19.3069 · Interpellation · 2019-03-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Väter und Mütter reduzieren nach der Geburt oder Adoption ihre Pensen um 20 Prozent?
2. Werden die Mitarbeitenden über die Möglichkeit der Pensumsreduktion nach der Geburt aktiv informiert? Und wenn ja, wie?
3. Sind dem Bundesrat Fälle bekannt, in denen Vätern oder Müttern die beantragte Pensumsreduktion nicht gewährt wurde? Falls ja, welche Massnahmen wird er unternehmen, um dieses Anrecht für alle sicherzustellen? Gibt es diesbezüglich einen Unterschied zwischen Müttern und Vätern?
4. Wäre es aus seiner Sicht angezeigt, mehr als 20 Prozent Pensumsreduktionen nach der Geburt an Eltern in der Bundesverwaltung zu gewähren? Wenn nein, wieso nicht?
5. Weiss er, wie viele Mitarbeitende nach der Geburt eines Kindes nicht mehr in ihren Job zurückkehren? Kennt er die Gründe dafür?
Begründung
Teilzeit-Arbeitszeitmodelle sind die Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb ist die Möglichkeit einer Pensumsreduktion für Arbeitnehmende nach der Geburt oder Adoption eines Kindes wichtig. Die Bundespersonalverordnung sieht vor, dass Elternteile nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad um 20 Prozent reduzieren können.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Diese Informationen werden im jährlichen Reporting Personalmanagement publiziert. Die Daten zu 2018 sind im März 2019 erschienen. Im Berichtsjahr 2018 haben 154 Mitarbeitende ihren Beschäftigungsgrad nach Artikel 60a der Personalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) reduziert. Davon waren 68 Prozent Frauen und 32 Prozent Männer.
2. Auf den Anspruch auf Pensumsreduktion nach der Geburt oder Adoption eines Kindes wird bei Präsentationen, Veranstaltungen oder in Publikationen hingewiesen, die sich auf die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben in der Bundesverwaltung beziehen. Die Beratungsstellen (z. B. PSB) und das HR-Personal sind sich des Anspruchs bewusst und informieren die Mitarbeitenden entsprechend. Auch im Intranet sind Informationen zu Artikel 60a BPV aufgeschaltet.
3. Die Eltern haben ab der Geburt oder Adoption und die eingetragenen Partner und Partnerinnen ab der Geburt eines oder mehrerer Kinder Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads in ihrer Funktion um höchstens 20 Prozent. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen. Nach Artikel 115 Buchstabe ebis BPV kann das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement für das militärische Personal abweichende Bestimmungen erlassen. Die Abweichung darf nur Angestellte betreffen, für die aus dienstlichen Gründen eine Reduktion des Beschäftigungsgrads nicht möglich ist. Im VBS wurde noch nie eine Reduktion aufgrund dieser Bestimmung abgelehnt.
4. Es können nach der Geburt oder Adoption eines Kindes auch Reduktionen von mehr als 20 Prozent und/oder auf einen Beschäftigungsgrad unter 60 Prozent gewährt werden; darauf besteht aber kein Anspruch. Entsprechende Anträge werden wohlwollend geprüft.
Die Bundesverwaltung bietet noch weitere Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben in der ersten Lebensphase der Kinder erleichtern (z. B. mobiles Arbeiten, Jobsharing).
5. Wer die Bundesverwaltung verlässt, wird mit einer anonymen Online-Umfrage nach den Gründen für den Austritt gefragt. 2018 gaben 0,4 Prozent der Antwortenden (bei einem Total von 1240 Antworten) als Hauptgrund für den Austritt Mutterschaft/Vater-schaft an. Genauere Informationen liegen nicht vor.
Antwort des Bundesrates.