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18.4397 · Interpellation · 2018-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Schweizer Nachrichtenportal Watson hat kürzlich darüber berichtet, dass das Sozialamt im Kanton Obwalden einer jungen Frau den Besuch der Fachmittelschule verbieten wollte, weil ihre Eltern aus Eritrea stammen und von der Sozialhilfe leben. Im gleichen Artikel wurde darauf hingewiesen, dass eine Studie der Zürcher Bildungsdirektion im Jahre 2013 zum Schluss kam, dass im Langzeitgymnasium 92 Prozent der Schüler aus "privilegierten" oder "eher privilegierten" Familien stammen. Aus "eher benachteiligten" Familien stammen 8 Prozent der Schüler. Schon 1996 kam eine Studie des Bundesamtes für Statistik zum Schluss, dass sich trotz Bildungsexpansion für die Kinder aus unteren sozialen Lagen nicht von einer Erhöhung der Bildungschancen sprechen lässt.

Offenbar hat sich bezüglich Chancengleichheit im Bildungsbereich in den letzten 20 Jahren wenig geändert, was als Verstoss gegen die Rechtsgleichheit gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung (BV) und gegen Artikel 11 BV (Schutz der Kinder und Jugendlichen) zu betrachten ist.

Deshalb gelange ich mit folgenden Fragen an den Bundesrat:

1. Wie hoch ist der Anteil der 20-jährigen Sozialhilfebeziehenden, die eine Lehre, eine weiterführende Schule (Berufsschule) oder das Gymnasium abgeschlossen haben? Bei wie vielen Jugendlichen beschränkt sich der Abschluss auf die obligatorische Schulpflicht? Wie viele von ihnen sind in Haushalten aufgewachsen, die auf Sozialhilfe angewiesen waren? Wie gross ist der Anteil von jungen Erwachsenen aus Sozialhilfe-Haushalten, die eine Tertiäre Ausbildung verfolgen?

2. Kommt der Bundesrat ebenfalls zum Schluss, dass eine soziale Ungleichheit im Schweizer Bildungssystem besteht? Wo liegen die Gründe dafür, bzw. weshalb kommt er allenfalls zu einem anderen Schluss?

3. Ist es im Lichte der Bundesverfassung sowie der geltenden Gesetzesbestimmungen gerechtfertigt, bei Familien mit Sozialhilfe Unterschiede gegenüber Familien mit gutem Einkommen zu machen und insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund bzw. Flüchtlingsstatus?

4. Sieht der Bund wesentliche Unterschiede zwischen den Kantonen bezüglich Chancengleichheit im Bildungswesen?

5. Wie kann der Bund trotz kantonaler Kompetenzen im Bildungs- und Sozialbereich die Förderung der Bildung von Kindern in minderbemittelten Familien unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss der Schweizerischen Sozialhilfestatistik haben im Jahr 2017 insgesamt 3657 Personen im Alter von 20 Jahren eine Leistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe bezogen. Gemäss Angaben der Sozialdienste verfügt davon ein Anteil von rund 18,6 Prozent über einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Weitere 2544 Personen im Alter von 20 Jahren weisen höchstens eine obligatorische Schulausbildung auf (etwa 70 Prozent). Für rund 11 Prozent sind die Angaben zur Ausbildung nicht bekannt. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich jedoch nicht beziffern, ob diese Personen aus Haushalten mit Sozialhilfebezug stammen. Angaben zum Anteil junger Erwachsener in der Sozialhilfe, die eine tertiäre Ausbildung verfolgen oder bereits abgeschlossen haben, lassen sich lediglich näherungsweise machen: Von insgesamt rund 29 800 jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren in der Sozialhilfe haben gemäss Angaben der Sozialdienste 326 eine tertiäre Ausbildung bereits abgeschlossen. Weitere 518 befinden sich in einer Ausbildung und verfügen gleichzeitig über einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Nach Ausschluss von rund 5200 jungen Erwachsenen mit unbestimmten Angaben kann in der Sozialhilfe der Anteil junger Erwachsener in einer Tertiärausbildung auf rund 2,1 Prozent sowie der Anteil junger Erwachsener, die in diesem Alter bereits eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen haben, auf rund 1,3 Prozent geschätzt werden.

2. Die Analyse der Chancengerechtigkeit gehört zu den Aufträgen des Bildungsmonitorings von Bund und Kantonen, in dessen Rahmen alle vier Jahre der Schweizer Bildungsbericht erarbeitet wird. Der Bildungsbericht 2018 hält fest, dass schon bei der Einschulung teilweise starke Unterschiede bei den schulischen Kompetenzen zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft bestehen, die recht persistent sind und den weiteren Bildungsverlauf beeinflussen. Demgegenüber hängt in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit, einen tertiären Bildungsabschluss zu erreichen, weniger stark vom Bildungsstand der Eltern ab als in anderen industrialisierten Ländern. Die Frage der Chancengerechtigkeit lässt sich jedoch nicht abschliessend beantworten, da man etwa die Bildungspotenziale der Individuen nicht kennt.

3. Gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung (BV) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf diskriminiert werden, unter anderem namentlich nicht wegen seiner sozialen Stellung. Der Staat ist verpflichtet, bei wohlfahrtsstaatlichen Verteilungsprozessen mit besonderer Sorgfalt vorzugehen und trotz nötiger Differenzierungen die Verwirklichung der sozialen Gleichheit im Auge zu behalten. Der sich aus Artikel 11 BV ergebende Anspruch auf Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begründet keine eigenständigen einklagbaren Rechtspositionen.

Im Asyl- und Ausländerbereich liegt die Festsetzung und Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen, wozu auch die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen gehören kann, grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Anerkannte Flüchtlinge sind dabei gemäss Flüchtlingskonvention (Art. 23) den Einheimischen gleichzustellen.

4. Die Frage, welche Unterschiede zwischen den Kantonen bestehen und auf welche Faktoren diese zurückzuführen sind, kann zurzeit nicht beantwortet werden, da Längsschnittanalysen des Verlaufs der schulischen Entwicklung in Abhängigkeit von der sozialen Herkunft nur in einzelnen Kantonen verfügbar sind. Ältere Analysen mit Pisa-Erhebungsdaten zeigen allerdings, dass die sozioökonomische Abhängigkeit der Pisa-Ergebnisse zwischen den Kantonen deutlich variiert.

5. Die Chancengleichheit für sozial benachteiligte Jugendliche und Erwachsene war eines der Hauptaktionsfelder des Nationalen Programms gegen Armut 2014-2018. In diesem Zusammenhang wurden wissenschaftliche Grundlagen und praktische Instrumente entwickelt und verbreitet mit dem Ziel, die Bildungschancen von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter zu fördern. Es liegt nun an den Kantonen und Gemeinden, die Instrumente und Empfehlungen des Programms umzusetzen. Das Engagement des Bundes und seiner Partner in diesem Bereich wird ab 2019 im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut fortgesetzt, die sich auf gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene konzentrieren wird.

Für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten sowie für die anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen beteiligt sich der Bund im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme finanziell an spezifischen Massnahmen und Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ferner ist festzuhalten, dass im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz, welche der Bund und die Kantone im Frühjahr 2018 beschlossen haben, der Grundsatz "Bildung vor Arbeit" für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bis zu einem Alter von 25 Jahren verabschiedet wurde. Auf dieser Basis werden die Kantone (frühestens ab 1. Mai 2019) vom Bund eine verdreifachte Integrationspauschale pro anerkannten Flüchtling und vorläufig Aufgenommenen erhalten. Sie ermöglicht ihnen, diese Personengruppen nach ihrem individuellen Bedarf und Potenzial gezielt auf die Angebote des regulären Bildungssystems vorzubereiten.

Antwort des Bundesrates.