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18.4156 · Motion · 2018-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die SRG soll künftig Eigenproduktionen in den vier Landessprachen sowie eingekaufte englischsprachige Fernsehfilme und -serien in der Regel in Originalsprache mit Untertiteln (anstatt synchronisiert) ausstrahlen. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die Rechtsgrundlagen oder allenfalls die Konzession anzupassen.

Begründung

Sprachen werden vor allem in der Schule, durch längere Sprachaufenthalte und durch den Konsum fremdsprachiger Medienprodukte gelernt. Im Gegensatz zu den skandinavischen Ländern werden in der Schweiz fast alle Produktionen synchronisiert. Der Anteil der fremdsprachigen Angebote im Fernsehen ist gering. Unser Land gehört wie Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich zu den "Synchronisationsländern", in denen die meisten Sendungen synchronisiert werden. In Ländern, in denen besonders gut Englisch gesprochen wird, wie den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden und Estland wird der Untertitelung der Vorzug gegeben. In diesen Ländern werden die TV-Produktionen immer in der Originalversion ausgestrahlt. Wer der Originalsprache nicht mächtig ist, liest gleichzeitig die eingeblendeten Untertitel in der jeweiligen Landessprache. Mit anderen Worten: Diese Länder nutzen die TV-Produktionen quasi als Fremdsprachenunterricht - indirekt und wirkungsvoll. Ein weiterer Vorteil: Die Ausstrahlung der Medien in der Originalsprache ist kostengünstig. Die Sendungen stehen ja schon in der Originalsprache bereit. Die Untertitelung ist deutlich preisgünstiger als eine Synchronisation. Der Verzicht darauf ist ein einfaches, effizientes und probates Mittel, die allgemeine Fremdsprachenkompetenz zu fördern und zu erhöhen.

Der Bundesrat wird darum beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass die SRG künftig sowohl die eigenen in den vier Landessprachen als auch die eingekauften englischen Fernsehproduktionen in der Regel in Originalsprache mit Untertiteln ausstrahlt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat aus bildungspolitischer Sicht Verständnis für das Anliegen der Motion. Als gesetzliche oder konzessionsrechtliche Verpflichtung zulasten der SRG ist das Anliegen des Vorstosses aber problematisch und für die Erfüllung des Service-public-Auftrags kontraproduktiv.

Eigen- und fremdproduzierte Filme und Serien werden von der SRG in der Regel in Synchronfassung ausgestrahlt. Sie bietet ihrem Publikum diese Formate auch im Zweikanalton-Verfahren in Originalsprache an. Bei rund 90 Prozent davon ist die Untertitelung zuschaltbar. Damit ist das Anliegen der Motion bereits weitgehend umgesetzt. Das Publikum hat heute die freie Wahl zwischen Synchron- und Originalsprache. Der Bundesrat möchte diese Wahlfreiheit nicht mit einer starren Verpflichtung zur Ausstrahlung in Originalsprache einschränken. Er nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die SRG plant, in naher Zukunft ihr Angebot mit einer Internetplattform auszubauen, welche den Fokus auf die Landessprachen legt. Demnach sollen Inhalte aller Sprachregionen online zusammengeführt und dem Publikum mit Untertitelungen mehrsprachig angeboten werden.

Die Nutzungsgewohnheiten zeigen, dass Untertitelungen für einen grossen Teil des Publikums die Attraktivität von Sendungen mindern, da sich die Synchronisation von Filmen seit Jahrzehnten in den verschiedenen Sprachregionen etabliert hat. Die Umsetzung der Motion dürfte deshalb zu Verlusten bei der Publikumsreichweite von SRG-Programmen führen.

Zudem wird der Zugang zu Sendungen für Blinde und Sehbehinderte (Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006, RTVG; SR 784.40), welche die Originalsprache nicht gut oder gar nicht verstehen, beeinträchtigt. Auch der Nutzen der zuschaltbaren Audiodeskription (hörbare Beschreibung des Films) wird dadurch stark eingeschränkt. Ferner verunmöglicht die neue Untertitelungspflicht den Einsatz von speziellen, mit zusätzlichen Informationen angereicherten Untertiteln für Hörbehinderte im Teletext-Dienst, da diese durch die Überlagerung mit neuen permanenten Untertiteln nicht mehr lesbar wären.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der Lizenzpreis für die eingekauften Filme oder Serien in der Regel die Synchronfassungen enthält und eine zusätzliche Untertitelung für Originalfassungen höhere Kosten generiert. Hinzu kommen vertragliche Probleme: Die SRG kann eingekaufte Originalfassungen oft nur dann ausstrahlen, wenn die Hauptsprache der Sendung in deutscher Synchronisation erfolgt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.