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18.4198 · Interpellation · 2018-12-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Gebühren des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) stossen im Berggebiet immer wieder auf Unverständnis, da die Auslagen effektiv verrechnet werden. Die Kosten für die gleichen Leistungen fallen in den verschiedenen Regionen unterschiedlich aus. Sogar die Preisüberwachung schreibt auf meine Anfrage, dass sie betreffend Esti-Gebühren "regelmässig Beschwerden erhält". Der Bundesrat wird deswegen gebeten, folgende Fragen zu beantworten und gegebenenfalls Lösungsansätze aufzuzeigen:

1. Wie gewährleistet das Esti, dass periphere Regionen aufgrund ihrer geografischen Distanz zu den Esti-Standorten nicht überproportional benachteiligt werden?

2. Wären nicht distanzunabhängige Pauschalgebühren und -spesen die gerechteste Möglichkeit, das bestehende Problem zu beheben?

3. Erachtet er es nicht als stossend, dass das Esti nicht nur die gefahrenen Kilometer, sondern sogar die Fahrzeit als Arbeitszeit des betreffenden Mitarbeiters zu 180 Schweizerfranken pro Stunde verrechnet und so periphere Regionen im doppelten Sinn bestraft?

4. Gedenkt das UVEK, im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion in dieser Angelegenheit tätig zu werden, oder braucht es dazu einen weiteren politischen Vorstoss?

Begründung

Gerade in peripheren Regionen unseres Landes befinden sich zahlreiche Stromanlagen, die durch das Esti kostenpflichtig beaufsichtigt und kontrolliert werden. Durch die heute praktizierte Verrechnungsmethode werden diese Gebiete massiv benachteiligt. Nach Graubünden kommen bspw. Inspektoren von Fehraltorf. Es fallen somit nicht nur sehr viele Wegkilometer an, sondern auch noch deutlich mehr Fahrzeit, die als Arbeitszeit verrechnet wird. Diese Praxis muss ein Ende haben. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum ein öffentliches Institut wie das Esti nicht eine gerechtere Verrechnungsmethode (sprich Pauschalisierung der Gebühren und Auslagen) anwendet. Unsere Regionen müssen schliesslich bereits auf diese interessanten Arbeitsplätze des Bundes verzichten. Gerade wenn die meisten Einsätze des Esti in zentrumsnahen Gebieten stattfinden sollten, würde dies doch in keiner Art und Weise die heutige unverhältnismässige Benachteiligung der peripheren Regionen rechtfertigen. Eine Pauschalisierung der Gebühren der Fahrkosten und -zeit würde das Problem lösen. Sie wird in vielen Bereichen der Bundesverwaltung angewendet, ist rechtlich unproblematisch und kommt auch in der Privatwirtschaft vor.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) hat die Schweiz für seine Aufsichtstätigkeit in fünf Inspektionsgebiete aufgeteilt. Für jedes Inspektionsgebiet sind mehrere Inspektoren zuständig, die ihren Wohn- und Arbeitsort in diesen Gebieten haben und ihre Tätigkeit von dort aus ausüben. Dementsprechend ist beispielsweise der Ausgangspunkt für die Aufsichtstätigkeit im Kanton Graubünden grundsätzlich der Wohnort des zuständigen Inspektors in der Nähe von Sargans.

Die Aufsichtstätigkeiten werden so geplant, dass im Rahmen einer Dienstreise mehrere Inspektionen durchgeführt und so die mit der jeweiligen Reise verbundenen Auslagen anteilsmässig aufgeteilt werden können.

Der Preisüberwacher hat einzelne Gebühren des Esti verschiedentlich aufgrund von Beanstandungen geprüft. Allerdings hat er bis jetzt noch nie eine formelle Empfehlung zur Verrechnung der Fahrkosten in peripheren Regionen abgegeben.

2.-4. Das Bundesamt für Energie wird bei nächster Gelegenheit prüfen, ob überproportionale Belastungen für periphere Gebiete bestehen, die allenfalls einen Systemwechsel rechtfertigen würden.

Antwort des Bundesrates.