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18.4117 · Motion · 2018-11-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Fehlanreize, die zu vermeidbarem Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin führen können, zu eliminieren.

Begründung

Die Strategie Antibiotika-Resistenzen Schweiz hat zum Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika für die menschliche und tierische Gesundheit zu erhalten. Der Jahresbericht 2018 zeigt denn auch einen gewissen positiven Effekt der bisher getroffenen Massnahmen. So nimmt der Verkauf von Antibiotika in der Tiermedizin allmählich ab. Die Revision der Tierarzneimittelverordnung sowie die zentrale Datenbank werden hoffentlich weitere Verbesserungen ermöglichen. Denn die Zahlen der Europäischen Arzneimittelagentur lassen aufhorchen. So wurde 2015 Schweizer Milchkühen mit Abstand mehr Antibiotika gespritzt als in anderen europäischen Ländern. Seither scheint der Schweizer Wert trotz der Massnahmen des Bundes nur minim gesunken zu sein. Der Schweizer Forscher Professor Vincent Perreten fand vergangenes Jahr gegen alle Antibiotika und selbst gegen Reserve-Antibiotika resistente Keime in der Milch von Schweizer Kühen. Diese Entdeckung zeigt, dass bestimmte Bakterien aus den Eutern schon gegen Reserve-Antibiotika resistent sind. Die Resistenz-Gene könnten sich über Rohmilch weiter auf Bakterien im Menschen verbreiten. Unverantwortlich viele Reserve-Antibiotika kämen zum Einsatz, so der Bakteriologe, und er ermahnt, die Wirkung der Reserve-Antibiotika zu schützen. Veterinärmediziner und Branchenkenner sprechen von Fehlanreizen, welche den unnötigen Antibiotika-Einsatz fördern würden, z. B.:

1. Boni-Zahlungen für Milch, damit sie besonders rein, d. h. frei von Körperzellen der Kuh sei, so ein Vertreter der Branchenorganisation Milch;

2. mengen- und preisabhängige Margen auf Medikamenten wie Antibiotika, kritisiert der Veterinärmediziner C. Notz;

3. dass sich der Griff nach Reserve-Antibiotika wirtschaftlich lohne, sei das Problem, sagt ein Tierarzt und bestätigt damit diesen finanziellen Fehlanreiz.

Diese Aufzählung ist wohl kaum vollständig. Angesichts der bedrohlichen Zunahme an Antibiotika-Resistenzen bei Mensch und Tier, wie auch in unseren Gewässern, wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen:

- wo welche Fehlanreize bestehen, die zu unnötig erhöhtem Einsatz von Antibiotika beitragen können.

Der Bundesrat wird ersucht, allfällige Gesetzesanpassungen dem Parlament möglichst bald vorzulegen, falls der Verordnungsweg nicht geht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Strategie Antibiotika-Resistenzen Schweiz (Star) hat zum Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass alle Beteiligten koordiniert vorgehen, um den Antibiotika-Verbrauch zu reduzieren und den sachgemässen Antibiotika-Einsatz zu fördern. Gemäss dem Swiss Antibiotic Resistance Report vom 18. November 2018 (www.blv.admin.ch > Tiere > Antibiotika > StAR) konnte die Menge der vertriebenen Antibiotika in der Veterinärmedizin zwischen 2008 und 2017 um über 50 Prozent gesenkt werden. Ausserdem geht aus dem Bericht hervor, dass seit zwei Jahren auch bei den kritischen Antibiotika (Reserve-Antibiotika) eine starke Reduktion stattfand. Zu diesem Rückgang des Antibiotika-Verbrauchs beigetragen hat auch eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV), indem u. a. die Abgabe von kritischen Antibiotika auf Vorrat verboten wurde. Der Bericht zeigt, dass die ergriffenen Massnahmen wirken und das diesbezügliche Bewusstsein in der Veterinärmedizin heute hoch ist.

Die Fragestellung "falsche Anreizsysteme erkennen und nach Möglichkeit modifizieren" ist auch Element von Star. Im Rahmen der Umsetzung werden Anreizsysteme laufend evaluiert und, gegebenenfalls zusammen mit den Stakeholdern, angegangen. Unter anderem sind Bonizahlungen für niedrige Zellzahlen bei Milch privatrechtlich geregelt. Ob diese Boni einen Fehlanreiz darstellen, kann daher aufgrund der mangelnden Datenlage nicht verifiziert werden.

Aktuell verbietet es das Heilmittelrecht (Art. 33 des Heilmittelgesetzes; SR 812.21), Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, geldwerte Vorteile anzubieten. Dies gilt für Arzneimittel in der Veterinär- und Humanmedizin. Handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte sind jedoch explizit zulässig. Diese Bestimmung wurde im Rahmen der am 18. März 2016 verabschiedeten Änderung des Heilmittelgesetzes (AS 2017 2745) revidiert. Nach der neuen Regelung sind die gewährten Preisrabatte und Rückvergütungen so auszugestalten, dass sie keinen Einfluss auf die Wahl der Behandlung haben, ansonsten sind sie unzulässig. Die Rabatte sind zudem künftig auszuweisen und den Behörden auf Verlangen offenzulegen. Die neuen Bestimmungen des Heilmittelgesetzes und die entsprechende Ausführungsverordnung treten voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.