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19.3102 · Motion · 2019-03-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, das Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) und allenfalls andere Bundesgesetze zu ergänzen, damit Justiz- oder Rechtshilfebehörden das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Betreuung der Rückerstattungen von Vermögenswerten, welche diese Behörden im Rahmen von Strafrechts- oder Rechtshilfeverfahren anordnen, beauftragen können.

Begründung

Das SRVG bietet die Möglichkeit, Potentatengelder verwaltungsrechtlich einzuziehen. Die Rückführung solcher eingezogener Potentatengelder hat insbesondere zum Ziel, die Lebensbedingungen der Bevölkerung im Herkunftsstaat zu verbessern. Zur Regelung der Rückerstattung in diesem Sinne kann der Bundesrat Abkommen abschliessen, die vom EDA ausgehandelt werden. Ohne solche Rückführungsbedingungen ist das Risiko gross, dass das Geld wiederum in korrupte Systeme fliesst. Diese geordnete Rückführung erfolgt jedoch nur, wenn die Einziehung gestützt auf Artikel 14 SRVG erfolgt.

In den meisten Fällen aber werden Einziehungen im Rahmen eines strafrechtlichen oder rechtshilfeweisen Verfahrens abgewickelt. In diesen Fällen gibt es keine Möglichkeit einer geordneten Rückführung von Potentatengeldern. Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Motion 17.3547 auf diese Rechtslücke hin und zeigt sich bereit, die Erweiterung des SRVG zu prüfen. Diese Erweiterung würde es den Strafjustiz- oder Rechtshilfebehörden ermöglichen, auch im Rahmen einer strafrechtlichen oder rechtshilfeweisen Einziehung das EDA mit der Aushandlung der Rückführungsmodalitäten zu beauftragen. Mit dieser Erweiterung könnte eine einheitliche und vor allem auch verfahrensunabhängige Regelung bei der Rückführung von Potentatengeldern aus der Schweiz eingeführt und gefördert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 4. April 2019 ein Kommissionspostulat (19.3414) eingereicht, das in dieselbe Richtung wie die vorliegende Motion geht. In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl die Motion wie auch das Postulat den Bundesrat ersuchen, die Möglichkeit einer Gesetzesergänzung zu prüfen, erachtet es der Bundesrat als angemessen, die in diesen parlamentarischen Vorstössen aufgeworfene Frage in Form eines Berichtes zu vertiefen. Er beantragt somit die Ablehnung der Motion und die Annahme des Postulates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.