18.4202 · Interpellation · 2018-12-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Fintech-Sektor entwickelt sich sehr schnell, und mittlerweile haben sich schon zahlreiche Unternehmen dieser Branche für einen Sitz im Tessin entschieden. Das Tessin ist heutzutage - gemeinsam mit dem Kanton Zug - einer der attraktivsten Kantone für diese Art von Unternehmen.
Um die Bewilligungsgesuche der Tessiner Fintech-Unternehmen bearbeiten zu können, verfügt die Finma gerade mal über einen zu 20 Prozent angestellten italienischsprachigen Mitarbeiter! Da zahlreiche Gesuche eingehen, braucht es sehr viel Zeit, bis es zur Erteilung der Bewilligung kommt. Das blockiert die Tätigkeit dieser Unternehmen, für die es sehr wichtig wäre, ihrer Tätigkeit in Sicherheit und Gewissheit in Bezug auf Fristen und Bewilligungen nachgehen zu können. Dieses zeitraubende bürokratische Verfahren könnte schlussendlich dazu führen, dass alle Fintech- und ICO-Unternehmen ihren Standort vom Tessin in den Kanton Zug verlegen. Diese Ungleichbehandlung des Tessins im Vergleich zum Rest der Schweiz ist ungerechtfertigt und steht im Widerspruch zum Prinzip der Gleichheit und der Gleichbehandlung. Doch nicht nur das, sie führt auch zu ernsthaften Problemen, wenn es darum geht, Unternehmen zu überzeugen, sich im Tessin anzusiedeln, dies umso mehr, als für die Bearbeitung der Gesuche aus Zug mehr Personal zur Verfügung steht.
Daher frage ich den Bundesrat:
- Hält er es nicht für notwendig, bei der Finma zu intervenieren und ihr vorzuschlagen, für die Bearbeitung italienischsprachiger Bewilligungsgesuche von Fintech-Unternehmen mit Sitz im Tessin mehr Personal einzustellen, damit die Entwicklung dieses wichtigen Sektors, der Arbeitsplätze schafft und zu wichtigen Steuereinnahmen führt, nicht beeinträchtigt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) steht für die Behandlung von Bewilligungsgesuchen in Italienisch mehr Personal zur Verfügung als in der Interpellation angegeben. Sie hat mit Blick auf die Themen "Fintech" und "ICO" sowohl am 16. Februar 2018 als auch am 3. Dezember 2018 Wegleitungen veröffentlicht und dazu Roundtable-Veranstaltungen in Zug, Genf und Lugano organisiert. So wurde soweit möglich Transparenz geschaffen, damit interessierte Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer sich schnell und einfach orientieren und aufsichtsrechtliche Fragen weitgehend selbst klären können. Die Finma steht zudem zur Verfügung, wenn Marktteilnehmer vor der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit eine Stellungnahme zu ihrem konkreten Projekt wünschen. Diese Anfragen können in den drei amtlichen Sprachen sowie in Englisch eingereicht werden. Anfragen werden unabhängig von der Sprache in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Insofern ist eine Ungleichbehandlung zwischen dem Tessin und der übrigen Schweiz nicht ersichtlich.
Antwort des Bundesrates.