18.4244 · Motion · 2018-12-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis der Liste der im Goldbericht 2018 erwähnten Entwicklungsländer, die unter schwerer Verletzung elementarer Gouvernanz-Grundsätze Gold abbauen und vor allem in die Schweiz exportieren, ein Programm zu erarbeiten, mit welchem den gravierenden Zuständen im Goldabbau und -handel in diesen Ländern gezielt und nachhaltig entgegengetreten werden soll. Im Rahmen der ordentlichen Rechenschaftsablage soll die Deza hierzu regelmässig Bericht erstatten.
Begründung
Schon der Rohstoffbericht 2013 hat ein verstärktes Engagement der Schweiz unter anderem im Bereich des Abbaus von Gold im Kleinbergbau in Aussicht gestellt. Einige Aktivitäten wurden durchgeführt, das Engagement droht jetzt sogar zurückgefahren zu werden. Aus Spargründen wurde ein geplantes Engagement in Bolivien nicht weitergeführt, und das Programm in der Mongolei soll 2019 abgeschlossen werden. Das Projekt "Nachhaltiger Kleinbergbau" verbindet die Legalisierung und Offizialisierung kleiner Minen mit Alternativen zum Einsatz von Quecksilber, mit einer besseren sozialen Absicherung der Minenarbeiter und mit einer Konsolidierung der lokalen Behörden.
Im neuesten Goldbericht von 2018 wird festgehalten, dass das Projekt eines nachhaltigen Kleinbergbaus der armen Bevölkerung und den künftigen Generationen neue umweltschonende Lebensgrundlagen eröffnet. Es wird aber nur von Fortsetzung des Projekts, nicht aber von Ausbau gesprochen. Das wäre aber dringend notwendig, angesichts der grossen Bedeutung des Goldsektors in der Schweiz. Mit jährlich über 2400 Tonnen wird ein Grossteil der weltweiten Goldproduktion in der Schweiz verarbeitet. Eine Ausweitung der Entwicklungszusammenarbeit auf weitere Regionen, in denen Gold im Kleinbergbau abgebaut wird, ist daher angebracht. Der Deza sollten entsprechend Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Aufgaben seriös an die Hand nehmen kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie sein Bericht "Goldhandel und Verletzung der Menschenrechte" vom 14. November 2018 in Erfüllung des Postulates Recordon 15.3877 zeigt, ist sich der Bundesrat der Bedeutung des Goldsektors in der Schweiz und der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Abbau und der Vermarktung von Gold bewusst, namentlich in den Bereichen Gouvernanz, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umwelt sowie Transparenz bei den Lieferketten. Er erwartet von den Schweizer Unternehmen und den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die im Goldsektor tätig sind, dass sie bei all ihren Tätigkeiten in der Schweiz und im Ausland ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und die Menschenrechte einhalten, um auf diese Weise zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Sektors beizutragen. Der Bundesrat unterstützt die Umsetzung der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (www.oecd.org > Gouvernement d'entreprise > Principes directeurs pour les entreprises multinationales), einschliesslich Gold, durch Schweizer Unternehmen.
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA, die in verschiedenen goldfördernden Ländern, namentlich in Westafrika, präsent ist, kennt die Herausforderungen ihrer Partnerländer und deren Bevölkerung in Bezug auf Gouvernanz, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umwelt, insbesondere im Kleinbergbau. Sie anerkennt gleichzeitig das Entwicklungspotenzial dieses Wirtschaftszweigs, sei es bei den Einnahmen der öffentlichen Hand oder bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für die betroffene Bevölkerung. Diese Anstrengungen ergänzen die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unterstützten bilateralen und multilateralen Aktivitäten, einschliesslich jener, die mit Schweizer Akteuren des Sektors durchgeführt werden.
Die Deza prüft zurzeit, inwiefern sie sich in ihren westafrikanischen Partnerländern im Zusammenhang mit dem Goldsektor engagieren kann. Dabei stützt sie sich auf ihre positiven Erfahrungen mit der Formalisierung des Kleinbergbaus in der Mongolei und Bolivien, ohne jedoch die nationalen und regionalen Besonderheiten Westafrikas ausser Acht zu lassen. Angesichts der komplexen Problematik im Kleinbergbau müssen bei der Identifikation und Planung neuer Projekte die Risiken und Partner sorgfältig analysiert werden. Ausserdem bedarf es Konsultationen und einer Koordination mit den Akteuren des Sektors, darunter den nationalen und lokalen Behörden, dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und den internationalen Akteuren.
Auf der Grundlage des Analyse- und Konsultationsprozesses sollte es möglich sein, bis Ende 2019 einen Entscheid über die Programmausrichtung zu treffen. Zum heutigen Zeitpunkt wäre es verfrüht, sich im Sinn der Motion für ein spezifisches Programm zu engagieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.