Änderung des Zollstatus von Campione d'Italia. Wie will der Bundesrat vorgehen, falls Italien keine entsprechende lokale Steuer einführt?
19.1037 · Anfrage · 2019-06-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 1. Januar 2020 wird Campione d'Italia in das Zollgebiet der Europäischen Union aufgenommen, dies im Zusammenhang mit der Ausdehnung des räumlichen Anwendungsbereichs der Richtlinie 2008/118/EG aufgrund von deren Änderung durch die Richtlinie 2018/0124. Die neue Regelung sieht vor, dass die heute in Italien und in der EU geltenden Zölle und Verbrauchssteuern zur Anwendung kommen und dass Italien eine der schweizerischen Mehrwertsteuer (MWST) entsprechende lokale Steuer einführt (vgl. die Präambel der Richtlinie 2018/0124). Zum jetzigen Zeitpunkt scheint es formal keine Klarheit über die Einführung dieser der schweizerischen MWST entsprechenden lokalen Steuer zu geben, die sicherstellen soll, dass die Wirtschaftsakteure in der Schweiz und in Campione d'Italia über gleich lange Spiesse verfügen.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Wie will er vorgehen, um mit der italienischen Regierung eine Vereinbarung formeller Art abzuschliessen, die auf bilateraler Ebene langfristig garantiert, dass für die Wirtschaftsakteure in der Schweiz und in der Gemeinde Campione d'Italia die gleichen Bedingungen gelten?
2. Falls eine solche Vereinbarung nicht innert nützlicher Frist zu erzielen ist: Wie will der Bundesrat vorgehen, falls Italien keine der Schweizer Steuer entsprechende Steuer einführt - eine Steuer also, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts von Campione d'Italia in das Zollgebiet der EU erhoben werden müsste auf Waren und Dienstleistungen, die für die Enklave bestimmt sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die mit der Verabschiedung der neuen Richtlinie 2019/475/EG aufgetauchten Fragen zum zukünftigen Zollstatus von Campione d'Italia werden von der Schweiz und Italien bilateral erörtert. Um Wettbewerbsverzerrungen auf regionaler Ebene zu verhindern, soll eine bilaterale Vereinbarung abgeschlossen werden, in der die Änderungen der geltenden Praxis für Campione d'Italia festgeschrieben sind. Eine explizite Vereinbarung zwischen den beiden Staaten würde für das neue, ab 1. Januar 2020 geltende Regime Rechtssicherheit bieten. Bisher konnten noch keine greifbaren Erfolge erzielt werden. Der Bundesrat wird weiter darauf hinarbeiten, dass mit den italienischen Behörden eine Vereinbarung erreicht wird.
2. Beiden Parteien war im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche stets klar, dass jedwelche neue Regelung faire regionale Wettbewerbsbedingungen ("level playing field") gewährleisten muss. Dies gilt auch für das neue System, das eingeführt werden soll. Solche fairen Wettbewerbsbedingungen müssen insbesondere durch die Einführung eines lokalen Systems von indirekten Steuern garantiert werden, die der Schweizer Mehrwertsteuer angeglichen sind und auf Waren und Dienstleistungen erhoben werden (vgl. diesbezüglich die Erwägungen 2 und 3 der neuen Richtlinie 2019/475/EG), sowie durch die Anwendung der italienischen Verbrauchssteuern. Fehlt ein System indirekter Steuern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Zollregimes, würde dies sowohl den Zusicherungen, die Italien auf bilateraler Ebene gegenüber der Schweiz gegeben hat, wie auch der Verpflichtung Italiens, die Richtlinie (EU) 2019/475 bis 31. Dezember 2019 umzusetzen (siehe Art. 3), zuwiderlaufen. Ein solches Szenario würde ein erhöhtes Risiko regionaler Marktverzerrungen nach sich ziehen. Unter solchen Umständen würde der Bundesrat alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Antwort des Bundesrates.