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18.4138 · Motion · 2018-12-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, angesichts der Ermordung von Jamal Khashoggi, der humanitären Katastrophe in Jemen und der sich verschlechternden Lage der Menschenrechte, gestützt auf Artikel 19 des Kriegsmaterialgesetzes, alle früher erteilten Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial an Mitglieder der Kriegsallianz zu widerrufen und so auch den Export von Ersatzteilen und Munition usw. zu stoppen.

Zudem wird er aufgefordert, keine neuen Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte an die Mitgliedstaaten der von Saudi-Arabien angeführten Jemen-Kriegsallianz mehr zu erteilen, bis in Jemen die Gewalt aufhört und ein nachhaltiger Frieden besteht.

Begründung

Nach Erkenntnissen des amerikanischen Geheimdienstes erfolgte die Ermordung von Jamal Khashoggi auf Anordnung allerhöchster Stellen in Saudi-Arabien. Die Schweiz kann hier nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren. Namentlich, weil dieselben Kreise die Hauptverantwortung an der grössten humanitären Katastrophe der heutigen Zeit tragen, jener in Jemen.

Zwar ist es seit einigen Jahren Praxis des Bundesrates, allein punktuell und im Einzelfall neue Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den weiteren Mitgliedstaaten der Jemen-Kriegsallianz zu erteilen. Er hat aber ziemlich systematisch gestützt auf früher erteilte Bewilligungen immer wieder Munitions- und Ersatzteillieferungen zugelassen. Das damit verbundene aussenpolitische Signal ist unerträglich: als handle es sich hier um Länder, welche die strengen Bewilligungsvoraussetzungen von Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung erfüllen würden; davon kann keine Rede sein.

Das Kriegsmaterialgesetz sieht in Artikel 19 die Möglichkeit zum Widerruf oder zur Suspendierung einer Ausfuhrbewilligung vor, sofern "ausserordentliche Umstände" dies erfordern. Diese "ausserordentlichen Umstände" sind meines Erachtens angesichts der erwähnten Entwicklungen mehr als gegeben. Wann, wenn nicht jetzt, macht der Bundesrat von dieser klaren Vorgabe des Gesetzgebers Gebrauch und widerruft die früher erteilten Bewilligungen?

Neue Bewilligungen an die im Jemen-Konflikt involvierten Länder können erst dann wieder geprüft werden, wenn sich die Lage tatsächlich markant verbessert hat, die Gewalt ein Ende findet, ein nachhaltiger Friede besteht und die Menschenrechte nicht mehr systematisch verletzt werden wie heute.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie die Motionärin ist auch der Bundesrat besorgt über die humanitäre Krise in Jemen und über Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien.

Im internationalen Vergleich gilt die Bewilligungspraxis der Schweiz für die Ausfuhr von Kriegsmaterial als restriktiv. Damit soll verhindert werden, dass Schweizer Kriegsmaterial zur humanitären Krise und zu Menschenrechtsverletzungen in Jemen beiträgt. Bereits am 27. März 2015, einen Tag nach Beginn der von Saudi-Arabien angeführten Militärintervention in Jemen, hat das Seco Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die daran beteiligten Staaten blockiert. Gut ein Jahr später, am 20. April 2016, hat der Bundesrat eine Aussprache über die hängigen Ausfuhrgesuche geführt und beschlossen, dass gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511) Ausfuhren von Kriegsmaterial abgelehnt werden, bei welchem eine Eignung sowie ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt bestand. Bewilligt werden konnten Gesuche für Material, bei welchem kein Grund zur Annahme bestand, dass es im Jemen-Konflikt zum Einsatz kommen könnte. Dieser Grundsatz gilt auch heute noch. De facto wurden insbesondere nach Saudi-Arabien lediglich Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme ausgeführt. Im Vergleich zu anderen Ländern hat die Schweiz in Bezug auf ihre Kriegsmaterialexportpraxis bereits sehr früh auf die Ereignisse in Jemen reagiert. Das damit verbundene aussenpolitische Signal wurde international von verschiedenen Seiten positiv aufgenommen.

Losgelöst von der Beurteilung von neuen Gesuchen nach Artikel 5 KMV werden Gesuche für die Ausfuhr von Ersatzteilen auf der Grundlage von Artikel 23 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) bewilligt, wenn in der Zwischenzeit keine ausserordentlichen Umstände eingetreten sind, die einen Widerruf der ursprünglichen Bewilligung verlangen. Letztlich liegt es im Ermessen des Bundesrates, Bewilligungen beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände zu widerrufen (vgl. Art. 19 KMG). Ob ausserordentliche Umstände vorliegen, ist mit Blick auf den konkreten Einzelfall im Lichte der bisherigen Praxis und anhand allgemeiner Überlegungen zu beantworten. Die militärische Intervention in Jemen wurde bereits bei der Erteilung der ursprünglichen Bewilligungen berücksichtigt. Da sich die Verhältnisse in Bezug auf die von Saudi-Arabien geführte militärische Intervention in Jemen zwischenzeitlich nicht verändert haben, liegen keine ausserordentlichen Umstände vor. Daran ändert auch die Tötung Jamal Khashoggis nichts.

Der Bundesrat hat sich mit der Tötung Khashoggis auseinandergesetzt. Ein genereller Ausfuhrstopp an alle Mitgliedstaaten der Militärallianz wäre nur gestützt auf Artikel 1 des Embargogesetzes (SR 946.231) möglich, um Sanktionen durchzusetzen, die von den Vereinten Nationen, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind.

Nichtsdestotrotz hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung den Bundesrat am 31. Oktober 2018 informiert, dass nach Rücksprache mit den betroffenen Unternehmen bereits erteilte Bewilligungen nicht eingesetzt und hängige und neue Gesuche vorläufig nicht behandelt werden, bis das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Neubeurteilung der Lage vorgenommen hat. Betroffen sind auch Gesuche für Ersatzteile zu bereits früher gelieferten Waffensystemen. Vor diesem Hintergrund besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Im Hinblick auf die Situation in Jemen begrüsst die Schweiz die unter Vermittlung der Vereinten Nationen erzielte Vereinbarung zwischen der jemenitischen Regierung und den Houthis und hofft, dass diese einen ersten Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Lösung des Problems darstellt.

Der Bundesrat verfolgt die Lage auf der arabischen Halbinsel weiterhin aufmerksam.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.