken" in Erfüllung der Postulate Reynard 15.3854, "Automatisierung. Risiken und Chancen", und Derder 17.3222, "Digitale Wirtschaft. Die Arbeitsplätze der Zukunft und Massnahmen für ihre Förderung in der Schweiz identifizieren", verabschiedet und gleichzeitig das Eidgenössische Departement des Innern in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement beauftragt, aufgrund der Entwicklungen der Digitalisierung die Notwendigkeit und die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie konkrete Optionen zu prüfen und bis Ende 2019 Bericht zu erstatten. Der Bericht soll aufzeigen, ob und allenfalls wie der rechtliche Rahmen weiterzuentwickeln ist. Dabei sind die Stärken der aktuellen Praxis der Qualifikation als selbstständige bzw. unselbstständige Erwerbstätigkeit beizubehalten und zugleich die Rahmenbedingungen für die Entstehung innovativer Geschäftsmodelle zu verbessern. Gleichzeitig wird zu prüfen sein, wie Prekarisierungsrisiken und Risiken einer Lastenverschiebung auf die Allgemeinheit durch ungenügende sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Beschäftigten vermieden werden können.

Im Rahmen der zu prüfenden Optionen wird der Bericht verschiedene Vorschläge prüfen, so etwa die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des Status den Erwerbstätigen überlassen wird oder dass bei der Qualifizierung einer Erwerbstätigkeit als selbstständig oder unselbstständig die gemeinsame Parteienerklärung zu berücksichtigen ist. Zudem wird aufgrund der Annahme des Postulates der FDP-Liberalen Fraktion 17.4087, "Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt", durch den Nationalrat am 19. September 2018 auch die Option zu prüfen sein, ob es einen neuen Status für Selbstständige in Plattformbeschäftigungen braucht, wobei dessen Vor- und Nachteile darzulegen sind.

Aktuell laufen die Arbeiten zur Prüfung der Optionen und Ausarbeitung des Berichtes. Erst eine gründliche Analyse der Bedürfnisse der Beteiligten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wird zeigen, ob und welche Massnahmen zu ergreifen sind. Aufgrund der laufenden Abklärungen ist es im aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend, den Bundesrat zu beauftragen, eine spezifische Regelung einzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.