18.447 · Parlamentarische Initiative · 2018-09-25
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Rechtsüberholen auf Autobahnen und Autostrassen wird künftig im Ordnungsbussenverfahren geahndet.
Begründung
Der Nationalrat hat am 27. Februar 2018 die Motion Burkart 17.3666, "Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren", mit 145 zu 37 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.
Weiterhin verboten ist allerdings das Rechtsüberholen. Eine Widerhandlung führt heute zu einer Verzeigung sowie zu einem mehrmonatigen Entzug des Führerausweises. Das Rechtsüberholen stellt nämlich nach heutiger Praxis automatisch eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln nach Artikel 90 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes dar. Rechtsvorbeifahren ist also ganz legal, setzt man jedoch danach den Blinker noch nach links und wechselt wieder die Spur, erfolgt ein Strafverfahren sowie der Entzug des Führerausweises.
Dieses kleine Detail stellt einen Rechtsunterschied dar, der nicht verhältnismässig ist. Für die Polizei und die Justiz bedeutet es ausserdem einen grossen administrativen Aufwand. Effektiver wäre es jedoch, diese Übertretung im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden. Mit der Ordnungsbusse würde das richtige Verhältnis zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen wiederhergestellt, da in beiden Fällen generell keine Gefährdung besteht.