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19.3132 · Interpellation · 2019-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Februar 2019 wurden die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) über den weiteren Verlauf der nationalen Meisterschaften Swiss Skills informiert. Unter Bestätigung der Ankündigung vom Vorjahr wurde mitgeteilt, dass der Bund jeder OdA eine Teilnahmeunterstützung von 40 000 Schweizerfranken zur Verfügung stellt.

An der entsprechenden Information wurde jedoch klar kommuniziert, dass die Bundesunterstützung nur dann gesprochen wird, wenn sich die OdA für eine Teilnahme an Austragungen in den Jahren 2020 und 2022 ausspricht. Damit wird der zweijährige Austragungszyklus der nationalen Berufsmeisterschaften Swiss Skills nicht nur festgelegt, sondern es werden auch sachfremde Ungleichbehandlungen unter den OdA eingeführt.

Dem Bundesrat werden folgende Fragen dazu gestellt:

1. Wer entscheidet, wie oft und wo Swiss Skills ausgetragen wird?

2. Wie wird dieser Entscheid gegenüber den OdA legitimiert?

3. Warum wird der Unterstützungsbeitrag vom Zyklus abhängig gemacht? Jede Swiss Skills verursacht Kosten für die OdA.

4. Was rechtfertigt die finanzielle Benachteiligung jener Berufe, die es sich nicht leisten können, alle zwei Jahre kostspielige Meisterschaften auszutragen?

5. Im neuen Unterstützungsmodell ist ein Förderbeitrag für den Einbezug aller Sprachregionen enthalten. Warum werden Berufe, die nicht in allen drei Sprachregionen vertreten sind - zum Beispiel Kleinstberufe -, diskriminiert?

6. Ist es korrekt, dass diejenigen Verbände, die an Swiss Skills nur eine Berufsdemonstration machen können oder wollen, für 2020 keine finanzielle Unterstützung erhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Entscheidung, ob und in welcher Form zentrale Berufsmeisterschaften durchgeführt werden, obliegt der Stiftung Swiss Skills, welche durch den Bund, die Kantone, Schulen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) gemeinsam getragen wird. Der Bund ist nicht im Stiftungsrat vertreten und entscheidet somit nicht direkt über den Durchführungsrhythmus. Die OdA sind über die Dachorganisationen im Stiftungsrat vertreten. Die OdA, die an den letzten zentralen Berufsmeisterschaften Swiss Skills 2018 teilgenommen haben, wurden als wichtigste Anspruchsgruppe von der Stiftung Swiss Skills in den Entscheid über den künftigen Rhythmus und Standort der zentralen Berufsmeisterschaften einbezogen.

3./4. Swiss Skills hat Ende 2018 dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch unterbreitet für eine zusätzliche, direkte Unterstützung der OdA. Dieses sah vor, dass eine Unterstützung nur zu gewähren sei, wenn die OdA an zwei Austragungen (2020 und 2022) teilnimmt. Nach Prüfung des Antrags ist das SBFI zum Schluss gelangt, dass die Unterstützung der OdA im Rahmen der Swiss Skills 2020 unabhängig von der Teilnahme an den Swiss Skills 2022 gewährt werden soll; dies im Sinne sowohl der Gleichbehandlung der OdA als auch der Förderkriterien nach den Artikeln 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG; SR 412.10), welche eine projektgebundene Unterstützung (d. h. spezifisch für die einzelnen Swiss Skills) vorsehen.

5./6. Die OdA sollen sowohl für die Wettkämpfe als auch für die Berufsdemonstrationen eine Unterstützung erhalten. Der geplante Auftritt der Kleinstberufe ist mit einer Berufsdemonstration vergleichbar und soll deshalb gleichbehandelt werden. Das SBFI arbeitet derzeit mit Swiss Skills die Modalitäten aus. Die Unterstützung der OdA im Rahmen der Swiss Skills 2020 ist im Sinne einer allgemeinen Entlastung der OdA für die hohen Kosten ihres Auftritts durch einen Wettkampf und/oder eine Berufsdemonstration zu verstehen. Die Vertretung in allen drei Sprachregionen bildet kein Kriterium für eine Unterstützung.

Antwort des Bundesrates.