18.4135 · Interpellation · 2018-12-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie will er das Anliegen der bereits an den Ständerat überwiesenen Motion 17.3971 in die anstehende Revision des StromVG integrieren?
2. Wie will er die Stromversorgungssicherheit langfristig aufrechterhalten, wenn ein Stromabkommen mit der EU nicht abgeschlossen werden kann?
3. Was sind die Optionen des Bundesrates, wenn wichtige Stromlieferanten wie Deutschland oder Frankreich aufgrund eigener Produktionsknappheit vor allem in den Wintermonaten nicht mehr liefern können? Wie soll in einem solchen Fall eine strategische Reserve auch für längere Kapazitätsengpässe der Schweiz ausreichen?
4. Hat er die von dem EU Joint Research Centre angekündigten Ausserbetriebsetzungen bis 2025 von Kohlekraftwerken mit 45 000 Megawatt und die Mahnung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, dass Deutschland der Strom ausgehe, für unseren Importbedarf berücksichtigt? Wenn dies nicht berücksichtigt wurde, wäre dann nicht eine Überarbeitung der "System Adequacy 2025"-Studie dringend notwendig?
5. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Bundesrat von den verantwortlichen Behörden in Deutschland und Frankreich Informationen über die physische Stromexport-Fähigkeit und -Bereitschaft für die Jahre 2025 und 2035 besitzt.
6. Inwieweit sind die im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 angekündigten Gaskraftwerke weiterhin Teil der Planung des Bundesrates, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten?
7. Der Landesverbrauch war 2017 62,9 Terawattstunden, der prognostizierte Landesverbrauch für 2025 wird mit 57,0 Terawattstunden geschätzt, also mit 9,1 Prozent weniger. Wurde der Mehrverbrauch für die Datenverarbeitung, für die Elektroautos und für die Wärmepumpen mitberücksichtigt, respektive welche Zahl wurde für diesen Mehrverbrauch eingesetzt?
8. Wer trägt die abschliessende Verantwortung für die Versorgungssicherheit im Bereich Strom?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3./6./8. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Interpellation Burkart "Ist die Stromversorgungssicherheit der Schweiz langfristig noch gewährleistet?" (18.3984) Stellung zu diesen Fragen genommen und verweist daher auf seine Antwort vom 21. November 2018. Diese hat nach wie vor Gültigkeit.
4. Die Studie des Bundesamtes für Energie (BFE) zur System Adequacy aus dem Jahr 2017 (abrufbar unter www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromversorgungssicherheit > System Adequacy) hat grössere Ausserbetriebsetzungen für verschiedene Stromerzeugungsarten in verschiedenen Szenarien berücksichtigt, bei Kohle jedoch nicht in diesem Umfang. Das BFE wird die Situation in der Schweiz, unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Nachbarländern, regelmässig analysieren. Eine Aktualisierung der System-Adequacy-Studie ist für 2019 vorgesehen. Dabei soll auch ein Kohleausstieg Deutschlands als Szenario abgebildet werden.
5. Der Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern zur Beurteilung der System Adequacy ist sichergestellt. Das BFE, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG tauschen sich regelmässig mit den zuständigen Stellen der Nachbarländer zu aktuellen und künftigen Entwicklungen im Strombereich aus. Ein weiteres wichtiges Gefäss für den Austausch und die Analyse der regionalen Stromversorgungssicherheit ist das Pentalaterale Energieforum, bei dem Vertreter von Behörden und Netzbetreibern Deutschlands, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz (Beobachterin seit 2011) zusammenarbeiten. Sie veröffentlichen alle zwei Jahre einen entsprechenden Bericht und stützen sich dabei auf Informationen der Behörden und der Netzbetreiber.
7. Der vom Interpellanten erwähnte Landesverbrauch 2025 basiert auf Szenarien der Energieperspektiven 2050 des BFE. Diese wurden für die System-Adequacy-Studie, unter Verwendung neuer Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung und zur wirtschaftlichen Entwicklung, wo notwendig aufdatiert. Dabei sinkt der Verbrauch nur im Szenario "Neue Energiepolitik" (NEP), und zwar um rund zwei Terawattstunden oder 3 Prozent. Bei allen anderen Szenarien steigt der Verbrauch in der Zukunft an. Die Szenarien der Energieperspektiven berücksichtigten den Elektrizitätsverbrauch der Datenverarbeitung, der Elektromobilität und der Wärmepumpen.
Antwort des Bundesrates.