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19.1069 · Anfrage · 2019-12-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Schweizer Medien berichteten, dass im Sommer 2019 auf einem Schiff der Schweizer Hochseeflotte schwere Waffen aus Serbien nach Saudi-Arabien transportiert worden seien, welches in einen blutigen Konflikt im Jemen involviert ist. In seiner Antwort auf 19.5648 "Skandal um Schweizer Hochseeflotte. Waffenlieferung nach Saudi-Arabien?" nimmt sich der Bundesrat aus der Verantwortung. Er verweist darauf, dass die Befrachtung eines Schiffes auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhe und Sache der Parteien sei. Weiter schreibt der Bundesrat, dass der Reeder eine Untersuchung eingeleitet habe.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In den im Internet verbreiteten Unterlagen erscheint als Mitwirkender beim Waffentransport ein gewisser Helmut Gerhard Mertins, ein bekannter Waffenschieber, der laut verschiedensten Berichten auch für die USA und ihre Geheimdienste arbeitet. Ist dem Bundesrat dieser Hintergrund der Waffenlieferung bekannt?

2. Wenn ja: Weshalb nimmt sich der Bundesrat aus der Verantwortung und untersucht den Fall nicht selber? Wenn nein: Ist der Bund nicht der Meinung, er sollte die Vorwürfe abklären?

3. Ist es aus Sicht des Bundesrats zulässig, Schiffe unter Schweizer Flagge für Waffentransporte einzusetzen?

4. Das fragliche Schiff "Thorco Basilisk" gehört Schweizer Investoren um einen Berner Anwalt. Hat der Bundesrat die Rolle dieser Investoren abgeklärt? Ist sie bereit, allenfalls gegen die Besitzer des Schiffes vorzugehen?

5. Hat der Bundesrat die Möglichkeit die Solidarbürgschaft zu kündigen, wenn ein Schweizer Hochseeschiff in illegale Geschäfte involviert ist?

6. Besteht die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen zu verlangen, wenn ein Schweizer Hochseeschiff in illegale Geschäfte oder Waffentransporte involviert ist?

7. Hat die Schweiz Kenntnis von anderen, ähnlich gelagerten Fällen, in denen Schiffe unter Schweizer Flagge Waffen oder Rohstoffe (Erdöl) in Kriegsgebiete oder an kriegführende Nationen brachten? Was hat der Bundesrat in solchen Fällen jeweils unternommen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Nein.

2., 3., 4. und 7. Der Transport von Waffen durch Seeschiffe unter Schweizer Flagge ist nicht grundsätzlich verboten. An Bord schweizerischer Seeschiffe ist grundsätzlich schweizerisches Recht und damit auch das Kriegsmaterialgesetz (SR 514.51) anwendbar (vgl. Artikel 4 Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge, SR 747.30). Es sieht unter anderem Verbote und Bewilligungspflichten vor und stellt deren Verletzung unter Strafe. Der reine Transport zur See von Kriegsmaterial ist jedoch nicht bewilligungspflichtig. Selbst wenn sich Hinweise auf Rechtsverletzungen ergeben würden, wäre zudem der Bundesrat nicht zuständig, denn im Falle eines Verdachts der Begehung von strafbaren Handlungen wäre es Sache der Strafverfolgungsbehörden entsprechende Abklärungen zu tätigen und gegebenenfalls ein Strafverfahren zu eröffnen. Aus diesen Gründen besteht kein Anlass, dass sich der Bundesrat mit dem in der Anfrage erwähnten Waffentransport beschäftigt.

5. Beim Bürgschaftsverhältnis handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Bund und der finanzierenden Bank. Eine Bürgschaft ist von der Darlehensschuld abhängig. Sie erlischt insbesondere dann, wenn die Hauptschuld erlischt oder - bei einer befristeten Bürgschaft - durch Zeitablauf. Die angesprochenen Bürgschaftsverträge sehen keine weiteren Auflösungs- oder Rücktrittsgründe vor.

6. Transporte mit Schiffen unter Schweizer Flagge begründen keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Schweiz, da sie nicht dem Bund zuzurechnen sind. Gleichzeitig gibt es zurzeit keine Hinweise, dass die rechtlichen Voraussetzungen für allfällige Schadenersatzansprüche des Bundes erfüllt wären.

Antwort des Bundesrates.