18.4234 · Interpellation · 2018-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In welchen Bereichen, in welcher Form und wie häufig finden Inlandkontrollen heute statt? Welche Erkenntnisse können daraus gezogen werden?
2. Bei welchen Tier- und Pflanzenarten ergibt die Risikoanalyse einen erhöhten Handlungsbedarf?
3. In welchen Branchen, Verkaufs- oder Handelsorten werden Angebote von bewilligungspflichtigen und möglicherweise illegal gehandelten Arten registriert?
4. Welche Erfolge wurden bisher bei Inlandkontrollen erzielt, und welche Schwachstellen bestehen noch?
5. Können Aussagen betreffend die Anzahl Verwaltungsverfahren sowie daraus folgender Straffälle gemacht werden?
6. Welche Ressourcen werden für Inlandkontrollen eingesetzt? Sind diese angesichts der Aufgaben ausreichend?
Begründung
Die Schweiz hat das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites) unterzeichnet. Damit ist die Schweiz auf ihrem Hoheitsgebiet für die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie von deren Teilen und Produkten zuständig. Obwohl sich bis heute 183 Staaten zur Einhaltung der Cites-Bestimmungen verpflichtet haben, hat sich die Problematik der Wilderei und des illegalen Handels in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch der Schweiz kommt in verschiedener Hinsicht diesbezüglich eine grosse Verantwortung zu.
Neben den bestehenden Grenzkontrollen sind auch Inlandkontrollen wichtig für die Durchsetzung des Abkommens. Sie schaffen Transparenz und helfen bei der Vermeidung allfälliger Schlupflöcher.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Routinekontrollen im Inland im Bereich des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vom 16. März 2012 (BGCites; SR 453) führt das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) regelmässig zwei- bis viermal pro Monat stichprobenweise durch. Dabei wird in erster Linie die Buchführung überprüft (Bestandeskontrollen). Weitere Inlandkontrollen finden aufgrund von Hinweisen von Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder Privaten risikobasiert statt. Da es sich beim illegalen Handel mit artgeschützten Exemplaren meist zugleich um eine Widerhandlung gegen das Zoll- und/oder Mehrwertsteuergesetz handelt, werden die Kontrollen oft mit der Eidgenössischen Zollverwaltung durchgeführt. Die Inlandkontrollen helfen mit aufzuzeigen, wo die Schwerpunkte des illegalen Handels liegen.
2. Der grösste Handlungsbedarf besteht bei den am stärksten gefährdeten Arten nach Anhang I des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen vom 3. März 1973 (Cites; SR 0.453), beim Handel und bei Importen aus kritischen Ländern (v. a. Shatoosh-Schals, gewisse Orchideen sowie Reptilien aus kritischen Ländern). Das BLV legt den Schwerpunkt der Inlandkontrollen daher auf diese Bereiche.
3. Bewilligungspflichtig ist der gesamte Handel mit Exemplaren, welche nach dem Cites geschützt sind. Betroffen sind entsprechend viele Branchen und Verkaufsorte. Eine Tendenz zu illegalem Handel ortet das BLV am ehesten im Einzelhandel von Shatoosh-Schals und an Liebhaberbörsen (z. B. für Orchideen, Kakteen oder Reptilien). Dagegen bemüht sich die Uhren-, Kosmetik- und Luxusgüterindustrie erfolgreich, bewilligungspflichtige Ware korrekt ein- oder auszuführen.
4. Im Rahmen von Inlandkontrollen konnte in den letzten Jahren namentlich wiederholt illegaler Handel an Pflanzenbörsen sowie von Shatoosh-Schals im Einzelhandel aufgedeckt werden. Optimierungsbedarf besteht bei der Anzahl Kontrollen sowie bei den Möglichkeiten des BLV zur Überprüfung und Sicherung von Beweismitteln in Verdachtsfällen. Verbesserungen werden im Rahmen der derzeit in Erarbeitung befindlichen Revision des BGCites geprüft.
5. Jährlich passieren rund 160 000 Cites-Sendungen die Schweizer Grenze, wovon rund 600 bis 700 beanstandet werden. Bei geringfügigen Mängeln oder Fehlen der Originaldokumente wird ein Verwaltungsverfahren eröffnet, und in den meisten Fällen kann die Sendung später freigegeben werden. Diesfalls handelt es sich meist um angemeldete Sendungen, bei denen keine Absicht besteht, Ware illegal einzuführen. Bei unangemeldeten, illegalen Einfuhren wird dagegen zusätzlich zum Verwaltungsverfahren ein Strafverfahren eröffnet. In den häufigsten dieser Fälle liegt gleichzeitig eine Widerhandlung gegen das Zoll- und/oder Mehrwertsteuergesetz vor. Jährlich werden schätzungsweise zwischen 250 und 300 Strafverfahren geführt.
6. Den Ressourceneinsatz für Inlandkontrollen genau abzuschätzen ist sehr schwierig, weil er stark variieren kann. Da illegaler Handel mit bedrohten Arten in der Regel einen Auslandbezug aufweist, setzt das BLV die vorhandenen Ressourcen primär risikobasiert für Importkontrollen an der Grenze ein. Subsidiär und bei Bedarf, d. h. vor allem aufgrund konkreter Hinweise auf Verstösse gegen das BGCites, führt das BLV Inlandkontrollen durch. Mit diesem Vorgehen werden die vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv eingesetzt.
Antwort des Bundesrates.